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Fahrzeug als Umzugsgut

  • batschy
  • 4. Oktober 2015 um 16:59
  • batschy
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    • 4. Oktober 2015 um 16:59
    • #1

    Hallo liebe Forumsgemeinde,

    ich heiße Beate, arbeite seit dem 01.09.2015 in der Schweiz und jetzt steht der Umzug an, denn bisher habe ich nur ein paar lebensnotwendig Kleinigkeiten in der Wohnung.
    Den Umzug lasse ich von einer Spedition machen, da ist soweit alles klar.
    Aber ich habe eine Frage zu meinem Auto:
    Dies ist ja schon in der Schweiz, denn ich wohne ja schon hier, habe mir aber ein paar Möbel hier neu gekauft, also noch keinen Teilumzug angemeldet.
    Nun ist mein Fahrzeug ja schon in der Schweiz, wie melde ich das beim Umzug als Umzugsgut an? ist das ein Teilumzug? Denn das Auto wird ja nicht von der Spedition mitgenommen. :confused_face:
    Oder erkläre ich das nur auf dem Formular mit Fahrgestellnummer usw.? Auch kann ich der Spedition ja keinen Fahrzeugschein geben, den brauche ich ja ggf. ?
    Wer weiß rat?

    Ansonsten ein super Lob an Maik, diese Seite und dieses Forum ist absolut klasse, ich habe im Vorfeld viele Informationen daraus erlesen! :thumbs_up:

    Liebe Grüsse
    Beate

  • Maik
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    • 6. Oktober 2015 um 10:53
    • #2

    Hallo Beate und Danke für das Lob

    Ich würde von der Spedition einen Teilumzug machen lassen und später mit dem Fahrzeug beim Zoll vorfahren. Achtung Frist nicht verpassen.

    Am besten schreibst du aber eine Nachricht an den Schweizer Zoll oder die Zollstelle, wo das Umzugsunternehmen deinen Hausrat einführen wird. Eventuell ist es möglich, dass du beim Binnenzollamt vorbeifahren kannst, dann bräuchtest du nicht extra zur Grenze fahren. Aber kann sein, dass du daran nicht vorbei kommst.

    Schöne Grüsse
    Maik :smiling_face:

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  • batschy
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    • 6. Oktober 2015 um 19:21
    • #3

    Danke,
    so ungefähr dachte ich das auch, werde mal an dem Zollamt Weil am Rhein-Basel fragen.

  • pet_61
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    • 6. Oktober 2015 um 21:01
    • #4

    Hallo Beate,

    bei mir war es kein Problem mit dem Teilumzug und Fahrzeugeinführung
    Hab mir die Formulare beim Zollamt online geholt und dann als Teilumzug schon mal das Auto überführt.
    Ging Problemlos hier in Rheinfelden.
    Wie Maik schon sagt achte auf die Fristen auch mit dem Führerschein !!!
    Bei der Führerscheinummeldung am besten keine Krankheiten angeben sonst wird eine amtsärztliche Untersuchen fällig (ist mir passiert ...150 Franken).
    Viel Glück beim Umzug
    Lg Peter

  • batschy
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    • 8. Oktober 2015 um 13:58
    • #5

    Vielen Dank zusammen,

    werde nachher mal auf den Zoll gehen und mich erkundigen.
    Wenn es Zeitlich nicht so funktioniert wie ich das gerne hätte, bzw. die Spedition, dann mach ich es einfach andersherum
    Möbel und Co. als Teil 1 und Auto als Teil 2 anmelden. Muss ja noch ein paar mal über die Grenze meine Wohnung in Deutschland
    auflösen, übergeben usw.

    Grüsse
    Beate

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    • 15. Oktober 2015 um 09:33
    • #6

    Hoi batschy,

    wenn du die Teileinfuhr vom PKW machst, sage aber du hast das Auto erst heute eingeführt hast oder willst es einführen. Weil du ja schon seit 1.9. hier bist und somit "schwarz und unverzollt" in der Schweiz rumfährst...

