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Wohnsitz in D und CH - Fragen

  • Titus
  • 13. Oktober 2019 um 10:36
  • Titus
    4
    Titus
    Beiträge
    15
    • 13. Oktober 2019 um 10:36
    • #1

    Grüßt euch,

    erstmal ein Kompliment für dieses sehr sachliche und informative Forum, es hat mir schon viele Fragen beantwortet.

    Nun zu meiner speziellen Situation:
    Ich habe evtl. die Möglichkeit eine Arbeitsstelle in Graubünden in einem speziellen Beruf zu bekommen. Ich war dort schon unzählige Male im Urlaub und liebe diese Gegend, von daher habe ich keine Sorge, dass es mir dort gefällt.
    der Knackpunkt ist, dass diese Arbeitsstelle auf Grund der hohen Anforderungen ein bisschen besonders ist, der Arbeitsvertrag wird zunächst für ein Jahr befristet zur Einarbeitung, anschließend gibt es diverse Prüfungen. Bei Bestehen folgt ein unbefristeter Arbeitsvertrag, bei nicht Bestehen wäre das Arbeitsverhältnis beendet.
    Da ich vorher nicht sicher sein kann, dass ich die Prüfungen bestehen werde stellt sich mir jetzt die Frage wie sinnvoll ein kompletter Neustart in der Schweiz bei dieser Ungewissheit wäre. Da ich 800 km entfernt wohne kommt Pendeln nicht in Frage.

    Ich habe jetzt überlegt einen Wohnsitz in Deutschland zu behalten (z.b. bei meinen Eltern).
    Da ich logischerweise in Graubünden eine Wohnung haben werde und zum größten Teil auch dort leben werde in der Zeit ist klar, dass mein Einkommen dort versteuert wird.
    Wie sieht es aber mit anderen Sachen aus wie z.b. Krankenversicherung, KFZ-Versicherung, KFZ-Steuer, deutsches Konto usw... könnte ich das theoretisch für diiese Zeit in Deutschland angemeldet lassen, wenn ich dort eine Meldeadresse behalte? oder verpflichtet der Ausländerausweis B, den ich dann ja wohl bekommen würde, automatisch z.b. zu einer Krankenversicherung in CH?
    und als Zweites würde mich interessieren, ob ich nach dem Jahr bei Nichtbestehen der Prüfungen und Rückkehr nach D Anspruch auf ALG I hätte, wenn ich bis zum letzten Tag vor meinem Arbeitsantritt in der Schweiz in D Vollzeit beschäftigt war.

    Danke sehr für euren Input :smiling_face:

    Gruß, Max

    Einmal editiert, zuletzt von Titus (13. Oktober 2019 um 10:57)

  • Kerstin
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    Kerstin
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    • 13. Oktober 2019 um 11:05
    • #2

    Hoi Titus

    Willkommen im Forum.

    Ich kann nicht alle deine Fragen beantworten, aber die Schweizer Krankenkasse ist Pflicht.

    Und nach einem Jahr arbeiten in Vollzeit bist du auch hier Arbeitslosengeldberechtigt.

    Was ist ein spezieller Beruf? Wenn du eine besondere Ausbildung hast ist vielleicht auch bei nicht bestandener Prüfung hier eine andere Anstellung möglich. In einem Jahr kann soviel passieren.

    Wir haben auch noch ein deutsches Konto (ohne Probleme) und hatten auch im ersten Jahr die Dinge um das Auto auch noch in Deutschland, ohne dort gemeldet zu sein - ist je nach Versicherung aber verschieden.

    Dann sag ich mal viel Glück - wann soll es denn los gehen?

    Liebe Grüsse
    Kerstin

  • Titus
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    Titus
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    • 13. Oktober 2019 um 11:22
    • #3

    Grüße :smiling_face:

    was heißt ihr habt noch ein deutsches Konto und KFZ-Versicherung? habt ihr den Wohnortwechsel einfach nicht angegeben oder ist es denen egal, dass eure neue Adresse in CH ist?

    nächste Woche bekomme ich Bescheid ob sie mich nehmen.

