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  4. Auto und Führerschein

wer darf was womit fahren.... ein Überblick

  • Titus
  • 6. Dezember 2019 um 11:02
  • Titus
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    Titus
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    • 6. Dezember 2019 um 11:02
    • #1

    Grüßt euch,

    da es bei mir wohl auf einen langfristigen Umzug in die Schweiz hinauslaufen wird, ich aber noch Familie und Freundin in Deutschland habe, würde ich gern mal kurz eine Übersicht haben wer dann mit welchem Führerschein in den verschiedenen Ländern zugelassene PKW führen darf.
    Ich habe schon vieles aus dem Forum herausgearbeitet, aber alles ist mir noch nicht klar:


    - Schweizer Führerausweis = man darf kein Auto mit EU-Kennzeichen in der Schweiz fahren, es sei denn der Halter sitzt mit im Fahrzeug oder befindet sich (nachweisbar) in der Schweiz
    - Schweizer Führerausweis = man darf kein Auto mit EU-Kennzeichen in der EU fahren, es sei denn der Halter sitzt mit im Fahrzeug oder befindet sich (nachweisbar) in der EU
    - deutscher Führerschein = man darf in Deutschland kein Auto mit CH-Kennzeichen fahren,es sei denn der Halter sitzt mit im Fahrzeug oder befindet sich (nachweisbar) in der EU
    - deutscher Führerschein = man darf in der Schweiz kein Auto mit CH-Kennzeichen fahren, es sei denn der Halter sitzt mit im Fahrzeug oder befindet sich (nachweisbar) in der Schweiz

    ist das soweit korrekt?
    vor allem bei den Zusätzen mit "es sei denn der Halter sitzt mit im Fahrzeug oder befindet sich (nachweisbar) in der ..." bin ich mir da nicht so sicher.

    Danke für eure Hilfe.

  • MotU
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    • 6. Dezember 2019 um 14:32
    • #2

    Hi Titus,

    die Regel ist eigentlich ganz einfach: Du darfst Führerschein und Kennzeichen nicht mixen :winking_face:

    In der Schweiz gilt die Regel mit der Anwesenheit des Fahrzeuhalters, denn somit begehst Du keinen Steuerbetrug/ Zollverschleppung, sondern Du fährst lediglich das Auto für den Halter. THEORETISCH sollte das in Deutschland auch der Fall sein.

    "oder befindet sich (nachweisbar) in der" das höre ich zum ersten mal :confused_face:

  • Maik
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    • 7. Dezember 2019 um 12:49
    • #3

    Hoi Titus Ich sehe es etwas anders. Die Übergangszeiten bei der Ein-/Auswanderung mal ausgenommen, gilt eigentlich in erster Linie die zollrechtliche Zulassung des Fahrzeugs.

    • Ein Fahrzeug darf im Staat, in dem es zugelassen ist, immer gefahren werden
    • Ein Fahrzeug darf nur dann in einem anderen Staat gefahren werden, wenn der Fahrer den Wohnsitz im gleichen Land hat, wo das Fahrzeug zugelassen ist
    Wohnsitz und Führerschein Zulassung Fahrzeug Unterwegs in ... Erlaubt /Nicht Erlaubt?
    Schweiz Schweiz Deutschland erlaubt
    Schweiz Deutschland Deutschland erlaubt
    Deutschland Schweiz Deutschland nicht erlaubt
    Deutschland Deutschland Deutschland erlaubt
    Schweiz Schweiz Schweiz erlaubt
    Schweiz Deutschland Schweiz nicht erlaubt
    Deutschland Schweiz Schweiz erlaubt
    Deutschland Deutschland Schweiz erlaubt

    Quellen und weiterführende Links: https://www.eda.admin.ch/countries/sri-…in-schweiz.html
    https://www.eda.admin.ch/countries/germ…s-fahrzeug.html
    https://www.tcs.ch/de/camping-rei…es-fahrzeug.php

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • Titus
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    Titus
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    • 8. Dezember 2019 um 19:36
    • #4

    das heißt also ich darf dann mit schweizer Führerauweis nicht mit dem in Deutschland zugelassenen Auto meiner Freundin fahren, obwohl sie neben mir im Auto sitzt?

