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wer darf was womit fahren.... ein Überblick

  • Titus
  • 6. Dezember 2019 um 11:02
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    • 21. Januar 2020 um 10:53
    • #21

    Also ich würde der Dame nicht glauben. Wenn Du tatsächlich mehrere Jahre in Deutschland lebst ist der Schweizer FS nicht mehr gültig. Da Du aber keinen Deutschen vorweisen kannst, könnte ein netter uniformierter Dir in dem Moment "Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis" bemängeln und das ist nicht "keine so große Strafe". Oder steuerliche Angelegenheiten...

    Ich an Deiner Stelle würde tauschen oder auf das Autofahren verzichten...

  • clyde
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    • 3. Juni 2020 um 14:35
    • #22
    Zitat von Titus

    - Schweizer Führerausweis = man darf kein Auto mit EU-Kennzeichen in der EU fahren, es sei denn der Halter sitzt mit im Fahrzeug oder befindet sich (nachweisbar) in der EU

    Interessiert das jemanden im EU-Ausland, wenn ich mit schweizer Führerschein mit dem Campingbus meiner Mutter (D-Kennzeichen) unterwegs bin?

  • KDL
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    • 27. September 2020 um 12:31
    • #23

    Salü

    Ich hätte da eine Frage bezüglich Zulassung etc.

    Ich plane baldmöglichst (sobald ein passender Job gefunden ist) in die Schweiz zu ziehen. Aktuell bin ich also noch in Deutschland gemeldet.

    Mein Freund (Schweizer) und ich möchten uns gerne gemeinsam ein Auto kaufen.
    Ist es erlaubt, in der Schweiz ein Auto zu kaufen, ihn als Fahrzeughalter eintragen zu lassen und mich als Fahrer, dass ich dann mit diesem Auto in Deutschland legal fahren darf?

    Oder ginge das nur wenn ich einen Wohnsitz in der Schweiz habe?

    Vielen Dank im Voraus :smiling_face:

  • clyde
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    • 28. September 2020 um 12:21
    • #24

    Soweit ich weiß wirst du damit in Deutschland Probleme bekommen:

    Zitat

    Hinterziehung der Kraftfahrzeugsteuer und der Einfuhrumsatzsteuer. Letzteres kann richtig teuer werden (19% vom Fahrzeugwert).
    Im Hinblick auf die Kraftfahrzeugsteuer ist jemandem mit Wohnsitz in Deutschland das Fahren eines Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen in Deutschland nur erlaubt, wenn sich der regelmäßige Standort im Ausland befindet.

  • Rennrad21
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    • 23. März 2021 um 13:51
    • #25

    wie schaut es aus mit Miet PKWs wenn ich meinen Führerschein im ersten Jahr noch nicht umschreibe & einen Mietwagen in D miete kann ich ihn auch in der CH abgeben.?

    Oder ich lasse sofort meinen Führerschein umschreiben & miete in der CH. Darf ich dann nur in der CH mieten oder auch in D
    da es sich preislich z.b bei sixt lohnen würde in D zu mieten.?

    weis ja zufällig jemand Bescheid? vlg

  • jan82
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    • 23. März 2021 um 13:57
    • #26

    Mietwagen sind von den meisten Restriktionen ausgenommen. Ich gehe davon aus, dass das kein Problem ist.

  • MissFoxi
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    • 23. März 2021 um 15:07
    • #27

    Ich stimme Jan82 zu - du solltest allerdings beachten, inwieweit SIXT oder eine sonstige Autovermietung Restriktionen auferlegt bzgl. Fahrten im Ausland und auch Versicherung außerhalb des Anmietungslandes insb. da Schweiz ja nicht EU ist.

  • Rennrad21
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    • 23. März 2021 um 18:10
    • #28
    Zitat von MissFoxi

    Ich stimme Jan82 zu - du solltest allerdings beachten, inwieweit SIXT oder eine sonstige Autovermietung Restriktionen auferlegt bzgl. Fahrten im Ausland und auch Versicherung außerhalb des Anmietungslandes insb. da Schweiz ja nicht EU ist.

    gerade wegen irgendwelchen Restriktionen mein ich gelesen zu haben das dann ein längerer Aufenthalt in D oder EU die 7 Tage nicht übersteigen darf.

