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  4. Steuern

Fahrtkosten zur Arbeit steuerlich absetzbar

  • Alpentraum854
  • 29. Juli 2019 um 11:16
  • Alpentraum854
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    Alpentraum854
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    • 29. Juli 2019 um 11:16
    • #1

    Sind die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle nur einfach absetzbar, wie in D?

  • Markus Schulz
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    Markus Schulz
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    • 30. Juli 2019 um 06:55
    • #2

    http://steuerverwaltung.steuerpraxis.tg.ch/html/5ACD42E8-…C83DC53BC5.html

  • basileus
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    • 30. Juli 2019 um 16:57
    • #3

    Im Prinzip ist vieles in dem Link von Markus schon erklärt. Als Daumenregel gilt: du kannst ungefähr die Kosten für ein Generalabonnement 2. Klasse ansetzen (3'000 CHF pro Jahr). Die Kosten für den PKW kann man meistens nicht ansetzen. Du kannst dir auch einfach die Steuersoftware deines Kantons runterladen und dort die Sätze anschauen.


    VG basileus

  • Maik
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    • 2. August 2019 um 16:43
    • #4

    Soweit ich weiss gibt es da kantonale Unterschiede. Im Kanton Luzern kann ich die Fahrtkosten für den PKW bis 6'000 Franken abziehen, sofern ich nachweisen kann, dass die Zeitersparnis zum ÖV mehr als 1 Stunde ist. In der Steuersoftware und im kantonalen Steuerbuch ist dies sehr gut dokumentiert.

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • Harro
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    Harro
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    • 16. Februar 2020 um 23:55
    • #5

    hoi.


    einmal zum verständnis.

    wenn ich kein GA oder monatstickets habe, kann ich auch keine kosten gegenrechnen?

    ich meine damit, das ich als autopendler dann nicht den satz den ich mit den öffis zahlen würde erstatten lassen kann?

  • jan82
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    • 17. Februar 2020 um 08:13
    • #6

    Hallo Harro

    Ich ziehe das Pendeln mit dem Auto ab und das geht. Allerdings ist das bei mir mit Firmenwagen ein Verlustgeschäft (GA hätte ich auch, ist aber ebenfalls über die Firma bezahlt). Die Fahrt mit dem Firmenwagen zur Arbeit wird trotz Privatnutzung (0.8%) als geldwerte Nebenleistung besteuert - und zwar ohne Kilometerlimit. Der Abzug ist hingegen nach oben begrenzt. Ich muss also mehr "nachversteuern" als ich abziehen kann.

    Gruss,
    Jan

  • Druschii
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    • 17. Februar 2020 um 18:19
    • #7

    @jan82 : was gibt es denn bei der Steuererklärung noch bezüglich des Firmenwagens zu beachten? Ich versteuer ja monatlich die 0,8% für die private Nutzung und würde jetzt bei meiner ersten Steuererklärung nix bezüglich Fahrtkosten ansetzen. Warum auch? Habe ich in Deutschland vorher als Firmenwagennutzer auch nicht getan...

  • jan82
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    • 17. Februar 2020 um 18:25
    • #8

    Hallo Druschi

    Achtung: Die 0.8% sind in der Schweiz der Privatanteil für die Nutzung des Firmenwagens, aber eben explizit ohne den Arbeitsweg (für Bern siehe hier). Pro Kilometer Arbeitsweg werden dir im Kanton 70 Rappen Lohn als Geldwerte Leistung hinzugerechnet. Wenn Du täglich 100km fährst und 200 mal pro Jahr ins Büro musst heisst das: 20000km*70 Rappen = 14.000 CHF (Unter dem Link oben findest Du bessere Beispiele).

    Diese 70 Rappen pro Kilometer kannst Du dann von der Steuer wieder abziehen. Ist also ein Nullsummenspiel. Allerdings ist der Kilometerabzug begrenzt (Kanton Bern: 6700 CHF, Bund: 3000 CHF). Bei dem extremen Beispiel oben zahlst Du also heftig drauf - eben die Differenz. Das ist alles ziemlich nervig und trifft mich auch.

    Gruss,
    Jan

    PS: Dazu noch eine kleine Anekdote. Ein Mitarbeiter hat gemäss Arbeitsvertrag einen Tag Homeoffice pro Woche (80%). Das steht auch so im Lohnausweis. Die Steuerverwaltung hat daraufhin freundlicherweise die Arbeitsstrecke nach unten korrigiert, da er über dem maximalen Pendlerabzug lag. Im Kommentar der Steuerverwaltung hiess es dann: Fahrtweg zur Arbeit reduziert auf 80% gemäss Deklaration des Arbeitgebers. Er hat das interpreitiert als "ich kann weniger abziehen" und sich bei der Steuerverwaltung beschwert. Schliesslich würde er auch oft noch am Wochenende fahren müssen und würde daher etwa 260mal pro Jahr die Strecke fahren. Das hat die Steuerverwaltung sich nicht zweimal sagen lassen und das ganze "korrigiert". Nun zahlt er seit 3 Jahren mehr. Das ist so eine Episode aus: Man hätte jemanden fragen sollen, der sich damit auskennt. :grinning_squinting_face:

  • Druschii
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    • 17. Februar 2020 um 19:25
    • #9

    Okay, dass ist ähnlich der Kilometerregelung in Deutschland, wenn man keinen Homeofficevertrag hat, oder Unrast ist...Verstanden. Nur das die Schweizer den Wagenpreis nicht in die Rechnung mir einbeziehen.
    Bei mir würde es wohl ein Nullsummenspiel, da ich nur 11km ins Büro habe seitdem ich im Aargau wohne (vorher waren es 750m bis zum Büro) und auch im Aussendienst tätig bin, also Geschäftsfahrten zum Kunden.

    Mh, ich glaube ich sollte mir wohl doch einen Treuhänder suchen...Das mit Unterhalt und Kind in D kommt auch noch als Sonderfall mit dazu.

  • jan82
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    • 17. Februar 2020 um 20:47
    • #10

    Zumindest einmal einen Treuhänder nehmen kann sinnvoll sein. Im nächsten Jahr brauchst du dann keinen mehr...

  • Harro
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    Harro
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    • 29. Februar 2020 um 22:16
    • #11
    Zitat von Harro

    ich meine damit, das ich als autopendler dann nicht den satz den ich mit den öffis zahlen würde erstatten lassen kann?

    entschuldigt wenn die frage vllt. dumm klingt aber ich habe es noch nicht ganz verstanden.

    ich fahre täglich 38km mit dem auto zur arbeitsstelle(einfache fahrt).
    die zeitersparnis ist geringer als eine stunde und damit also nicht nach km zu berechnen.
    kann ich nun die kosten die mich das monatsticket kosten würde anrechnen oder geht das nur wenn man tatsächlich die billets vorlegen kann?

    danke.

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