Da hast Glück gehabt.
wer darf was womit fahren.... ein Überblick
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Oder es hat auch noch was mit dem Alter zu tun: ab 50 Jahren mussten wir hier für den 7,5er zum Arzt
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Für die komplette Übernahme der Klasse 3, also mit Lastkraftwagen bis 7,5 Tonnen, hätte ich zum zugelassenen Arzt gehen müssen.
Der Wisch, den jeder Optiker für ein paar Kröten ausstellt, reicht da nicht aus. Ich hatte auf dem Formular nicht den Verzicht auf die Klasse erklärt und also eine Anordnung der ärztlichen Untersuchung erhalten. Ich habe daraufhin den Verzicht erklärt und dann wurde der Führerschein ausgestellt, ohne Berechtigung zum Führen von Lkw bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen.
In Deutschland bekommt man ihn ja dann später wieder und jährliche Untersuchungen bin ich nicht bereit, zu machen und zu zahlen.
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hierfindent man den "anerkannten Facharzt" für den Führerausweis und auch die Antworten auf Fragen
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Da hast Glück gehabt.
Nö. Hier https://www.zh.ch/content/dam/zh…8LFAG202207.pdf unter Punkt 4 steht "Optikergeschäft oder Arztpraxis"
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Sag ich ja, Glück gehabt, dass du in Zürich wohnst.
In Solothurn hätte ich zum Arzt gemusst, da hatte ich keine Lust auf dauernde Wiederholung und hab auf die 7,5 t verzichtet. -
Sag ich ja, Glück gehabt, dass du in Zürich wohnst.
In Solothurn hätte ich zum Arzt gemusst, da hatte ich keine Lust auf dauernde Wiederholung und hab auf die 7,5 t verzichtet.In Zürich muß man auch zum Arzt für die LkW bis 7,5 t. Kann mir eigentlich nicht vorstellen, daß das bei wem durchrutscht. Vor 2,5 Jahren forderten sie mich jedenfalls dazu auf, woraufhin ich auch den Verzicht erklärt habe. Ich glaub auch nicht, daß die Fahrerlaubnisbestimmungen den Kantonen überlassen sind. Da müßte ja schon ein eidgenössisches Regelwerk zugrundeliegen.
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Ist auch alles richtig. so war es bei mir ja auch. Ich hatte die Antwort auf den User zhest bezogen, der was Gegenteiliges behauptet hat, das ich mir eigentlich nicht vorstellen konnte.
Ich finde solche Falschinformationen gerade in diesem Forum nicht sehr hilfreich.
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In Zürich muß man auch zum Arzt für die LkW bis 7,5 t. Kann mir eigentlich nicht vorstellen, daß das bei wem durchrutscht. Vor 2,5 Jahren forderten sie mich jedenfalls dazu auf, woraufhin ich auch den Verzicht erklärt habe. Ich glaub auch nicht, daß die Fahrerlaubnisbestimmungen den Kantonen überlassen sind. Da müßte ja schon ein eidgenössisches Regelwerk zugrundeliegen.
Nein, muss man NICHT, Optiker recht aus in Zürich, so wie das in der verlinkter Unterlage aus meinem Post #65 steht! Sowohl ich, als auch der Nutzer kostik haben 7,5t in 2024 ungeschrieben und waren beim Optiker!
Ich finde solche Falschinformationen gerade in diesem Forum nicht sehr hilfreich.
Ich bin hier auch nicht derjenige, der Falschinformationen ausgibt. Und ich habe meine Aussage auch mit dem entsprechenden offiziellen Formular belegt, während Gut Gut nur mit "nicht vorstellen kann" argumentiert.
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Du schreibst weiterhin absoluten Unsinn. Aus deinen Screenshots geht nicht hervor, dass es explizit um 7,5 t geht. Der erste ist eine genereller Antrag von Töffli bis Bus. Nach deiner irrigen Meinung, würde demnach für den Bus auch der Optiker reichen*. Und der zweite ist genauso albern. Der könnte auch für das Goldene Seepferdchen sein.
* Zutreffendes ankreuzen.
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Also ich wohne selber im Kanton Zürich... und mir haben sie nach Einreichung des Antrags auf Umtausch eine Nachforderung einer ärztlichen Untersuchung geschickt, weil ich die Klassen CE (oder C1E... kenne diese "neuen" EU-Klassen nicht so gut) auf dem Formular mit angekreuzt hatte. Also entweder Untersuchung machen lassen oder Verzichtserklärung abgeben.
Ich such den Wisch mal raus und scanne es ein.
Hier ist jetzt auch mal der Link, an dem das ganze klar und deutlich vom Kanton ZH dargelegt wird. https://www.zh.ch/de/mobilitaet/…skategorie.html
Nach der Richtlinie werden alle behandelt, die einen Führerschein der, u.a. C-Klassen innehaben oder umschreiben lassen wollen.
Das Alter hat nur Einfluss auf die Frequenz, zur Untersuchung muß aber ein jeder.
Und das haben sie bei zhest also verpennt....
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Es gibt eine Unterschied zwischen Berufsfahrausweisen und privaten Fahrauswesien. LKW (schon ab 7,5t) und Bus sina Profischeine in der Schweiz
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