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Anerkennung der Ausbildung

  • Gonzales
  • 9. August 2019 um 18:30
  • Gonzales
    2
    Gonzales
    Beiträge
    1
    • 9. August 2019 um 18:30
    • #1

    Hallöle, :smiling_face:

    ich frage für eine Freundin, die in die Schweiz auswandern will. Derzeit muss sie ihre Ausbildung beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation anerkennen lassen. Diese haben sie jetzt gefragt, ob sie über einen Hochschulabschluss verfügt. Eigentlich sollte diese Frage ziemlich leicht zu beantworten sein, müsste man meinen. Aber in diesem Fall ist es leider etwas komplizierter. Sie hat an einer Fachschule für Pädagogik den Abschluss als staatlich anerkannte Erzieherin erworben. Dieser gilt laut EU Richtlinie 92/51/EWG als Diplom.

    Welche Angabe muss sie für ihren Antrag nun machen? Ja, Hochschulabschluss oder nein, kein Hochschulabschluss?

    Danke fürs Lesen. :red_heart: Freue mich auf Eure Antworten.

  • toblerone
    7
    toblerone
    Reaktionen
    57
    Beiträge
    34
    • 9. August 2019 um 21:49
    • #2

    hallo Gonzales,
    Deine Freundin hat eine ganz normale Ausbildung gemacht. Als staatlich anerkannte Erzieherin hat sie keine Hoch- oder Fachhochschule besucht. Gleichwohl würde sie sicher eine gute Anstellung finden. Anerkannt bekommt sie ihren Beruf bei der EDK, der Erziehungsdirektorenkonferenz. Einfach auf der Seite der EDK nachschauen. Ein Anerkennungsgesuch kostet 800 CHF und die Zeugnisse müssen beglaubigt sein, außerdem muss man noch vieles anderes beachten. Das ist da alles aufgeführt. Wichtig ist, sorgsam zu sein, denn wenn Fehler beim Ausfüllen gemacht werden oder Unterlagen fehlen, ist das Geld futsch und der Antrag wird nicht bearbeitet.
    Die Bearbeitungszeit beträgt zwischen 3 und 4 Monaten.
    Nette Grüße, Tobi

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