    Gruss
    MArio

  • batschy
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    • 16. Oktober 2015 um 11:57
    • #7

    Danke für den Tip,

    ich hatte es so vor, da mein Mann vorläufig noch seinen Wohnsitz in Deutschland hat, dass er das Auto hatte, denn ich kann sehr gut
    mit Öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Velo in die Arbeit fahren.
    Ansonsten habe ich das Fahrzeug jetzt als 2. Teilladung angemeldet. Wenn ich die Wohnung in Deutschland übergeben habe, sind noch
    ein paar Sachen, die noch in der Wohnung sind, wie Mikrowelle ein paar Teller usw., welche mit dem Auto dann eingeführt werden.
    So geht das auch, hat man mir am Zoll gesagt.
    Grüße
    Beate

  • Kelter222
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    Kelter222
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    • 16. Oktober 2015 um 15:13
    • #8

    Ich drücke die Daumen, dass alles glatt geht. Bitte Schreiben, wie alles gelaufen ist

  • batschy
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    batschy
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    • 28. November 2015 um 21:03
    • #9

    Hoi zämme,

    habe ja versprochen zu berichten, wie das mit dem Auto als Umzugsgut gelaufen ist.
    Es funktioniert ohne Probleme! Auf der 1. Liste, welche die Spedition (man kann es auch selbst machen)
    stand das Auto mit drauf und wurde vom Schweizer Zoll mit "folgt später" bezeichnet.
    Mit diesem Dokument, Kaufvertrag, Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Personal- und Ausländerausweis bin ich auf
    den Zoll an der Grenze bekam verschiedene Stempel, Zollnummer und das wars. Kostete 20 CHF und jetzt
    kann ich es in der Schweiz anmelden und den Führerschein umschreiben. :CH:

    a schöne
    Beate

  • Der Mike
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    Der Mike
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    • 22. Dezember 2019 um 02:35
    • #10

    Hallihallo zusammen,

    nach langem recherchieren blicke ich immer noch nicht ganz durch.

    Mein Umzug erfolgt am 30.12. mit einer Spedition. Mein gesamtes Hab und Gut wird mit der Spedition im LKW umziehen. Ich fahre mit meinem PKW, den ich länger als 6 Monate besitze unabhängig von der Spedition über die Grenze jedoch am gleichen Tag also weiß ich nicht genau, wer zuerst da ist.

    Ich fülle gerade das Formular 18.44 aus. Dort kreuze ich doch jetzt Teileinfuhr an und gebe das Fahrzeug mit an oder? So dass nur eine Version dieses Formulars besteht, jeweils eine Kopie für mich und eine für die Spedition?

    Wie ist es denn jetzt mit der Liste vom Umzugsgut? Mache ich zwei Listen, eine mit Umzugsgut und eine mit meinem KFZ? Oder trage ich das KFZ mit in eine einzige Liste ein mit Vermerk, dass das KFZ später oder früher oder wie auch immer gesondert eingeführt wird?

    Also zusammengefasst: Ein Formular 18.44 und zwei Listen mit Umzugsgut? Oder ein Formular 18.44 und eine Liste mit Umzugsgut? Oder zwei Formulare 18.44? Bin echt verwirrt.

    Achja, stelle ich mich auch in der LKW Schlange an dann mit meinem PKW? Und was trage ich im Feld unter Punkt 2 ein: "Vordokument", "Zeichen, Nr., Anzahl, Art der Packstücke", "Gewicht", "geschätzter Gesamtwert in CHF". Wird da alles addiert also auch der Wert des Autos und das Gewicht des Autos?

    Vielen Dank im Voraus
    Mike

  • Maik
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    • 23. Dezember 2019 um 14:43
    • #11

    Hallo Mike

    Ein Formular 18.44, welches du selbst dabei hast und zwei Listen mit Umzugsgut. Bei beiden Listen Teileinfuhr ankreuzen und vermerken, was bei der jeweiligen Tour einführt wird. Wer später oder früher da ist, sollte eigentlich keine Rolle spielen und ist für die Zöllner nicht unbekannt.

    Vordokument: würde ich freilassen, da du keines hast, wird meines Wissens erst bei einer später Einfuhr wichtig. Da du noch bis zu 12 Monate nachträglich deinen Hausstand nachholen kannst.
    Anzahl und Art der Packstücke: sollten auf der Umzugsliste vermerkt sein.
    Gewicht: grob schätzen. Achte aber auf die maximale Zuladung. Nicht das du überladen bist. Nur das Gewicht der Umzugsgüter (ohne Auto).
    Geschätzter Gesamtwert: ebenfalls grob schätzen reicht völlig aus. Ohne Auto, da dieses über das Formular 18.44 separat eingeführt wird.

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • Der Mike
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    Der Mike
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    • 6. Januar 2020 um 21:29
    • #12

    Hallihallo,

    Ich wollte mich nochmal herzlich bedanken für deine Antwort Maik. Ich bin im Umzugsstress nicht dazu gekommen. Hat alles super geklappt. Vielen Dank auch an alle anderen in diesem Forum. Hab viele Antworten alleine durch stöbern im Forum finden können.

    Grüße
    Mike

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