    Danke für eure Antworten

  • jan82
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    • 23. März 2021 um 18:19
    • #29

    Ja, aber was erwartest du jetzt genau? Da fragst du bei Sixt* per Mail an, ob das erlaubt ist - oder liest dir Verträge durch, die du bekommst. In unseren Firmen-Verträgen sind Nachbarländer kein Problem. Mit einem CH-Sixt Wagen darf ich aber bspw. nicht nach Polen - steht im Vertrag. Darauf kannst du Dich aber ja nicht verlassen, weil Du ggfs. einen anderen Vertrag bekommst.

  • clyde
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    • 24. März 2021 um 13:15
    • #30

    Ich hatte bei meinem Umzug auch Umzugswägen von Sixt*, ich habe in den sauren Apfel gebissen und das Fahrzeug da abgegeben wo ich es ausgeliehen hatte.
    Innerhalb von Deutschland kostet es schon ein halbes Vermögen wenn du das Fahrzeug in einer anderen Stadt abgibst (nennt sich Einwegmiete).
    Ich kann mir vorstellen, dass eine grenzüberschreitende Einwegmiete sehr, sehr, sehr teuer ist.

    Führerschein umschreiben lassen hat bei mir 2 Tage gedauert und hat 80 CHF gekostet.
    Du kannst selbstverständlich auch mit einem CH Führerschein im Ausland ein Fahrzeug mieten.

  • Rennrad21
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    • 24. März 2021 um 13:44
    • #31
    Zitat von clyde

    Ich hatte bei meinem Umzug auch Umzugswägen von Sixt*, ich habe in den sauren Apfel gebissen und das Fahrzeug da abgegeben wo ich es ausgeliehen hatte.
    Innerhalb von Deutschland kostet es schon ein halbes Vermögen wenn du das Fahrzeug in einer anderen Stadt abgibst (nennt sich Einwegmiete).
    Ich kann mir vorstellen, dass eine grenzüberschreitende Einwegmiete sehr, sehr, sehr teuer ist.

    Führerschein umschreiben lassen hat bei mir 2 Tage gedauert und hat 80 CHF gekostet.
    Du kannst selbstverständlich auch mit einem CH Führerschein im Ausland ein Fahrzeug mieten.

    umd die Kosten gehts mir nicht. Hab nur wie o.g sorge dass es Probleme geben kann wenn man länger als 8 Tage im "Ausland" unterwegs ist.
    Werd bei meiner nächsten Miete mal nachfragen und auch beim Zoll Info einholen.
    PS: um Kosten zu sparen, Aktien von Sixt* kaufen oder 5 mal im Jahr mieten um auf Gold umzusteigen. Gibt dann ein paar % Rabatt

  • basileus
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    • 24. März 2021 um 15:22
    • #32
    Zitat von clyde

    Ich kann mir vorstellen, dass eine grenzüberschreitende Einwegmiete sehr, sehr, sehr teuer ist.

    Grenzüberschreitende Einwegmiete ist sehr teuer. Habe letztes Jahr eine Einwegmiete abgegeben bei Sixt* in Lörrach, Kosten ca. 250€.
    Hätte ich es stattdessen in Basel abgegeben, wären es ca. 700€ gewesen.

