2.Wohnsitz Deutschland

  • Hallo,
    ich schon wieder. :thinking_face:
    Mal eine Frage.
    Meine Frau wird in der Schweiz arbeiten und wir ziehen als Familie um. Ich bin Rentner (Erwerbsunfähig) und würde dann meine Rente in der Schweiz versteuern. Kann ich auch weiterhin hier in der BRD einen Wohnsitz haben und die Rente hier versteuern und meine Frau ihr Gehalt in der Schweiz?


    Danke im voraus

  • Hallo jaichwill


    Wie oft wird der Wohnsitz in Deutschland bewohnt? Für jedes Land zahlt der jeweilige Wohnsitz nur als Erstwohnsitz. Für die Steuer ist entscheidend wo der Lebensmittelpunkt ist.


    Schöne Grüsse
    Maik

  • Hallo nochmal,


    momentan habe ich noch etwas Probleme das Brutto Gehalt in Netto umzurechnen . Ich weiß das wir um das genau zu wissen zum Steuerberater gehen müssen.


    Da meine Frau über den 120 K liegt wird ja keine Quellensteuer berechnet, sonder ganz normal 1 x im Jahr veranlagt .


    Die meisten Rechner zeigen ja nicht die Steuern an, also Kanton, Gemeinde und Bund.


    Stimmt das so in etwa, dass ich beim z.B. diesem Rechner den Jahresbruttolohn eingebe ohne Quellensteuer und dann das "netto" habe von dem die Steuern abgehen ?
    Wenn das so stimmt, muss dann vorher die Familienzulage raus ?


    Meine Erwerbsunfähigkeits Rente wird die auf das Bruttogehalt meiner Frau aufgeschlagen und gesamt versteuert ?


    Oh man , sorry viele Fragen, mag nicht nerven.


    Danke und Grüße


  • Zitat

    Da meine Frau über den 120 K liegt wird ja keine Quellensteuer berechnet, sonder ganz normal 1 x im Jahr veranlagt .

    Das ist meines Erachtens so nicht korrekt. Es wird trotzdem Quellensteuer abgezogen, aber einmal im Jahr nachträglich ordentlich veranlagt.



    Zitat

    Stimmt das so in etwa, dass ich beim z.B. diesem Rechner den Jahresbruttolohn eingebe ohne Quellensteuer und dann das "netto" habe von dem die Steuern abgehen ?

    Mehr oder weniger ja. Bedenke aber, dass diese Rechner nur Näherungswerte bieten, da die Prämien für NBU, KTG und Pensionskasse nicht fix sind, sondern abweichen können.



    Wenn das so stimmt, muss dann vorher die Familienzulage raus ?

    Lau https://www.ktipp.ch/artikel/d/10-fragen-zu-familienzulagen/ gehören Familienzulagen zum steuerbaren Einkommen, dürfen also nicht "raus"



    Zitat

    Meine Erwerbsunfähigkeits Rente wird die auf das Bruttogehalt meiner Frau aufgeschlagen und gesamt versteuert ?

    Wenn ihr verheiratet sein, dann ist deine EU-Rente dein Einkommen (aus Renten).
    Wie sich das steuerlich auswirkt, kannst du vermutlich selber ausrechnen - viele Kantone (z.B. BS https://www.steuerverwaltung.b…rsonen/steuerrechner.html) haben einen vereinfachten Steuerrechner online.

  • Nochmal, Deine Frau wird Quellsteuer zahlen und das monatlich. Ausser sie fängt hier gleich mit dem "C" Status an oder ist mit einem Schweizer verheiratet, was wohl schwer möglich ist :winking_face:


    D.h. die ganzen Nettorechner können dies nicht richtig abbilden, denn bei den Sozialabgaben hängt z.B. der Rentenbetrag von der gemeldeten Jahresgesamtvergütung ab.
    Der von Dir verlinkte Rechner spuckt bei mir 162 CHF im Monat zu viel aus...

  • Vielen lieben Dank.
    Hat einer mal diesen Rechner versucht ?


    https://neuvoo.ch/steuerrechner/

    Der Rechner taugt meiner Meinung nach gar nichts.
    Es werden utopisch hohe NBU-Abzüge gezeigt, aber die Pensionskassenabzüge fehlen hingegen völlig - diese kann dieser Rechner auch nichtmal näherungsweise ermitteln, da man gar nicht das Alter eingeben kann.
    Daher traue ich dem Teil auch nicht zu, dass der die restlichen Steuern halbwegs sicher berechnen kann.

  • In der Quellensteuer sind sowohl Gemeinde- wie auch Kantons- und Bundessteuern enthalten (Quelle z.B. für ZH: https://www.steueramt.zh.ch/in…definition/zstb-87-1.html)
    Wie das dann bei der nachgelagerten Steuerberechnung verrechnet wird, entzieht sich meiner Kenntnis bzw. dürfte keine grosse Rolle spielen. Wichtiger ist die wohl Differenz zwischen dem Gesamtsteuersatz bei der Quellensteuer und jenem bei der ordentlichen Veranlagung.

  • In der Quellensteuer sind sowohl Gemeinde- wie auch Kantons- und Bundessteuern enthalten (Quelle z.B. für ZH: https://www.steueramt.zh.ch/in…definition/zstb-87-1.html)
    Wie das dann bei der nachgelagerten Steuerberechnung verrechnet wird, entzieht sich meiner Kenntnis bzw. dürfte keine grosse Rolle spielen. Wichtiger ist die wohl Differenz zwischen dem Gesamtsteuersatz bei der Quellensteuer und jenem bei der ordentlichen Veranlagung.

    Danke für deine Hilfe und Geduld.


    Den letzten Satz verstehe ich nicht so ganz, wonach richtet sich die Differenz ? Ich habe gelesen das man bei der Steuererklärung ja doch einiges absetzen kann. Ich erreiche den Steuerberater nicht . :smiling_face:


    ich bin halber Italiener und die Schweizer sind sich sehr ähnlich mit "nur langsam" . :=)


    Grüße

  • Den letzten Satz verstehe ich nicht so ganz, wonach richtet sich die Differenz ? Ich habe gelesen das man bei der Steuererklärung ja doch einiges absetzen kann. Ich erreiche den Steuerberater nicht . :smiling_face:

    Die Quellensteuersätze sind ja Pauschalen, welche sich einfach nach dem Bruttolohn richten:
    Bei der ordentlichen Veranlagung spielen ja viel mehr Faktoren hinein. Das muss aber nicht zwingend bedeuten, dass man am Ende weniger Steuern zahlen wird als bei der Quellenbesteuerung - es könnte auch das Gegenteil der Fall sein (wobei es als Differenz keine riesigen Summen geben wird).