Steuern Grenzgänger - Wohnen in DE, Arbeiten in CH, Selbstständig in DE & CH

  • Hallo zusammen,


    ich finde es toll, dass es ein solches Forum gibt, wo einem hoffentlich geholfen wird! Danke schonmal im Voraus :)!


    Ich habe eine Frage bezüglich Steuern/Anmeldung/Genehmigungen usw.


    Ich wohne in Deutschland und arbeite in der Schweiz. Ich habe somit eine Grenzgängerbewilligung.
    Ich bin auch zusätzlich Selbstständig in Deutschland und habe hier ein Klein Unternehmen.
    Wenn ich nun Kunden in der Schweiz bediene, muss ich dann zusätzlich etwas anmelden? Steuern in der Schweiz zahlen? Oder irgendwas in der Schweiz machen?
    Oder einfach alles über Deutschland?



    Danke


    MfG
    SG

  • Das sind ganz normale Kunden, also Rechnung schreiben, je nachdem wo die Arbeit erbracht worden ist Umsatzsteuer oder nicht und das war es schon Für ein selbstständiges Gewerbe in Deutschland ist das dann ganz normal in Deutschland zu versteuern.

  • Danke für die Info, jedoch habe ich da auch schon anderes gehört. Daher wollte ich mich hier nochmal umhören.
    (Da ich ja ein Klein Unternehmen habe, muss ich keine Umsatzsteuer zahlen.)


    Was ich gehört hatte ging um Handwerker usw. die sind ja teilweise auch Selbstständig und arbeiten auf Rechnung, müssen das aber doch vorher anmelden oder dort zusätzlich was zahlen, wo sie arbeiten? Oder ist das nicht so?


    Danke

  • So wie ich das sehe, kommt es insbesondere darauf an wo du deinen Auftrag erfüllst. Angenommen du bist ein Designer, hast deine Arbeitsstätte in Deutschland und ein Schweizer Unternehmen beauftragt dich ein Logo zu erstellen, dann trifft es genau so zu wie Markus Schulz geschrieben hat. Wenn du allerdings einen Handwerksbetrieb hast und ein Schweizer Unternehmen beauftragt dich in Basel einen Umbau vorzunehmen, dann muss die Arbeit angemeldet und entsprechende Abgaben gezahlt werden. Korrigiert mich bitte wenn ich da falsch liege.


    Schöne Grüsse
    Maik

  • Genau, das hab ich nämlich auch gehört.


    Wie ist das also wenn ich zum Kunde nach Hause fahre? Also bspw. als Masseur, Friseur usw.?
    Wenn mich eine Privatperson zu sich nach Hause in die Schweiz einlädt?

  • Prinzipiell bleibt es bei dem was ich geschrieben haben, insofern das im Rahmen einer in Deutschland gemeldeten selbstständigen Tätigkeit ist und es nicht zu einem Daueraufenthalt von mehreren Monaten (Grenze müsste bei 3 liegen) führt.


    Ich war früher genau so für Mandate in der Schweiz unterwegs, zwei davon auch für Gemeinden. Da habe ich vor Ort bei den Kunden gearbeitet und dafür ganz "normale" Rechnungen geschrieben. Dies sollte im Freizügigkeitsabkommen geregelt sein, das Wohnen und Arbeiten regelt. https://www.eda.admin.ch/dea/d…rsonenfreizuegigkeit.html


    Zusätzlich wurden meine Tätigkeiten im IT-Bereich auch bei Remote-Einsätzen dort verortet, wo die Betriebsstätte ist. Mein Remote-Einsätze wurden also behandelt wie Vor-Ort, das hat Auswirkungen für die Umsatzsteuer. (Die ist in der Schweiz i.d.R. ohnehin erst ab 100k Umsatz ein Thema). Steuer- oder SV-Pflicht wurde dadurch in der Schweiz nicht ausgelöst, da es sich immer nur um Einsätze von wenigen Tagen Länge gehandelt hat.


    Zu prüfen wäre noch ob es für bestimmte Branchen Einschränkungen gibt. Das sollte z.B. für Friseure nicht der Fall sein. Da ich keine Haare mehr habe kenn ich mich damit aber nicht so gut aus :winking_face:

  • Eventuell solltest du prüfen, ob du trotzdem das Meldeverfahren beachten musst - oder ob das wegen deiner Grenzgängerbewilligung nicht mehr nötig ist.
    https://www.sem.admin.ch/sem/d…-efta/meldeverfahren.html


    "Im Freizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der EU wird die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung (Entsandte oder Selbstständige) für bis zu 90 effektive Arbeitstage pro Kalenderjahr liberalisiert. Es besteht lediglich eine Meldepflicht."

    "Jeder Arbeitseinsatz in der Schweiz muss danach einzeln und mindestens acht Tage vor Beginn der Erwerbstätigkeit im Meldeverfahren registriert werden. Bei einem Stellenantritt bei einen Unternehmen in der Schweiz (Dauer des Arbeitsvertrags bis zu drei Monaten), hat die Meldung spätestens am Tag vor der Arbeitsaufnahme zu erfolgen."

  • Vielen Dank für die vielen Antworten und eure Hilfe!


    Markus: Hast du das irgendwo angemeldet oder nachgefragt?
    lieberjott: Muss ich die 90 Tage trotz Grenzgängerbewilligung melden? Wenn ein Kunde 1 Tag vorher sagt, dass er morgen einen Termin will, kann ich das ja nicht 8 Tage vorher anmelden


    und was wäre wenn ich dann jeden Tag Kunden in der Schweiz habe?

  • lieberjott: Muss ich die 90 Tage trotz Grenzgängerbewilligung melden? Wenn ein Kunde 1 Tag vorher sagt, dass er morgen einen Termin will, kann ich das ja nicht 8 Tage vorher anmelden

    Das kann ich dir nicht beantworten. Da musst du entweder recherchieren oder mit entsprechenden Stellen Kontakt aufnehmen.
    Schau dir auf der von mir verlinkten Seite auch die weiteren Infos an, da gibt's auch Erläuterungen zu kürzeren Fristen.

  • Guten Morgen zusammen,


    ich bin ehrlich gesagt immer noch nicht ganz schlau daraus geworden.


    Muss ich das nun melden oder nicht?
    und wenn ja, wo müsste ich das melden?
    oder weiss jemand wo man da am besten Infos dazu bekommt?


    danke!!

  • Als Selbständiger solltest du ein bisschen Eigeninitiative zeigen und selber recherchieren - wie von mir vorgeschlagen.
    Der Link zur Online-Meldung ist direkt prominent auf der Seite zu finden, welche ich verlinkt habe (Erinnerung: Es war jene: https://www.sem.admin.ch/sem/d…-efta/meldeverfahren.html)


    Und auf dieser Seite steht unten auch:

    Zitat von Website

    Die zuständigen kantonalen Stellen des Einsatz- bzw. Arbeitsorts in der Schweiz bearbeiten die erfassten Meldungen und geben Auskunft bei Fragen.

    Also suchst du dir die entsprechende kantonale Behörde raus und fragst einfach mal an. Da bekommst du im Zweifelsfall eine rechtssichere Auskunft - hier im Forum wirst du die nämlich logischer Weise nie erhalten können.