    PS: falls jemand bei Sixt* Lörrach abgeben möchte. Macht VOR dem Fahrtantritt am Ursprungsort Fotos vom Zustand des Autos! Ich hatte eine All-In Versicherung, und musste zum Glück deshalb nichts bezahlen für zwei Kratzer an den Felgen. Die waren definitiv nicht von mir, allerdings habe ich vorher nicht ausreichend Fotos gemacht (und die Kratzer nicht gesehen, da es schon dunkel war bei der Abholung des Autos am Vortag)


    VG basileus

  • clyde
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    • 24. März 2021 um 15:54
    • #33
    Zitat von basileus

    PS: falls jemand bei Sixt* Lörrach abgeben möchte. Macht VOR dem Fahrtantritt am Ursprungsort Fotos vom Zustand des Autos! Ich hatte eine All-In Versicherung, und musste zum Glück deshalb nichts bezahlen für zwei Kratzer an den Felgen. Die waren definitiv nicht von mir, allerdings habe ich vorher nicht ausreichend Fotos gemacht (und die Kratzer nicht gesehen, da es schon dunkel war bei der Abholung des Autos am Vortag)

    Das ist ein super Hinweis, habe ich ganz vergessen!
    Bei uns war auch der halbe Koffer verkratzt, was man abends bei der Übergabe auf dem dunklen Parkplatz nicht gesehen hatte.
    Zum Glück hatte ich ein paar Fotos gemacht, auf denen ein Schaden zu sehen war. Habe nicht gezahlt und als 'Beweis' die Fotos geschickt. Hat mir viel Geld gespart!

  • lieberjott
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    • 25. März 2021 um 08:15
    • #34
    Zitat von basileus

    Grenzüberschreitende Einwegmiete ist sehr teuer. Habe letztes Jahr eine Einwegmiete abgegeben bei Sixt* in Lörrach, Kosten ca. 250€.Hätte ich es stattdessen in Basel abgegeben, wären es ca. 700€ gewesen.

    PS: falls jemand bei Sixt* Lörrach abgeben möchte. Macht VOR dem Fahrtantritt am Ursprungsort Fotos vom Zustand des Autos! Ich hatte eine All-In Versicherung, und musste zum Glück deshalb nichts bezahlen für zwei Kratzer an den Felgen. Die waren definitiv nicht von mir, allerdings habe ich vorher nicht ausreichend Fotos gemacht (und die Kratzer nicht gesehen, da es schon dunkel war bei der Abholung des Autos am Vortag)


    VG basileus

    Ja, bei Sixt* Lörrach gibt es solche und solche, ich habe schon beides erlebt: Checker die nach nur 20 km Fahrt (einmal Basel und zurück, wie Stadtstrassen) irgendwelche Steinschläge am Transporter entdecken haben wollen und Checker, die beim 50'000 Euro Passat einmal kurz rumlaufen und nicken.

  • jan82
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    • 25. März 2021 um 09:03
    • #35

    Generell finde ich - und ich leihe etwa alle 2 Wochen Fahrzeuge - dass Kundendienste bei Fahrzeugvermietungsfirmen (egal ob Sixt* oder andere) so ziemlich der "Endgegner" im Kundendienst sind. Wer die bezwingt schafft einfach alles. Und wenn es einmal Probleme gibt (ich bin bspw. schon mal mit einem Mietwagen liegengeblieben und wusste nicht, ob ich jetzt noch etwas nach dem Abschleppen unternehmen muss) gibt es super lange Reaktionszeiten, die sich am besten in geologischen Zeiträumen messen lassen. Gerade an den Flughäfen haben die wirklich kaum Entscheidungskompetenz - und dann wartest du, und wartest du, und wartest du...
    Preislich kann man da aber generell viel machen - da sind sie recht flexibel.

  • MichaelK1986
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    • 27. März 2021 um 18:07
    • #36
    Zitat von MotU

    Also ich würde der Dame nicht glauben. Wenn Du tatsächlich mehrere Jahre in Deutschland lebst ist der Schweizer FS nicht mehr gültig. Da Du aber keinen Deutschen vorweisen kannst, könnte ein netter uniformierter Dir in dem Moment "Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis" bemängeln und das ist nicht "keine so große Strafe". Oder steuerliche Angelegenheiten...

    Ich an Deiner Stelle würde tauschen oder auf das Autofahren verzichten...

