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  4. Grenzgänger

Gesundheitskosten aus Deutschland in der Schweiz einreichen

  • ksap
  • 10. März 2019 um 19:24
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    ksap
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    • 10. März 2019 um 19:24
    • #1

    Hallo,

    mich würde interessieren, ob man Gesundheitskosten aus Deutschland als Grenzgänger bei der Grundversicherung in der Schweiz einreichen kann. Normalerweise macht man das ja über Formular E-irgendwas und die aushelfende Krankenkasse in Deutschland. Aber wenn die etwas nicht oder nicht in den Umfang bezahlt wie die Schweizer Grundversicherung, kann ich das dann trotzdem in Deutschland in Anspruch nehmen und einreichen, oder muss ich es in der Schweiz machen?

    Viele Grüße
    K

  • lieberjott
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    lieberjott
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    • 12. März 2019 um 08:56
    • #2

    Bist du denn Grenzgänger? Falls ja, dann sind Behandlungen im Wohnsitzstaat auch abgedeckt.

  • ksap
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    ksap
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    • 15. März 2019 um 21:02
    • #3

    Ja, ich bin Grenzgänger. Klar, grundsätzlich sind die Kosten abgedeckt. Aber wenn b n über das E106. Meine Frage ist aber ob die Versicherung eventuell auch Sachen zählt die die gesetzlichen hier nicht zahlen, die aber immer noch billiger sind als wenn ich es es der Schweiz machen würde...

  • lieberjott
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    • 15. März 2019 um 21:20
    • #4

    Das kommt eventuell drauf an, nach welchem Modell du versichert bist. Im Zweifelsfall Krankenversicherung konkret anfragen.

  • lieberjott
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    • 16. März 2019 um 11:45
    • #5

    Als Nachtrag zu meiner Antwort von gestern:
    Wenn du nach KVG versichert bist und in Deutschland einen aushelfenden Träger hast (also eine deutsche Krankenversicherung), dann gelten die Bedingungen des Wohnsitzstaates. Somit würde die Schweizer KV wohl nichts erstatten, was in Deutschland keine Kassenleistung ist.

    Bist du nach dem "Mondial"-Modell (VVG) versichert, dann kann es eben anders aussehen.

    Das Formular E106 brauchst du eigentlich bei beiden Modellen nicht.

  • KvR
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    • 31. Mai 2019 um 15:52
    • #6
    Zitat von lieberjott

    Als Nachtrag zu meiner Antwort von gestern:
    Wenn du nach KVG versichert bist und in Deutschland einen aushelfenden Träger hast (also eine deutsche Krankenversicherung), dann gelten die Bedingungen des Wohnsitzstaates. Somit würde die Schweizer KV wohl nichts erstatten, was in Deutschland keine Kassenleistung ist.

    Bist du nach dem "Mondial"-Modell (VVG) versichert, dann kann es eben anders aussehen.

    Das Formular E106 brauchst du eigentlich bei beiden Modellen nicht.

    Bei der Versicherung nach KVG benötigt der aushelfende Träger das Formular E106 bzw. S1, das die Schweizer Krankenkasse aber i.d.R. nach Versicherungsabschluss direkt an den Träger schickt, den der Versicherte sich herausgesucht hat. Der deutsche Träger stellt dem Versicherten daraufhin eine EHIC-Versichertenkarte aus, die nur in Deutschland zu verwenden ist. Einreichen muss man dann gar nichts.

    Über Leistungen der Schweizer Grundversicherung, die in Deutschland in Anspruch genommen, aber nicht von der deutschen Grundversicherung erstattet werden, solltest Du Dich bei der Schweizer Krankenkasse erkundigen.

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