  • Kerstin
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    • 13. Oktober 2019 um 13:53
    • #4

    Die KFZ Sachen hatten wir noch für ein Jahr - jetzt sind wir mittlerweile fast 3 Jahre hier - also jetzt alles in der Schweiz

    Das deutsche Konto bei der Sparkasse haben wir noch, weil z.B. unser Fernseher eine Versicherung hat, die nur mit einem deutschen Konto möglich war.
    Ausserdem gehen dort noch einige Sachen ab, daher haben wir es so gelassen. Die Auszüge schickt man uns in die Schweiz.
    Müssen nur eine Kontogebühr zahlen - die aber in Deutschland auch fällig war

    Und hier ist der grosse Vorteil: Es geht alles viel schneller mit den Behörden, als man es von D her gewöhnt ist.
    Und manchmal auch unbürokratischer.
    Dafür gibt es andere Dinge, die hier krass sind.

    Z.B. Wohnungen - immer ein genaues Protokoll führen, wenn was nicht im Bestzustand ist, sonst bekommt man es im Nachgang von der Kaution abgezogen

    z.B. ÖV - im Bus grüsst der Chauffeur jeden neuen Fahrgast und verabschiedet ihn auch - das ist faszinierend

    Also wenn du die Stelle bekommst und sie entspricht deinen Vorstellungen, dann greif zu, meine Meinung

    Wünsche dir viel Erfolg

  • honigbiene111
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    honigbiene111
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    • 13. Oktober 2019 um 17:57
    • #5

    also ich habe auch noch ein deutsches Konto ..auch ohne Versicherung....
    Ja kann Kerstin nur beipflichten...das mit dem begrüssen finde ich auch unsagbar.
    Versuch es und denke unbedingt positiv.
    Sorry...Jetzt bin ich aber neugierig Titus...was genau machst Du in dem speziellen Job?

  • Carpaccio
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    Carpaccio
    Gast
    • 13. Oktober 2019 um 19:18
    • #6

    Ich habe mein (kostenloses) deutsches Konto aus verschiedenen Gründen auch noch. Bisher ohne Probleme. Jetzt benötige ich neu allerdings eine deutsche Handynummer für Mobile-TAN. Ist wohl durch ein neues EU-Gesetz so vorgegeben. Und da muss ich nun sehen, wie ich das mache. Entweder eine deutsche Prepaid-Karte kaufen, die ich auch in der Schweiz nutzen kann, oder die Nummer meiner Mutter angeben und die TAN während eines Telefonats über sie eingeben.
    Ausserdem war meine Namensänderung etwas umständlich. Die wollten gern mein persönliches Erscheinen. ich bin aber erst im Dezember wieder vor Ort. Ansonsten ist das mit deutschem Konto aber kein Problem.

  • Titus
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    Titus
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    • 13. Oktober 2019 um 19:25
    • #7

    Das klang jetzt wohl etwas außergewöhnlicher als es tatsächlich ist. Es geht dort um eine leitende Funktion als Disponent im Eisenbahnverkehr. Meine logistische Ausbildung und Qualifikationen beschränken sich aber derzeit auf den Verkehrsträger Straße, daher die 1-jährige Anlernphase. Solche Stellen gibt es nur sehr begrenzt, daher wäre das nicht so einfach mit dem "vielleicht ist auch bei nicht bestandener Prüfung hier eine andere Anstellung möglich". Ich bin was meinen Beruf angeht schon sehr wählerisch. Ich würde zwar sehr gerne in der Schweiz leben, allerdings nicht um jeden Preis, und ein Job der mir nicht gefällt wäre z.b. ein zu hoher Preis.

    Ein deutsches Konto zu behalten würde schon manches etwas vereinfachen. schon mal gut, dass das möglich zu sein scheint.

