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Aktuelle Bedingungen für Auswanderer

  • Aurelia
  • 17. Oktober 2015 um 10:25
  • Aurelia
    2
    Aurelia
    Beiträge
    1
    • 17. Oktober 2015 um 10:25
    • #1

    Hallo in die Runde,


    wir (Ehepaar, bd. Mitte 40) planen in den nächsten 2-3 Jahren einen Umzug in die Schweiz.
    Jetzt habe ich gehört, dass die Schweiz die Grenzen dicht gemacht hätte, um sich vor illegalen Einwanderern zu schützen. Leider finde ich keine
    glaubwürdigen Angaben im Netz.

    Kann mir jemand dazu genauere Angaben machen?

    Allen einen netten Tag!

    Aurelia

  • marconn
    7
    marconn
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    • 18. Oktober 2015 um 11:59
    • #2

    Hoi Aurelia,

    davon habe ich noch nichts gehört. Wenn geht es sicher um die Flüchtlinge, nicht aber um "Umsiedler" die hier in der Schweiz eine Arbeitsstelle haben etc.

    Gruss
    Mario

  • lullyfy
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    lullyfy
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    • 18. Oktober 2015 um 22:54
    • #3
    Zitat

    Fast auf den Tag genau ein Jahr nach Annahme der
    "Masseneinwanderungs-Initiative" hat der Bundesrat bekannt gegeben, wie
    er diese umsetzen will. Im Zentrum der Vorlage stehen wie angekündigt
    Zuwanderungs-Kontingente, der Inländervorrang und Massnahmen zur
    Aktivierung des inländischen Arbeitskräftepotenzials.


    Quelle:
    http://www.swissinfo.ch/ger/bundesrat-…orrang/41268074

    Der Artikel bezieht sich allerdings vorwiegend auf die Berufsvergabe und soweit meine schweizer Freunde mich da aufklären, soll auch das eher gegen die "Flüchtlingsschwemme" gedacht sein.

    just become like a child that discovers the beauty of the world every moment again and again

  • Maik
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    • 20. Oktober 2015 um 11:34
    • #4

    Hallo Aurelia

    An den Schweizer Grenzen hat sich bis jetzt nichts geändert. Eine Schliessung nach deutschem Vorbild wurde zwar diskutiert, dass war aber auch alles. Diese Schliessung bezieht sich dann aber auch auf Flüchtlinge und nicht auf EU-Europäer.

    Danke für den Artikel @lullyfy. Die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitative ist für uns und für dich @Aurelia wichtiger. Die Umsetzung muss bis Februar 2017 erfolgen und ich denke die Regierung wird sich auch die Zeit nehmen. Aber auch da wird es weiterhin möglich sein in die Schweiz einzuwandern, wenn auch wahrscheinlich etwas schwerer.

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • Marcus
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    • 5. Dezember 2015 um 08:28
    • #5

    Ich habe eine Frage zur Masseneinwanderungsinitiative. Ich habe meine Bewilligung (B Ausweis), seit 20.06.15. 5 Jahre gültig. Natürlich möchte ich in 5 Jahren den C Ausweis haben (unbefristet). In den Nachrichten wird es immer lauter wegen der Umsetzung der Initiative und ich mache mir sorgen. Meine Frage: Kann es sein das es für EU Bürger, bei Inkrafttreten der Verordnung extrem schwierig wird überhaupt noch irgendeine Bewilligung zu bekommen? Meine sorge ist dass ich in 5 Jahren keinerlei Bewilligung mehr bekomme und dann gehen muss. Oder gilt das nur für Leute die komplett hier neu anfangen? Mir lässt das Thema keine Ruhe mehr...

  • Meik
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    • 5. Dezember 2015 um 19:51
    • #6

    Salut Marcus,
    wir hatten dieses Thema auch bei uns im Betrieb, wobei mit der B, sind wir nur noch 4 Arbeitnehmer. Unser CEO hatte extra beim Kanton und beim Amt für Migration nachgefragt. Von dort heisst es, das Personen mit einer gültigen Aufentahltsbewilligung und Berufstätig / Selbstständig sind, auch nach Inkrafttreten der MEI weiterhin in der Ch bleiben dürfen und dann auch die C ( Niederlassung ) beantragen können. Jedoch soll es wohl so sein das die Niederlassung auch nur noch 5 jahre gültig sein soll und dann wieder erneut geprüft werden soll. Weil für die Behörden ist der Einzige Unterschied zwischen B und C das man mit der C keine Quellensteuer mehr zahlt sondern wie ein Schweizer versteuert wird.

