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Niederlassungsbewilligung C früher als nach 5 Jahren?

  • krevnimsta
  • 11. November 2019 um 20:28
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    • 11. November 2019 um 20:28
    • #1

    Hoi
    hat jemand Erfahrung ob irgendwie die Chance besteht die C Bewilligung früher als nach 5 Jahren zu bekommen oder ist das gesetzlich fix ohne Ermessensspielraum?
    Momentan habe ich die B Bewilligung und wohne in St Gallen.

    Merci

  • honigbiene111
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    • 11. November 2019 um 23:20
    • #2

    soweit ich weiss ist das fix.Sie können..meine ich auch die B-Bewilligung nochmal verlängern nach 5 Jahren...ich glaube nur eine Schweizerin heiraten würde Dir eine C schneller bringen...Aber die musst Du ersteinmal finden...
    Hast Du es eilig? lach...
    Beste Grüsse Honigbiene

  • Carpaccio
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    Carpaccio
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    • 12. November 2019 um 05:09
    • #3

    Auch das nicht. Ich hab weiter B trotz Heirat und muss die 5 Jahre voll machen. Wurde an anderer Stelle aber auch schon mal geschrieben.

  • honigbiene111
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    • 12. November 2019 um 07:55
    • #4

    ach echt?Das war mir nicht klar...Na denn ist es wohl klar,lieber krevnimsta.
    Danke Carpaccio...bin jetzt auch schlauer.
    Ade Honigbiene

  • Markus Schulz
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    • 12. November 2019 um 08:54
    • #5

    In der Theorie gibt es durch den Bund beschleunigte Einbürgerungen, da kann man eine Abkürzung nehmen und sogar B oder C überspringen. Aber dafür muss man entweder z.B. ein Spitzensportler oder eine "gesuchte" Person sein die die Staatsbürgerschaft z.B. für eine besondere Stelle benötigt. Also wer explizit auf Wunsch des Bundes einen Job bekommen soll der die Einbürgerung erfordert. Denkbar z.B. im Bereich der Ministerien oder Spezialkräfte bei der Polizei. Es sind aber absolute Ausnahmen.

  • MotU
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    • 12. November 2019 um 09:46
    • #6

    Ich sehe es ganz wie Markus, es gibt "Härtefall-Regelungen", aber das wird schon recht schwierig.

    Aber mich würde auch interessieren, warum es nötig/ wichtig wäre, so schnell wie möglich aus dem B herauszukommen?

  • krevnimsta
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    krevnimsta
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    • 12. November 2019 um 17:16
    • #7

    Danke für eure Antworten, scheint schlecht für mich auszusehen.

    Ich war bereits in Deutschland einige Jahre im Schützenverein, bin zuletzt aber ausgetreten und habe meine Waffen verkaufen müssen.
    Hier in der Schweiz angekommen hab ich mir wieder einen netten Verein gesucht, super um neue Leute kennen zu lernen. Entsprechend wäre es toll wenn ich mir mein Sportgerät kaufen könnte. Das wird leider für Ausländer recht restriktiv gehandhabt. Mit C-Ausweis dürfte ich im Grunde wie ein Schweizer Waffen erwerben, vorher ist es fast unmöglich.

  • Joshua
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    Joshua
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    • 12. November 2019 um 19:24
    • #8

    Auch mit einer B-Bewilligung ist es möglich einen Waffenerwerbsschein zu bekommen.
    Allerdings nur, wenn du in Deutschland zum Erwerb/Besitz einer Waffe berechtigt warst, was ja eigentlich so gewesen sein müsste.

    Das würde dann dafür benötigt werden:

    • Waffenbesitzerlaubnis aus dem Ursprungsland
    • Auszug aus dem Schweizerischen Zentralstrafregister
    • Kopie des Reisepasses
    • Kopie der Aufenthaltsbewilligung B-Ausweis
    • ausgefülltes und unterschriebenes Gesuch um die Erteilung eines Waffenerwerbsscheins


    Ausser du wärst Staatsangehöriger von: Serbien, Bosnien und Hezegowina, Kosovo, Mazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien, Albanien

    Guet Schuss

  • krevnimsta
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    • 12. November 2019 um 20:53
    • #9

    Genau das ist das Problem: In Deutschland bin ich vor ein paar Monaten aus dem Verein ausgetreten, habe damit mein Bedürfnis verloren und musste WBK abgeben und alle Waffen verkaufen. Damit bin ich in Deutschland eben leider nicht mehr Berechtigt welche zu kaufen. Habe ich hier mit der KaPo und mit den Behörden in Deutschland schon versucht zu klären.