  • Titus
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    Titus
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    15
    • 8. Dezember 2019 um 20:14
    • #5
    Zitat von Titus

    das heißt also ich darf dann mit schweizer Führerauweis nicht mit dem in Deutschland zugelassenen Auto meiner Freundin fahren, obwohl sie neben mir im Auto sitzt?

    in der Schweiz fahren ist gemeint

  • Maik
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    • 9. Dezember 2019 um 09:27
    • #6

    Ob es einen Unterschied macht, dass Sie neben dir sitzt weiss ich leider nicht.

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    • 16. Dezember 2019 um 18:51
    • #7

    (OT) Mike: So viele Threads über Auto-Einführungs-Thematiken, meine Idee eine weitere Foren-Karteikarte anzulegen, zum Beispiel zwischen BLOG & FORUM und da findet man einen Leitfaden von Dir zum Thema Auto mitnehmen/nicht mitnehmen, Waschvorschriften bei Einbürgerung des PKWs, Auto gehört Vater, Mutter, ist nur geliehen, was auch immer, soll genutzt werden für Grenzgänge, wo besser verkaufen DE oder CH, Führerschein im DE/CZ gültig/nicht gültig, ...und so weiter. Vielleicht ein §-Auto-Symbol. Und entsprechend Deiner strengen Prüfung im Bereich Partnerauswahl gute Anbieter finden, die zur Stelle stehen bei Bedarf. Grüße aus dem kleinen winterlichen Dorf in der Lausitz. :smiling_face:

    Erfahrung ist durch nichts zu ersetzen!

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    • 17. Dezember 2019 um 10:51
    • #8

    Hallo Amadeus

    Danke für deinen sehr guten Input. Da gebe ich dir völlig Recht. Im Prinzip gibt es das schon, heisst "Autoeinfuhr und Ummeldung" und ist unter dem Reiter "Schweiz Handbuch" zu finden. Diese Artikel sollte aber noch unbedingt um ein paar wertvolle Punkte ergänzt werden. Sobald ich etwas Zeit finde, werde ich diesen Artikel erweitern und in diesem Forenbereich fest anpinnen.

    Schöne Grüsse aus der Nähe des Gütsch :winking_face:
    Maik

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    • 17. Dezember 2019 um 21:00
    • #9
    Zitat von Maik

    Schöne Grüsse aus der Nähe des Gütsch

    Maik :smiling_face: Du hast es gut :smiling_face: Winke

    Erfahrung ist durch nichts zu ersetzen!

  • Rainer
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    • 29. Dezember 2019 um 23:02
    • #10

    Ich wohne seit 3 Monaten in der Schweiz und habe meinen deutschen Führerschein noch nicht in einen Schweizer Führerausweis gewechselt, da ich dafür ja 12 Monate Zeit habe.
    Darf ich mit Wohnsitz in der Schweiz und einem deutschen Führerschein einen Mietwagen mit Schweizer Kennzeichen fahren, z.B. Carsharing via Mobility?

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    • 30. Dezember 2019 um 12:22
    • #11

    Ich würde sagen "Ja". Mir würde jetzt in deinem Fall kein Grund einfallen, warum das nicht gehen sollte.

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  • marcpexl
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    • 20. Januar 2020 um 19:35
    • #12

    Hallo allerseits,
    mal eine andere Frage hierzu. Wie verhält es sich denn, wenn man als langjähriger Rückkehrer aus CH nach D mit einem noch vorhandenen Schweizer Führerausweis ( :kissing_face: ) und einem deutschen Fahrzeug in die Schweiz fährt? Ist sowas noch "legal"? Klingt vielleicht etwas komisch, aber hat ein Schweizer Führerschein noch seine Gültigkeit in der Schweiz wenn der Besitzer keinen Wohnsitz mehr in der Schweiz hat und dort aber mit einem deutschen Fahrzeug sich auf Urlaubsreise begibt? Diese Konstellation habe ich glaube ich noch nicht im Forum gelesen, sorry vorab falls ich es doch irgendwo überlesen hätte...