  • honigbiene111
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    honigbiene111
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    • 13. Oktober 2019 um 21:28
    • #8

    Ui basileus,
    Meinst Du..dieses kommt auf mich wohl auch zu?Bis jetzt hat mich niemand angesprochen..oder mir gar geschrieben..
    Honigbiene

  • Titus
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    Titus
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    • 13. Oktober 2019 um 21:55
    • #9
    Zitat von honigbiene111

    Ui basileus,
    Meinst Du..dieses kommt auf mich wohl auch zu?Bis jetzt hat mich niemand angesprochen..oder mir gar geschrieben..
    Honigbiene

    ähh... kapier ich grad nicht

  • Carpaccio
    1
    Carpaccio
    Gast
    • 13. Oktober 2019 um 22:36
    • #10

    Ich denke, die Honigbiene hat mich gemeint. :winking_face:

    Und um ihr zu antworten: Ja, ich denke schon. Erstaunlich, dass du noch nicht informiert wurdest. Ich wurde lange vor dem Stichtag im September bei jedem Einloggen beim Online-Banking darauf hingewiesen. Und seitdem kann ich noch nicht einmal meinen Kontostand abrufen ohne Mobile-TAN.

  • batschy
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    • 14. Oktober 2019 um 05:53
    • #11

    Hallo,

    mir hat die Sparkasse eine Push-Tan App empfohlen.
    Hatte aber noch keine Zeit, dies zu probieren. TAN geht nur mit Deutscher Nummer, das hat man mir auch gesagt.

    Wie ihr seht, habe ich auch noch ein deutsches Konto.

  • MotU
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    • 14. Oktober 2019 um 08:59
    • #12

    Hoi,

    kurz zum Off-Topic Thema: Die Comdirect arbeiet ebenfalls über eine Photo-TAN-App, nur zur Info.

    zum eigentlichen Thema:
    Bei einem befristeten Vertrag von 12 Monaten, bin ich mir nicht mal sicher, ob Du eine B-Genehmigung erhalten wirst. Eine L wäre auch möglich. In beiden Fällen müsstest Du Dich in der Schweiz krankenversichern.

    • Deutsches Konto behalten ist kein Problem, Du musst nur melden, dass Deine neue Adresse in der Schweiz ist... oder Deine Meldeadresse ich Deutschland.
    • Falls Du noch in D gemeldet bist, kannst Du problemlos Dein Auto mit Deutschen Kennzeichen, Deutscher Versicherung und Deutschem Führerschein für 12 Monate innerhalb der Schweiz führen. Solltest es nur beim Umzug dem Zoll als Umzugsgut anmelden.

    Beim ALG kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

    Viel Erfolg.

  • Titus
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    Titus
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    • 16. Oktober 2019 um 19:48
    • #13

    Das Thema Wohnsitz in D belassen hat sich erstmal erledigt nach euren Informationen.

    Ich hätte da noch eine andere Frage, da mein Arbeitsort genau an einer Kantonsgrenze liegen würde. Hat es irgendwelche Nachteile oder muss ich etwas besonderes beachten, wenn ich in einem anderen Kanton arbeite, als der wo meine Wohnung ist? Betreffen würde das die Kantone Graubünden und St. Gallen.

  • Titus
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    Titus
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    • 16. Oktober 2019 um 21:14
    • #14

    und wie verhält sich das mit der KFZ-Steuer? wird die trotzdem von der deutschen Finanzkasse eingezogen, obwohl ihr euch in Deutschland abgemeldet habt?

  • Maik
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    Maik
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    • 18. Oktober 2019 um 16:53
    • #15

    Hallo Titus

    Als kleiner Einwurf von mir. Frag unbedingt vorher bei deiner zukünftigen Gemeinde nach ob sie auch die Anmeldung ohne Abmeldung aus Deutschland akzeptieren. Aus Graubünden hatte ich häufiger gehört, dass diese die Abmeldung sehen wollen.

    Schöne Grüsse
    Maik

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