Es bestand doch die Möglichkeit, ein auf mich in DE zugelassenes und versichertes Auto als Umzugsgut mitzunehemn und zunächst einmal mit den deutschen Kennzeichen zu nutzen oder?
wer darf was womit fahren.... ein Überblick
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Liebe Alle
Darf ich mit einem Schweizer Führerausweis mit dem auf meinen Vater in Deutschland zugelassenen Leasingfahrzeug in Italien und Frankreich fahren (Ferien)? Das ich damit nicht durch die Schweiz fahren darf, ist mir klar.
Besten Dank!
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Mein als Umzugsgut eingeführtes Auto wird kommenden Montag geprüft und in ZH zugelassen. Ich habe noch den deutschen Führerschein und wollte den erstmal noch behalten (etwas bammel vor dem Sehtest). Ist das OK oder brauche ich den Schweizer-Führerschein?
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Wenn du in ZH wohnst (angemeldet bist) und dein Auto auch dort immatrikuliert ist, wirst Du den Schweizer Führerausweis wohl brauchen. Aber der Sehtest ist nicht schlimm. Bei mir hat es auch ohne Brille gereicht, obwohl ich nie ohne Brille aus dem Haus gehen würde. Nur Mut!
Beste Grüsse
tobi
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Ok, dann melde ich den Führerschein direkt mit um. Danke für die Rückmeldung. Weisst Du noch, wo Du den Sehtest gemacht hast?
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Wenn es nur um den PKW-Führerausweis geht, reicht ein normaler Optiker. Mir hat der sogar bescheinigt, dass ich ohne Brille fahren kann.
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Bei uns in Bern gab es, wenn ich mich recht erinnere, eine Liste von zugelassenen Optikern (und Ärzten für den 7,5 t Führerschein ).
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Im Aargau kann das auch jeder beliebige Optiker machen, kostet 30-60CHF
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Wie siehts eigentlich bei der ärztlichen Untersuchung für den 7,5 Tonner aus, wird da der Sehtest gleich mitgemacht, oder muss man extra zum Optiker? Weiss das jemand?
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Wie siehts eigentlich bei der ärztlichen Untersuchung für den 7,5 Tonner aus, wird da der Sehtest gleich mitgemacht, oder muss man extra zum Optiker? Weiss das jemand?
bei mir war es extra. Der Allgemeinmediziner ist ja kein Augenarzt/Optiker und hat die Geräte nicht.
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Ok, danke für die Info, dann such ich mir dafür einen geeigneten Optiker.
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Ich war gestern beim Optiker und habe den Test gemacht. Meine Sorge war unberechtigt, denn er bescheinigte mit 125 bzw. 100% Sehstärke. Um ehrlich zu sein, war ich selbst überrascht
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Hoi zämme,
mich würde auch eine Sache bezüglich Einfuhr des Umzugsguts,
vorerst aber nur unser Auto und erst später unsere Möbel, etc. (was ja innerh. von 2 Jahren möglich ist),
interessieren und vielleicht kann mir jemand in diesem "Spezialfall" helfen.Mein Partner, der vermutlich eine L-Bewilligung erhält (unbefristeter Arbeitsvertrag, allerdings von einer Zeitarbeitsfirma, Festanstellung soll nach 3 Monaten sein)
und ich, die auf Jobsuche ist, sind erst vor ein paar Tagen in die Schweiz gekommen.
Mein Partner, der Probearbeiten war, bekam direkt einen Vertrag und fing am nächsten Tag auch schon an zu arbeiten.
Einen gemeldeten Wohnsitz haben wir schon (sind hier vorübergehend bei meinen Eltern, bis wir uns dann eine eigene Bleibe mieten können).
Da wir ursprünglich davon ausgingen, dass wir uns ja 3 Monate in der Schweiz aufhalten dürfen, zu Zwecken der Arbeitssuche
und nun alles doch etwas schneller ging, bin ich verunsichert und möchte keinen Fehler begehen.Unser Auto ist noch in DE versichert. Wie lange haben wir Zeit, um (lediglich) das Auto am Zoll als Umzugsgut anzumelden?
Gelten hier auch die 2 Jahre als Frist oder darf man nur innerhalb der ersten 3 Monate mit dem in DE zugelassenen Auto ohne Meldung beim Zoll in der Schweiz fahren?
Vielen lieben Dank vorab und beste GrüsseSimmerl
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Gelten hier auch die 2 Jahre als Frist
Die zwei Jahre gelten nur für Gegenstände, die sich noch in Deutschland befinden. Sobald sie in die Schweiz eingeführt werden, müssen sie unmittelbar bei der Einfuhr angemeldet werden.
Zitatnur innerhalb der ersten 3 Monate mit dem in DE zugelassenen Auto ohne Meldung beim Zoll in der Schweiz fahren?
Ich wäre mir nicht so sicher, ob man überhaupt ohne Meldung beim Zoll in der Schweiz mit einem in DE zugelassen Auto fahren darf, wenn man bereits einen Wohnsitz in der Schweiz angemeldet hat.
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Nein, das geht zollrechtlich nicht. Sobald Sie als in der Schweiz wohnhafte Person ein im Ausland immatrikuliertes Auto fahren, gilt dieses als importiert – und muss verzollt und versteuert sein.Also schnellst möglich Anmelden!
Ist ein älterer Beitrag aber immer noch gültig
«Tausende illegale Autos auf den Strassen»Auf den Schweizer Strassen sind wohl tausende ausländische Fahrzeuge unerlaubt unterwegs. Den Zollbehörden dürften Millionen entgehen.www.20min.ch -
Hallo ihr Lieben,
jetzt habe ich doch bei der Zollauskunft angerufen und mich erkundigt.
Hier wurde mir gesagt, dass ich mein Auto nach den 90 Tagen als Übersiedlungsgut anzumelden habe,
da ich ja aktuell, bis zu 3 Monaten als Touristin gelte.Sobald ich aber eine Stelle gefunden habe, müsste ich mich unverzüglich beim Zoll melden.
LG Simmerl
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