    Danke vorab für Eure Einschätzung.

  • jan82
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    • 20. Januar 2020 um 20:40
    • #13

    Sobald Du seit 6 Monaten Deinen Wohnsitz in Deutschland hast, ist jeder nicht EU-Führerschein (also auch der Schweizer Führerausweis) in Deutschland ungültig. Der Schweizer Führerschein scheint in der Schweiz aber nicht ungültig zu werden. Somit würde ich persönlich fahren oder - im Idealfall - vorher den Führerschein umschreiben.

  • marcpexl
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    • 20. Januar 2020 um 21:53
    • #14

    Danke @jan82 für die schnelle Rückmeldung! Das mit der Ungültigkeit des CH-Führerscheins in D ist so eine Sache - ich hatte mich mal bei der örtlichen Führerscheinstelle erkundigt wie denn das so ist wenn man mal in D angehalten wird mit einem CH-Führerschein den man zuvor durchgetauscht hatte mit einem D-Führerschein. Die Führerscheinstelle sagt hierzu, dass die ursprünglich in Deutschland erlangte Fahrerlaubnis wohl ein Leben lang gültig ist und im Register immer gespeichert bleibt, folglich sollte es zu keinen grösseren "Problemen" kommen, da man ja eine lebenslang gültige Fahrerlaubnis in D hat, aber kein Dokument vorweisen kann, somit sollte eine Strafe nicht ganz so hart ausfallen (Fahren ohne Vorliegen des Dokumentes?)

    Ist das denn wirklich so? Wohlgemerkt nur in dem Fall, dass man eben ursprünglich seinen Schein/Fahrerlaubnis in D erworben hat und das wohl hinterlegt ist.

    So ganz sicher bin ich mir mit dieser erteilten Auskunft auch nicht, ob man das für bare Münze nehmen soll...

  • jan82
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    • 20. Januar 2020 um 21:57
    • #15

    Ich kann es mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Sonst könntest du ja trotz entzogenem CH-Führerausweis in Deutschland machen was du möchtest. Damit wäre das grösste Irrenhaus der Republik (die Autobahn) dann um noch ein paar "Attraktionen" reicher.

    Ich verstehe aber ehrlich gesagt nicht wieso Du die Zeit aufbringst, um Dich nach sowas zu erkundigen, statt eben den Führerschein zu wechseln :winking_face:

  • marcpexl
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    • 20. Januar 2020 um 22:11
    • #16

    ... ah genau, hatte vergessen noch zu erwähnen warum ich die Zeit mit Fragen aufbringe anstatt einfach zu tauschen - denn ich gedenke doch bald wieder zurück in die CH zu ziehen und mir diesen Tauschvorgang mit all seinen Formalitäten und Kosten zu sparen. Man hat dann einfach direkt schon den richtigen FS in der Schweiz gleich zur Hand :winking_face:

  • jan82
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    • 20. Januar 2020 um 22:35
    • #17

    Gut. Das macht Sinn und beruhigt mich zugleich.

    Macht Sinn, weil ich dann an Deiner Stelle auch „auf Lücke“ spielen würde. Und beruhigt mich, weil ich dann doch noch Hoffnung habe bald meine alte DDR Mark verwenden zu können. Wird ja alles wieder gültig. Sind nur temporäre Phasen :grinning_squinting_face:

  • basileus
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    • 21. Januar 2020 um 07:33
    • #18
    Zitat von marcpexl

    denn ich gedenke doch bald wieder zurück in die CH zu ziehen und mir diesen Tauschvorgang mit all seinen Formalitäten und Kosten zu sparen

    Ich wäre bei diesem Thema ganz ganz vorsichtig! Wie viele Kosten hättest du denn, den Schweizer Führerausweis in einen deutschen Führerschein umschreiben zu lassen? Das wäre maximal im zweistelligen Bereich. In der Schweiz waren es glaube ich CHF 65.- für das Umschreiben.