    Muss ansonsten mal schauen ob jemand aus meinem neuen Verein hier Erfahrung damit hat wenn im Frühjahr die Saison wieder los geht.
    Im Zweifel muss ich mir sonst immer was ausleihen. Ist aber auf jeden Fall eine super Sache im Verein zu sein und ich hätte nicht gedacht, dass man hier absolut und überall so aufgeschlossen und freundlich Deutschen gegenüber ist.

  • honigbiene111
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    • 12. November 2019 um 21:08
    • #10

    ist ja wirklich nur eine begrenzte Zeit...
    Viel Erfolg
    Honigbiene

  • Joshua
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    Joshua
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    • 13. November 2019 um 19:01
    • #11

    Hallo krevnimsta

    Das ist natürlich ärgerlich, ich wusste gar nicht das man in DE die WBK wieder abgeben muss... wieder etwas gelernt.
    Ohne sieht es tatsächlich sehr düster aus.

    Was wäre denn, wenn du wieder in einem grenznahem deutschen Verein wärst, würdest Du die WBK auch ohne Wohnsitz in DE wieder erhalten?
    Damit könnte man dann in der CH den Erwerbsschein anfordern und wenn dieser da ist in DE wieder austreten und die WBK abgeben die dann nicht mehr benötigt wird.

    Ansonsten sehe ich kaum eine Möglichkeit, ich würde aber direkt beim Fedpol nachfragen ob die eine Möglichkeit für dich sehen... mit den Kantons-Schlümpfen ist es teilweise so eine Sache...

  • krevnimsta
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    • 13. November 2019 um 19:48
    • #12

    Ja das war auch meine Überlegung. Ich denke mein alter Verein würde mich schon wieder aufnehmen. Dann müsste ich halt einmal pro Monat am Samstag rüberfahren und in Deutschland etwas schiessen um mein Trainingsnachweis zu haben. Nach einem Jahr könnte ich dann die WBK bekommen denke ich. Wäre die Notlösung.
    Es heisst ja man muss nachweisen, dass man im Herkunftsland zum Erwerb der selben Waffe berechtigt wäre. Da müsste ich nur noch abklären ob das auf die Waffengattung oder das exakte Modell geht. Ich denke ein Stgw90 sollte in Deutschland sicher illegal sein, da umgebaute Millitärwaffe. Ganz zur Not muss ich halt 5 Jahre warten.

  • Joshua
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    Joshua
    Gast
    • 14. November 2019 um 16:38
    • #13

    Ich möchte das jetzt nicht behaupten, aber soweit mir bekannt ist geht es um die Waffengattung nicht um das exakte Modell.

    Das Sturmgewehr 90 gilt rechtlich als Kriegsmaterial, dementsprechend wärst Du mit grosser Wahrscheinlichkeit in Deutschland nicht zum Erwerb berechtigt.
    Allerdings wirst Du das Sturmgewehr 90 (SG550) nicht erhalten, sondern die zivile Version PE90 welche "ab Werk" halbautomatisch ausgeliefert wird (kein Kriegsmaterial), ansonsten aber beinahe identisch ist.
    Occassion vielleicht, mit dem neuen Waffengesetz aber eigentlich nicht vereinbar, da zu Halbautomaten umgebaute Serienfeuerwaffen neu zu den verbotenen Waffen gehören.
    (Einzige Ausnahme die zum persönlichen Gebrauch überlassene Ordonanz-Waffe von Militärangehörigen bei direkter Übernahme von der Armee)

    Das selbe dürfte somit auch auf das Sturmgewehr 57 zutreffen, alternativ darfst du aber auch mit dem Standardgewehr oder dem Stutzer schiessen.

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