Unterjährige Rückkehr nach Deutschland - Steuerfrage

  • Hallo Zusammen,

    ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.

    Seit dem 01.07.18 wohne ich offiziell wieder in Deutschland und bin seit diesem Tag dort auch wieder steuerpflichtig. Im ersten Halbjahr habe ich noch in der Schweiz gewohnt und gearbeitet (beides offiziell bis zum 30.6.

    Jetzt unterliegt mein Schweizer Lohn ja in meiner deutschen Steuererklärung für 2018 ja der Progression. Soweit ist mir das Ganze klar.
    Ich frage mich aber jetzt, ob ich den Schweizer Lohn für meine deutsche Steuererklärung für 2018 um gewisse Kosten reduzieren kann?
    Für mich wäre eine Lohnreduktion vor allem bei zwei Punkten interessant:

    1) Kosten für den Umzug: Umzugsunternehmen, die Wohnungssuche in D, Renovierungskosten der alten Wohnung? Umgezogen bin ich im Juni.

    2) Krankenversicherungskosten. Ist hier ein Abzug möglich? Ging in der Schweiz ja vom Nettolohn ab.


    Vielen Dank im Voraus!
    Valentin

  • tja..viele Fragen.Kann Dir nicht helfen..da die meisten alle von Deutschland in die Schweiz gezogen sind und sehr wenige wieder zurückkehren.Vielleicht findest Du etwas unter Rückwanderung hier im Forum?
    Also..schaun mer ma.
    Honigbiene

  • Da es sich um Einkommen in einem anderen Land handelt mit dem ein DBA besteht, unterliegt das schweizerische Einkommen nicht der deutschen Einkommenssteuer. Es wird lediglich das Brutto unter Progressionsvorbehalt gestellt. Das erhöht Deine Steuer auf Dein dann in Deutschland verdientes Geld vermutlich signifikat, ein Abzug von Steuern, Sozialabgaben o.ä. vom Schweizer Lohn ist dabei aber nicht möglich.


    (Ich habe bisher in Deutschland den Hauptverdienst gehabt und noch eine Anstellung in Luxemburg. Hier wurde das in Luxemburg erzielte Brutto in Deutschland unter Progressionsvorbehalt gestellt, eine Anrechnung der Abzüge in Luxemburg war nicht möglich.) Je nach Verdienst in der Schweiz katapultiert Dich das dann für Dein deutsches Gehalt in den Spitzensteuersatz. Für den deutschen Teil gelten dann aber - bei unterstellter unbeschränkter Steuerpflicht gemäß der 180 Tage Regel - das steuerfreie Existenzminimum. Umzugskosten wären aus meiner Sicht dann auch besser in Deutschland in Abzug zu bringen.


    Insgesamt dürfte hier aber eine Beratung durch einen erfahrenen Steuerberater sinnvoll sein.