    So ist die Aussage bei uns die mein CEO erhalten hat.

    a schönä

    Meik

  • PatrickSG
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    • 6. Dezember 2015 um 14:00
    • #7

    Hoi.

    Mir geht es da ähnlich wie Marcus; die Frage beschäftigt mich auch. Gerade da die Planung wäre relativ schnell auch Eigentum zu erwerben (was ja nach meiner Auskunft auch mit einer B-Bew. geht). Wenn nun aber in 5 Jahren die MEI negative Auswirkungen haben könnte, macht mir das schon Sorgen...

    VG
    Patrick

  • Maik
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    • 9. Dezember 2015 um 14:34
    • #8

    Mir sind die gleichen Aussagen wie Meik zu Ohren gekommen.

    Einwanderer, die bereits in der Schweiz leben müssen sich meiner Meinung nach keine Sorgen machen. Es geht in erster Linie um die neue Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen.

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • D3ltorohd
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    D3ltorohd
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    • 24. Januar 2016 um 15:02
    • #9
    Zitat von Meik

    auch die C ( Niederlassung ) beantragen können. Jedoch soll es wohl so sein das die Niederlassung auch nur noch 5 jahre gültig sein soll und dann wieder erneut geprüft werden soll.

    Hallo,

    da würde ich gerne noch mal zur Verständnis nachfragen, da wir auch gerade beim Thema auswandern in die CH sind. Das heißt wenn wir es dieses Jahr noch schaffen sollten und eine B Bewilligung bekommen, sollte uns das nicht weiter in Schwierigkeiten bringen ? Nach den 5 Jahren gibt es ja bis jetzt die unbefristete C, das heißt aber wenn die MEI greift, gibt es die C auch nur noch für 5 Jahre richtig ? Also müsste ich dann nach 10 Jahren, wieder die C beantragen. Bekommt man die den dann immer wenn sich nichts geändert hat, also man hat Arbeit und man ist die ganzen Jahre in der Schweiz Wohnhaft gewesen ?

    In wie weit betrifft diese Sache die Schweizer Staatsbürgerschaft ? Bekommt man diese dann auch immer noch nach 10 Jahren, oder kann es durch die MEI dann schon schwierig werden, oder gilt auch hier, wer vor in Kraft treten in der Schweiz arbeitet und Lebt, bekommt auch da keine Probleme ?

    Liebe Grüße

  • Meik
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    Meik
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    • 25. Januar 2016 um 07:11
    • #10

    Salut,
    zur C: Die kann man nch 5 Jahren mit der B beantragen, wird i.d.R. auch bewilligt, kann aber auch passieren das man für weitere 5 Jahre nur die B bekommt, liegt wohl im Entscheidungsrahmen des zuständigigen Migarationsamtes.
    Wenn du die C ( Niederlassung ) bekommen hast soll die wohl nur noch 5 Jahre gültg sein und wenn alles beim alten ist, sollte es keine Probleme geben mit der Verlängerung der C.

    Zum Bürgerrecht: Das kann man bis jetzt nach 12 Jahren ordentlich beantragen, da ist es auch laut unserer Gemeinde egal ob man die C oder die B hat, man muss nur die Kantonalen Auflagen erfüllen. Wobei es eine Gesetztesänderung geben soll, das man die schon nach 10 Jahren beantragen kann, wird aber wohl erst 2017 in Kraft treten. Ist man mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet kann man nach 3 Jahren Ehe die einfache Einbüergerung beantraen, wo nur der Bund entscheidet und die Gemeinde und der Kanton nichts gegen machen können. Laut offizieller Seite sind die Kosten für die einfahe Einbürgerung teurer als nach 12 Jahren die Ordentliche.
    Bei Kindern hat es den Vorteil das ab ein gewisses Alter jedes Jahr doppelt zählt für die Einbürgerung.

