Hallo werte Auswanderer,
seit ein paar Tagen habe ich die Zusage für einen Job in der Schweiz und bin fleißig am Planen der Details. Mein Antrag auf eine Aufenthaltsbewilligung B ist bereits gestellt. Das Datum für den Arbeitsantritt und auch das Datum ab dem meine Aufenthaltsbewilligung gillt ist der 1.8.
Nun bin ich auf der Suche nach einer Wohnung und habe auch einige schöne gefunden, die jedoch erst ab 1.9. zur Verfügung stehen. Geht das einfach so, dass ich am 1.8. anfange zu arbeiten und im ersten Monat von Deutschland aus pendele und dann erst im September in die Schweiz ziehe und mich dort anmelde? Wie läuft das dann in dem ersten Monat mit den Steuern? Muss mein zukünftiger Arbeitgeber davon erfahren oder ist das dem egal?
Kanton ist St Gallen
Grüße und vielen Dank schonmal