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MwSt Einkauf in Ö/DE

  • Chrissi323
  • 5. Dezember 2019 um 18:29
  • Chrissi323
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    Chrissi323
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    12.2019
    • 5. Dezember 2019 um 18:29
    • #1

    Hallo Leute,

    seit wenigen Tagen bin ich endlich in der Schweiz eingezogen. :smiling_face:

    Nun hat mir ein deutscher Arbeitskollege erzählt, dass ich beim Einkauf in Österreich oder Deutschland die MwSt zurückholen kann. Egal ob bei Lebensmitteln oder was teurerem.

    Nun wüsste ich gerne inwiefern das stimmt. Falls ja, wie läuft das ab wenn ich zb. in einem Lebensmittelgeschäft einkaufe?

    Danke und Liebe Grüße!

  • krevnimsta
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    krevnimsta
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    August 2019
    • 5. Dezember 2019 um 20:23
    • #2

    Du lässt dir an der Kasse einen Exportschein ausstellen, das geht auch in jedem Supermarkt. Dabei musst entweder deinen Ausländerausweis vorzeigen oder später selbst die Daten (Name, Nummer etc.) auf dem Exportschein eintragen.
    Mit dem Kassenzettel und dem Exportschein gehst du dann zur Zollstelle wenn du zurück in die Schweiz fährst. Dabei ist es egal ob du in D ode AT eingekauft hast, der Grenzübergang auf EU Seite stempelt dir dann den Exportschein. Wenn du nächstes Mal wieder im selben Laden einkaufen gehst kannst du dir mit den gestempelten Unterlagen dann die MwSt auszahlen lassen.

    Dabei beachten solltest du Zollfreimengen. Bist du über der Freimenge musst du zusätzlich beim schweizer Zoll verzollen und zahlen. Das kannst auch über eine App machen wenn du nicht am Schalter anhalten magst.

  • Kerstin
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    • 5. Dezember 2019 um 22:26
    • #3

    @Django323 - Es ist aber auch abhängig davon ob du eine B- oder L-Bewilligung hast, denn mit L-Bewilligung geht das nicht mit der Rückerstattung.

    Ab Januar ist es auch so weit ich weiss gesetzlich, das der Einkaufswert mindestens 50 Euro betragen muss, damit man einen Ausfuhrschein erhält.

    Bei Lidl und Netto bekommst du den Ausfuhrschein so, bei Aldi z.B. musst du ein Formular ausfüllen und bekommst dann eine Karte zugeschickt mit der man dann alles abwickeln kann.

    Und man kann die Scheine sammeln - manche Läden bieten 3 Monate Frist, manche 6 Monate. Also innerhalb dieses Zeitraumes musst du die Scheine dann wieder eintauschen (geht immer nur im gleichen Geschäft)

    Also wir können ca. alle 4-8 Wochen umsonst einkaufen nur durch Abgabe der Scheine.

    LG Kerstin

  • Monika
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    • 6. Dezember 2019 um 07:38
    • #4

    noch zur Ergänzung in Österreich muss man für 75,01 Euro einkaufen um sich die MwSt zurückerstatten zu lassen. Anbieten tun es nicht alle Geschäfte und man bekommt auch nicht in allen Geschäften den vollen MwSt Betrag wieder ausgezahlt. Manche machen es über externe Dienstleister wie Globalblue, die dann einen Haufen als Gebühr behalten.

  • lieberjott
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    • 6. Dezember 2019 um 09:02
    • #5

    Nennt sich auch "Ausfuhrbescheinigung" oder grüner Zettel ;) (in Deutschland).
    Wie schon erwähnt gibt es aber keinen Rechtsanspruch auf Rückgewähr der Mehrwertsteuer.

    Und bedenke auch, dass du bei Überschreitung von Freimengen (z.B. mehr als CHF 300 pro Person oder mehr als 1 kg Fleisch) die Einfuhr in die Schweiz deklarieren musst.

  • Chrissi323
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    Chrissi323
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    • 7. Dezember 2019 um 08:53
    • #6

    Alles klar, vielen Dank für eure Antworten und Hilfe! :smiling_face:

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