Hat jemand damit schon Erfahrung gemacht?
ZitatLänger als ein Jahr unterwegs?
Wenn Sie länger als ein Jahr unterwegs sind, haben Sie keinen Anspruch auf ALG I, da Sie dafür in einem Rahmen von zwei Jahren mindestens zwölf Jahre beschäftigt sein müssen.Aber: Haben Sie bereits vor Antritt der Reise schon einmal ALG beantragt und wurde dies bewilligt, haben Sie diesen Anspruch vier Jahre lang.
Kündigen Sie jetzt den Auslandsaufenthalt an, bleibt der Anspruch bestehen und ruht während der Zeit der Reise.
Kommen Sie zurück, dann können Sie sich am ersten Tag erneut arbeitslos melden und haben einen Anspruch auf ALG.
Mit dem Hintergrund würde es doch Sinn machen sich bei der Auswanderung noch einen Tag arbeitslos zu melden, dann hätte man im Fall der Fälle innerhalb von vier Jahren Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Rückkehr. Sprich: Den neuen Arbeitsvertrag mindestens einen Tag nach hinten datieren, damit man mindestens einen Tag arbeitslos in Deutschland wäre.
(Ansonsten müsste man innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate Beschäftigung in Deutschland nachweisen.)
Oder habe ich einen Denkfehler?