    a schönä

    Meik

  • nihat1988
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    nihat1988
    Gast
    • 25. Januar 2016 um 08:41
    • #11

    Grüezi mitenand. :smiling_face:

    Also jobtechnisch muss ich mal was beichten, es ist so, dass ich in Deutschland generell seit 1-2 Jahren kein Glück habe, denn IT in Deutschland bedeutet auch sehr viel Personalvermittlung und "extern", ist zwar schön und gut, aber erforderliche, betriebliche Weiterbildungen fallen bei mir dadurch flach, ich will seit 2014 (weil ich ab 2014 fest, unbefristet und lange genug dabei war in der Firma) eine ITIL 2011 Schulung absolvieren, privat sowas machen ist leider teuer, habe mir die Preise angeschaut, also über die Firma, der vorherige Arbeitgeber konnte nicht, wollte nicht, was auch immer, wurde vom Vorstand nicht bewilligt, dann habe ich 2015 den Arbeitgeber gewechselt, kam da aber halt extern rein und für externe gibt's derzeit keine Weiterbildung, ja super, ich kann nicht mein ganzes Leben lang mit externen Verträgen durchschlagen, irgendwann muss man den Arbeitnehmer auch mal bei der Hand packen "so, rein in ITIL", denn für mich wäre es eine wichtige, betriebliche Weiterbildung, privat habe ich bereits das Buch hierfür für 50 Euro beschafft und studiere es.

    Auch deswegen schaue ich mir die Schweiz intensiver an, wegen der Weiterbildung, vielleicht sind die in dem Thema besser, vielleicht erwische ich eine interne Anstellung.

  • Tisina
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    Tisina
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    • 18. Februar 2016 um 14:32
    • #12

    Hallo nihat1988,

    nur aus Neugier. Wie teuer ist so eine ITIL 2011 Schulung, wenn du sie privat zahlst?

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom. :grinning_squinting_face:

  • nihat1988
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    nihat1988
    Gast
    • 18. Februar 2016 um 18:41
    • #13

    Hallo Tisina,

    also was ich im Internet mir alles angeschaut habe ist alles über 800 Euro, manchmal sogar über 1000 Euro.

  • Tisina
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    Tisina
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    • 19. Februar 2016 um 11:43
    • #14

    Danke nihat1988,

    dann haben wir ein anderes Verständnis von "teuer". :smiling_face:

    Ich dachte wir reden hier von 5.000 € oder mehr.

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom. :grinning_squinting_face:

  • nihat1988
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    nihat1988
    Gast
    • 19. Februar 2016 um 13:05
    • #15

    Naja, so viel verdiene ich leider noch nicht um dieses Verständnis zu erreichen :D.

    Aber ich hab mir das Buch geholt, 50 Euro, das studiere ich.

  • Tisina
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    Tisina
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    • 22. Februar 2016 um 12:12
    • #16

    Jeder wie er meint :smiling_face:
    Das kommt sicherlich gut an, wenn man dem Arbeitgeber sagt, das man ganze 50 € in seine Weiterbildung inverstiert hat :winking_face:
    Sorry, ist nicht böse gemeint, aber bevor ich seit 2014 auf eine Weiterbildung warte, die ich unbedingt haben möchte, spare ich das Geld und bezahlen es selbst. 1000/12=83€ im Monat.

    Du selber schreibst ja das du mit deiner Lage nicht gerade zufrieden bist. Daher auch meine Frage zum Preis. Heute läuft leider alles nur noch über Weiterbildung und sinnlose Scheine.

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom. :grinning_squinting_face:

  • nihat1988
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    nihat1988
    Gast
    • 22. Februar 2016 um 13:56
    • #17

    ich habe den Vorteil, dass ich beim jetzigen Arbeitgeber nach ITIL arbeite, quasi ITIL direkt in der Praxis kennenlerne und aufnehme, was auch anderen Arbeitgebern sehr wichtig sind, das ist allemal besser als wie du gesagt hast rumzuwarten, ich habe damals den Schritt durchgezogen, indem ich eine große, globale Firma eingestiegen bin die nach ITIL arbeitet, das öffnet nochmal andere Türen und Toren, beispielsweise Türen zur Schweiz, aber daran muss ich noch feilen.

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