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Fragen über Fragen :-)

  • Stelzy
  • 1. Oktober 2015 um 19:35
  • Stelzy
    2
    Stelzy
    Beiträge
    1
    • 1. Oktober 2015 um 19:35
    • #1

    Hi,

    ich (42, Senior Softwareentwickler), meine Frau (35) und mein 3-jähriger Sohn überlegen uns in die Schweiz auszuwandern.
    Ich wollte erstmal mal nach allgemeinen Erfahrungen fragen (ist es zu empfehlen...? Was muss man mit Kindern beachten, ...).
    Und eine konkrete Frage: Was passiert mit meiner bisher hier (Deutschland) eingezahlten Rente?

    Danke und viele Grüße,
    Andy

  • marconn
    7
    marconn
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    • 3. Oktober 2015 um 13:46
    • #2

    Hoi Stelzy,

    ich kann ja nur von uns reden --> wir würden es immer wieder tun und hätten es schon vor 10 Jahren machen sollen. Was man mit Kindern beachten muss, darüber kann ich nicht viel berichten, ausser was ich gehört habe das die Kinderbetreuung etc. sehr teuer ist. Das hängt nun auch davon ab was ihr vorhabt (Frau bleibt zu Hause oder arbeitet nur 50% etc.). So pauschal kann man das nicht beantworten. Die in Deutschland eingezahlte Rente bleibt einfach beitragsfrei stehen. Neue Adresse angeben und es müsste dann jährlich der Kontoauszug kommen, nur das es nicht viel mehr wird. Hier gibt es das 3 Säulenmodell. AHV / Pensionskasse / und wenn man möchte noch die 3. Säule wo man selber einzahlt und man Steuervergünstigungenn dadurch hat. Auf dieser von Maik super erstellten Internetseite findet man sooooo viele Antworten. Einfach mal stöbern und bei offenen Fragen einfach posten.
    Wo wollt Ihr Euch hier in der Schweiz niederlassen? Habt Ihr da schon konkrete Vorstellungen? Vielleicht kann man dann detaillierter helfen :CH:

    Gruss
    Mario

  • Maik
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    • 5. Oktober 2015 um 11:47
    • #3

    Hallo Andy

    Zum Thema Rente: Die Schweiz hat mit der EU ein Sozialversicherungsabkommen. Siehe Schweizer Bundesamt für Sozialversicherung : Sozialversicherungsabkommen Schweiz - EU

    Besonders interessant sind dabei diese Auszüge:

    Zitat

    Rentnerinnen und Rentner sind in der Regel im Staat versichert, der die Rente zahlt. Bezieht eine Person mehr als eine Rente, darunter eine Rente des Wohnlandes, erfolgt die Versicherung im Wohnland. Andernfalls erfolgt die Versicherung im Staat, in dem die Person am längsten rentenversichert war.

    Zitat

    a. Alter- und HinterlassenenversicherungEine Person, die in mehreren Staaten gearbeitet hat, erhält im Alter oder bei Invalidität (bzw. bei Tod der versicherten Person ihre Hinterlassenen) je eine Teilrente von jedem der Arbeitsländer. Voraussetzung ist, dass sie in jedem Land mindestens ein Jahr lang Beiträge bezahlt hat. Ferner muss die Mindestversicherungszeit des jeweiligen Staates erfüllt sein; dafür werden aber nötigenfalls die Versicherungszeiten aller Staaten berücksichtigt. Anspruch auf schweizerische AHV-Renten besteht, wenn die schweizerische Mindestbeitragsdauer (ein Jahr) und die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

    Renten müssen in jedes beliebige Wohnland bezahlt werden.

    Zur Kinderbetreuung gibt ein paar interessante Beiträge hier im Forum:

    • Kinderbetreuung unter 4 Jahre
    • Kinderbetreuung in der Schweiz

    Wichtig ist noch, dass Kinder nicht automatisch über die Eltern krankenversichert sind. Für Kinder muss eine separate Krankenversicherung abgeschlossen werden.

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • HansiSee
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    • 8. Oktober 2015 um 14:22
    • #4

    Schau mal bei http://familienkasse.ch/checkliste-umzug-schweiz.php vorbei! Da findest du viele Antworten bzw Anmerkungen die dir bei der Auswanderung helfen. Als ich mit meiner Familie in die Schweiz gezogen bin habe ich länger nach so einer Liste ausschau gehalten aber leider nicht gefunden... Daher finde ich das einen guten Tipp :smiling_face:

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