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Umzug nach Antreten des Jobs

  • krevnimsta
  • 23. Mai 2019 um 07:42
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    August 2019
    • 23. Mai 2019 um 07:42
    • #1

    Hallo werte Auswanderer,
    seit ein paar Tagen habe ich die Zusage für einen Job in der Schweiz und bin fleißig am Planen der Details. Mein Antrag auf eine Aufenthaltsbewilligung B ist bereits gestellt. Das Datum für den Arbeitsantritt und auch das Datum ab dem meine Aufenthaltsbewilligung gillt ist der 1.8.

    Nun bin ich auf der Suche nach einer Wohnung und habe auch einige schöne gefunden, die jedoch erst ab 1.9. zur Verfügung stehen. Geht das einfach so, dass ich am 1.8. anfange zu arbeiten und im ersten Monat von Deutschland aus pendele und dann erst im September in die Schweiz ziehe und mich dort anmelde? Wie läuft das dann in dem ersten Monat mit den Steuern? Muss mein zukünftiger Arbeitgeber davon erfahren oder ist das dem egal?


    Kanton ist St Gallen

    Grüße und vielen Dank schonmal :CH:

  • MotU
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    • 23. Mai 2019 um 09:18
    • #2

    Hi Krevin,

    so einfach geht das leider nicht. In dem von Dir beschriebenen Szenario müsste der Antrag auf die B-Bewilligung zurückgezogen werden und Dein Arbeitgeber müsste eine Grenzgängerbewilligung G beantragen (Somit hat sich auch die Frage erübrigt, ob Dein Arbeitgeber in Kenntnis gesetzt werden muss: JA). Nach einem Monat müsstest Du dann eine Statusänderung vornehmen, die G Bewilligung abgeben und eine B beantragen.
    Steuern für den ersten Monat müsstest Du weiterhin in Deutschland bezahlen und die Schweizer Quellensteuer wird vom Arbeitgeber direkt vom Lohn abgezogen. Diese kannst Du aber in Deutschland anrechnen lassen. Sobald Du in der Schweiz bist verschiebt sich Dein Lebensmittelpunkt und Du wirst in der Schweiz besteuert, was in der Regel über die Quellensteuer erledigt wird.

    Summa Summarum lohnt sich das alles für einen Monat meiner Meinung nach nicht wirklich! Es wäre einfacher für einen Monat in ein AirBnB oder etwas ähnliches zu ziehen und dann nach einem Monat umzuziehen. Hierfür musst Du Dich nur in der alten Gemeinde abmelden und in der neuen anmelden und fertig.

    Viel Erfolg

  • krevnimsta
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    • 23. Mai 2019 um 09:25
    • #3

    Wenn ich dann in ein Airbnb ziehe muss ich meine Wohnung in Deutschland dann schon abmelden? Ich hätte eh für eine Zeit lang die Wohnung in Deutschland behalten, allein um meine Möbel dort zu lagern bis ich tatsächlich umziehen kann.

  • MotU
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    • 23. Mai 2019 um 11:14
    • #4

    Für AirBnb ist das egal. Für den Zoll, solltest Du dann am besten eine Teileinfuhr machen.

    Bezüglich der Abmeldung kann ich Dir leider keine Infos geben, dies unterscheidet sich von Kanton zu Kanton und sogar von Gemeinde zu Gemeinde. Manche verlangen eine Deutsche Abmeldung um Dich anzumelden, manche nicht. Bei mir z.B. hat das niemanden interessiert, aber honigbiene, die im selben Kanton lebt hat berichtet, dass sie sich abmelden musste...

  • krevnimsta
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    • 23. Mai 2019 um 12:46
    • #5

    Okay vielen Dank für die schnelle Hilfe! Ich werde dann noch ein wenig mit Zoll und Migrationsamt telefonieren und versuchen das alles zu klären sobald ich weiß ob die Wohnung sicher in Frage kommt.

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