    Halten wir mal fest: du ziehst also für weniger als sechs Monate nach Deutschland? Falls es doch mehr sind, würdest du im dümmsten Fall ohne Fahrerlaubnis fahren in Deutschland.
    Und Schweizer Führerausweis mit deutschem Kennzeichen in der Schweiz würde ich persönlich nicht machen. Du darfst dir gerne die Situation ausmalen, wie du dem Schweizer Polizisten diese Situation erklären willst.
    "Ähm, naja, ich bin ja nur kurz nach Deutschland gezogen. Komme ja bald wieder etc" Ich denke, da verstehen die Schweizer wenig Spass.

    Ist aber am Ende deine Entscheidung, ob du eher risikofreudig bist oder nicht. Die Regeln bzgl CH-Ausweis mit deutschem Kennzeichen sind klar, und im Prinzip möchtest du Geld und Zeit sparen.


    VG basileus

  • marcpexl
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    • 21. Januar 2020 um 10:32
    • #19

    Danke @basileus! Folgende Fragen hierzu:

    Zitat von basileus

    Die Regeln bzgl CH-Ausweis mit deutschem Kennzeichen sind klar, und im Prinzip möchtest du Geld und Zeit sparen.

    Diese Regeln beziehen sich doch auf den Fall, dass man bereits in der CH wohnhaft ist, daher meine Frage wie das ist wenn man eben noch keinen CH-Wohnsitz hat aber noch im Besitz eines CH Führerausweises ist... die Regeln basieren letztendlich mehr auf steuerrechtlichen Fragen, oder nicht?

    Zitat von basileus

    Falls es doch mehr sind, würdest du im dümmsten Fall ohne Fahrerlaubnis fahren in Deutschland.

    Das ist eben auch nicht so ganz eindeutig, denn wenn man zuvor seinen Führerschein (seine Fahrerlaubnis) in Deutschland gemacht hat, so ist diese laut Auskunft der Führerscheinstelle immer im deutschen Fahrerlaubnisregister gespeichert, diese wird nicht aberkannt wie ich gemäß Auskunft verstand. Kann man dann immer noch von "Fahren ohne Fahrerlaubnis" reden wenn diese doch tatsächlich irgendwo gespeichert und abrufbar ist?

    Alles doch etwas unklar...

    Bzgl. des (doppelten) Umtauschvorganges. Das Problem sind nicht die Kosten, vielmehr der immense Zeitaufwand in D einen Nicht-EU FS zu tauschen! Es dauert im Regelfall sage und schreibe bis zu 8 (!) Wochen bis man einen D-Führerschein ausgestellt bekommt. In der Bundesrepublik druckt man eben alles noch schön zentral in Berlin bei der Bundesdruckerei.

  • basileus
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    • 21. Januar 2020 um 10:47
    • #20
    Zitat von marcpexl

    die Regeln basieren letztendlich mehr auf steuerrechtlichen Fragen, oder nicht?

    Ja, hier geht es um steuerrechtliche Fragen. Aber erklär dem Schweizer Polizisten bei einer Verkehrskontrolle mal, dass du gar nicht mehr in CH wohnst, aber trotzdem noch einen Führerausweis hast.
    Die könnten dann noch auf ganz andere blöde Ideen kommen :winking_face:

    Zitat von marcpexl

    Kann man dann immer noch von "Fahren ohne Fahrerlaubnis" reden wenn diese doch tatsächlich irgendwo gespeichert und abrufbar ist?

    Auch hier das Gleiche. In einer Verkehrskontrolle mit deutschen Polizisten könnte sich das Ganze etwas schwierig erklären bzw nachweisen lassen.

    Zitat von marcpexl

    Es dauert im Regelfall sage und schreibe bis zu 8 (!) Wochen bis man einen D-Führerschein ausgestellt bekommt

    Das war mir so nicht bewusst! Ich dachte, das kann jede Zulassungstelle ausstellen, wenn man mit einem Passfoto vorbeikommt.

    Am Ende musst du wissen, ob es dir das Risiko wert ist. Sorgt halt für Erklärungsbedarf, falls du doch einmal angehalten wirst (sei es bei einer Verkehrskontrolle oder an der Grenze).


    VG basileus

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