Person A lebt seit mehreren Jahren in der Schweiz als Zeitarbeiter/Berater
Die Beschäftigung fand in den letzten 3 Jahren ohne Unterbrechung statt. Da die Verträge immer befristet sind, wurde laufend das Visum L um 6 Monate verlängert.
Hat Person A Anrecht auf ALV? Und wenn ja, zu den gleichen Konditionen wie Schweizer? Also max. 400 Tage und 70% (von bis CHF 148'200 pa)?
Kurzaufenthalter Visum L - Arbeitslosenversicherung ALV
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Aus meiner Sicht ja, das Anrecht auf Arbeitslosenentschädigung hat nichts mit der Nationalität zu tun. Entscheidend ist, dass eine gültige Aufenthaltsbewilligung vorliegt und innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate Beiträge eingezahlt worden sind. Etwas Gegenteiliges konnte ich auch nach einer kurzen Recherche nicht finden. Eine Kurzaufenthaltsbewilligung ohne Erwerbstätigkeit gewährt keine Sozialversicherungsansprüche. Das scheint hier aber wohl nicht der Fall zu sein.
Quellen:
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Naja,
sobald Person A arbeitslos wird, erlischt auch das Visum L, da es an den Arbeitsvertrag gebunden ist.
Wie kann Person Arbeitslosengeld beantragen, wenn er das Land verlassen muss? -
Das ist nicht ganz richtig. Die Gültigkeitsdauer der Bewilligung entspricht der des Arbeitsvertrags. Insofern stimme ich deiner Aussage mit der Bindung an den Arbeitsvertrag überein. Die Aufenthaltsbewilligung erlischt aber nicht automatisch durch die Kündigung des Arbeitsvertrags. Aus diesem Grund bleibt der Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten.
Quelle: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/th…_l_eu_efta.html