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Heiraten mit B Bewilligung Steuereffekt

  • krevnimsta
  • 30. November 2019 um 11:08
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    • 30. November 2019 um 11:08
    • #1

    Guten Morgen

    Meine Freundin und ich haben beide eine B Bewilligung und planen zu heiraten. Jetzt werde ich leider nicht wirklich schlau aus all dem was ich online über die steuerlichen Auswirkungen finde. Momentan zahlen wir ja beide Quellensteuer, wenn ich im Lohncomputer 'verheiratet' eingebe zeigt er mir gleich mal 300 CHF netto mehr an. Jedoch lese ich auch ganz viel über Heiratsstrafe und Steurprogression. Ist das für uns mit Quellensteuer relevant oder nicht?

    Im Grund würde ich nur gern wissen ob wir uns finanziell damit besser oder schlechter stellen und ob ich dann eine Steuererklärung machen müsste.

    Merci und einen schönen Samstag!

  • lieberjott
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    lieberjott
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    • 30. November 2019 um 18:43
    • #2

    Eine Steuererklärung wäre nach wie vor nicht nötig.
    Und in der Tat sind Quellensteuer und normale Besteuerung unterschiedlich.
    Wenn du es genau wissen willst, suche nach den Quellensteuertarifen deines Kantons. Da siehst du genau die Steuertarife für verheiratet/Doppelverdiener und unverheiratet.
    Ihr werdet nach wie vor Einzeln qullensteuerveranlagt.

  • Markus Schulz
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    Markus Schulz
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    • 1. Dezember 2019 um 11:37
    • #3

    Im Kanton Sankt Gallen rutscht man bei Doppelverdienern ohne Kinder von B0Y oder B0N in C0Y oder C0N (Y = mit Kirche, N = ohne Kirche). Das ist ein ordentlicher Aufschlag.

    https://www.sg.ch/steuern-finanz…lensteuern.html

    Ich bin immer wieder froh nicht der Quellensteuer zu unterliegen, auch wenn ich im Moment nur alleine erwerbstätig bin.

  • krevnimsta
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    krevnimsta
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    • 1. Dezember 2019 um 13:29
    • #4

    Warum B? Wir rutschen dann doch von A (unverheiratet) auf C (verheiratet, Doppelverdiener), oder nicht? Die Seite hat mir allerdings gut geholfen, scheinbar sparen wir auch als Doppelverdiener ein klein wenig im Vergleich zu A.

  • Carpaccio
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    Carpaccio
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    • 1. Dezember 2019 um 19:42
    • #5

    Nein, rutscht ihr nicht. Ihr bleibt in B. An anderer Stelle im Forum wurde das Thema auch schon behandelt. Sogar in einem von dir eröffneten Thema.

  • Kerstin
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    Kerstin
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    • 1. Dezember 2019 um 22:13
    • #6

    @Carpaccio - Ich glaube, du meinst die Aufenthaltsbewilligung, oder? Als verheiratete Doppelverdiener rechnet sich die Quellensteuer wie schon erwähnt in C + Kinder/ohne Kinder + Kirchensteuer ja/nein

    @krevnimsta - du hast Recht, vorher A unverheiratet - dann C verheiratet

    Da ihr vorher beide gearbeitet habt und jeweils Quellensteuer bezahlt habt, ändert sich für euch nicht so sehr viel.
    Aber das ihr weniger Steuern zahlt als vorher kann ich mir nicht vorstellen - mein Mann hat seit ich mitarbeite fast doppelt so viel Quellensteuer gegenüber vorher (da war er Alleinverdiener)

    Ein Beispiel: unverheiratet/Alleinverdiener - jeder verdient 3000 - zahlt jeder 3.7 % (im Aargau)
    verheiratet/Doppelverdiener - jeder verdient 3000 - zahlt jeder 4,4 %

  • Carpaccio
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    Carpaccio
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    • 1. Dezember 2019 um 22:42
    • #7

    In der Tat, ich bin irrtümlich von der Aufenthaltsbewilligung ausgegangen. Mein Fehler. Was aber auch daran liegt, dass ich von den Stufen A, B und C vorher noch gar nichts mitbekommen habe. Gerade hab ich nochmal auf die Berechnung (Quellensteuer) von 2018 geguckt, da steht davon auch nichts.

  • lieberjott
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    • 2. Dezember 2019 um 09:01
    • #8
    Zitat von Carpaccio

    In der Tat, ich bin irrtümlich von der Aufenthaltsbewilligung ausgegangen. Mein Fehler. Was aber auch daran liegt, dass ich von den Stufen A, B und C vorher noch gar nichts mitbekommen habe. Gerade hab ich nochmal auf die Berechnung (Quellensteuer) von 2018 geguckt, da steht davon auch nichts.

    Das ist normal, in der Abrechnung deines Arbeitgebers steht nie, nach welchem Tarif konkret abgerechnet wird. Aber ist in seiner Verantwortung, den richtigen Tarif anzuwenden.

  • Markus Schulz
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    Markus Schulz
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    • 2. Dezember 2019 um 12:35
    • #9

    Ja, ich war in der falschen Tabelle, es ist A0Y / A0N als Ausgang. Und dann wird es in der Tat ein klein wenig günstiger in dieser Konstellation. Also: Heiraten lohnt :smiling_face:

  • MotU
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    • 3. Dezember 2019 um 11:03
    • #10
    Zitat von lieberjott

    Das ist normal, in der Abrechnung deines Arbeitgebers steht nie, nach welchem Tarif konkret abgerechnet wird. Aber ist in seiner Verantwortung, den richtigen Tarif anzuwenden.

    Auf meiner monatlichen Gehaltsabrechnung steht, steht wie ich eingestuft wurde, wieviel Prozent Quellensteuer das ist und der monetäre Betrag, der dadurch von meinem Gehalt abgezogen wird... Es geht also schon, wenn die Firma es will

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