    Nein, das wäre kein Fahren ohne Fahrerlaubnis. Sondern nur Fahren ohne Führerschein und kostet nur 10 Euro und zwar aus folgendem Grund:

    wenn du aus Deutschland in die Schweiz ziehst, tauschst du deinen Führerschein in den schweizerischen um und der deutsche Führerschein wird nach Deutschland zum KBA geschickt.
    Wenn du nach D zurückkehrst, hast du immer noch eine deutsche Fahrerlaubnis.

  • MotU
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    • 29. März 2021 um 09:58
    • #37

    Berichtest Du da aus eigener Erfahrung oder hast Du einen Nachweis?

    Ja, der Deutsche Führerschein wird aberkannt, sondern "quasi" ruhend gelegt. Aber Du kannst ihn dann nicht benutzen. Dann könntest Du ja den Lappen in der Schweiz verlieren und in Deutschland weiterfahren und sagen, achja den habe ich nur nicht dabei... der liegt beim Amt... klingt eher komisch für mich, aber ich lerne immer gerne dazu :winking_face:

  • olibern
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    olibern
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    • 13. Januar 2022 um 17:58
    • #38

    Hallo, ich bin seit 03.01 in der Schweiz und arbeite und wohne hier und habe vom Amt noch keine Aufenthaltsbewilligung, aber eine "Bestätigung pendente Anmeldung in der Stadt Bern" erhalten. Ich langzeitmiete seit Ende Dezember über meinen alten Arbeitgeber ein Auto für 6 Monate mit natürlich deutschem Kennzeichen. Ich möchte mich in Deutschland nicht abmelden, und bin somit weiterhin im Haus meiner Eltern in Deutschland gemeldet. Darf ich dieses Auto in die Schweiz einführen? Darf ich es dort fahren? Muss ich es beim Zoll melden und wenn ja was kostet mich das? Ändert sich daran etwas wenn ich meine Aufenthaltserlaubis erhalten habe?

  • saschawrose
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    saschawrose
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    • 18. Januar 2022 um 11:13
    • #39

    Salü,

    ich hätte auch eine Frage bezüglich Umzug und Auto:

    Ich ziehe berufsbedingt in die Schweiz und muss meinen derzeitigen Dienstwagen an meine alte Firma zurückgeben. Privat haben ich und meine Frau gerade ein Auto gekauft. Sie nutzt es. Ich darf es natürlich auch nutzen.

    Ich ziehe im April in die Schweiz und werde dieses Auto natürlich nutzen müssen. Sie wird erst im Herbst/Winter nachziehen.

    Meine Überlegungen hierzu waren, dass meine Frau das Auto als Umzugsgut (mind. 6 Monate in Besitz) angeben kann, um so die Zollgebühren zu vermeiden.

    Nun zu meinen Fragen:

    Kann ich das Auto mit deutschen Kennzeichen und Wohnsitz in der Schweiz nutzen? Gilt hier diese einjährige Frist?

    Kann meine Frau, wenn sie dann in die Schweiz nachzieht, dieses Auto dann als Umzugsgut angeben?

    Oder wäre es sinnvoller das Auto auf mich anzumelden und dann eben die Zollgebühren zu zahlen?

    Ich hoffe mir kann hier jemand helfen. Ich möchte nicht in die Schweiz ziehen und gleich Straftaten begehen :grinning_squinting_face:

  • zwergnase
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    zwergnase
    Gast
    • 18. Januar 2022 um 11:54
    • #40

    Du kannst es ausserhalb vom Umzugsgut eh erst zollfrei in der Schweiz bewegen, wenn Du deinen Ausländerausweis hast. Mich hat der Zoll weg geschickt, als ich meinen Wagen, der noch kein halbes Jahr auf mich angemeldet war, vorübergehend einführen wollte, obwohl Arbeits- und Mietvertrag vorlagen.

    Auf meine Anfrage wegen einer mögliche Straftat, zuckte der Beamte mit den Schultern und meinte, das ist eine Grauzone, aber Sie haben ja noch ihre deutschen Papiere, sind Sie halt auf Urlaub hier😯

    Sobald Sie den Ausweis haben, herkommen und das Zollpapier holen sonst ist es eine Straftat.

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