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Arbeiten in der Schweiz mit Türkischer Staatsbürgerschaft

  • Cem
  • 15. Januar 2020 um 20:34
  • Cem
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    Cem
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    • 15. Januar 2020 um 20:34
    • #1

    Einen Wunderschönen Guten Abend an alle. Ich heisse Cem und komme aus Deutschland mit türkischen Wurzeln und Staatsbürgerschaft. Mein traum ist seit langem, in der Schweiz zu Arbeiten. Egal wo das in der Schweiz ist. So mein Problem ist, das ich wirklich sehr viele Bewerbungen geschrieben habe und auch wieder viele zurück kommen, weil ich den türkischen Staatsbürgerschaft habe. Aber ich habe in Zürich beim Amt angerufen und gefragt, es hat geheissen, wäre kein Problem mit türkischen pass, nur der Arbeit geber müsste mit spielen. Kann mir da bitte jemand helfen, das ich in der Schweiz arbeiten kann. Ich habe in Deutschland alle Papiere und in Führungszeugnis steht ganz gross drau, KEINE EINTRÄGE. Gott sei dank. Ich wäre wirklich jeden dankbar hier, wer mir helfen kann oder zumindest probiert mir zu helfen. Ich bedanke mich jetzt schon im Voraus und hoffe, von jeden bald was zu hören. Merci

  • Cena90
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    • 15. Januar 2020 um 21:23
    • #2

    @Cem Hast du es mal über Zeitarbeitsfirmen versucht?

  • Cem
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    Cem
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    • 15. Januar 2020 um 21:31
    • #3

    Hallo Cena. Erst mal vielen Dank für den Rückantwort. Ich habe alles probiert und bei manchen habe ich immer noch keine Antwort. Aber ich könnte erst auch mal Wochenenden irgendwo jobben. Ob das jetzt Gastronomie oder Security oder ähnliches, wäre mir eigentlich wurst. Ich denke das wichtigste ist, erst mal dein ersten Schritt machen. Zumindest am Anfang

    Danke an alle und für die tipps. Ich möchte schnellst möglich rüber in der Schweiz. Nehme auch jedes arbeit an. Ich habe alles gegeben und gebe immer noch weiter und werde nicht aufhören, bis das Ampel auf Grün schaltet. Ich bin sehr EHRGEIZIGE Person :smiling_face: also ich wäre wirklich jeden sehr dankbar, um mithilfe für mich arbeit zu finden oder auch am Anfang we

  • Cena90
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    • 15. Januar 2020 um 22:32
    • #4

    @Cem In Welchen Bereichen hast du denn schon gearbeitet?

    Um im Bewachungsgewerbe zu Arbeiten brauchst du z.B auch bestimmte Qualifikationen wie es jetzt in der Schweiz ist weiß ich nicht daher kann ich auch nur von Deutschland sprechen aber man hat die Möglichkeit seine Zertifikate/Qualifikationen anerkennen zu lassen in der Schweiz aber am einfachsten kommst du über Zeitarbeitsfirmen oder in der Gastronomie als Quereinsteiger rein würde ich jetzt behaupten :face_with_open_mouth:

  • Cem
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    • 15. Januar 2020 um 22:54
    • #5

    Hallo Cena. Mein größter Problem ist, das ich den türkischen Staatsbürgerschaft habe und das macht alles noch schwerer. Das ist eigentlich mein Haupt Problem. Es gibt firmen, wo auch mit türkischen Pass einstellen, aber erst mal finden. Deswegen geht bei mir auch erst mal we jobs, aber wenn direkt was geben würde, nehme ich es sofort an, egal was das für eine Arbeitsstelle ist

  • Cena90
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    • 15. Januar 2020 um 23:52
    • #6

    In Welchen Bereichen hast du schon gearbeitet bis jetzt?

    Würde einfach dran bleiben mit Bewerbungen und es über Zeitarbeitsfirmen versuchen oder in der Gastronomie um in die Schweiz rein zukommen brauch man wirklich Beziehungen oder Connections zumindest ist mir dass schon öfters gesagt wurden kommt halt drauf an in welchen Bereich man auch arbeiten möchte.

  • lieberjott
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    • 16. Januar 2020 um 08:32
    • #7

    Das Problem ist dass du als türkischer Staatsbürger nicht unter die Personenfreizügigkeit von EU/EFTA-Staaten fällst.
    Somit muss der Arbeitgeber de facto nachweisen dass es keinen anderen geeigneten Kandidaten aus der Schweiz bzw. EU/EFTA gibt.

    Je nach Branche gibt es dann noch den expliziten "Inländervorrang", womit dein Vorhaben praktisch unmöglich wird.
    Die Bereiche "Servicehilfskräfte in Restaurants", "Hilfskräfte in der Nahrungsmittelzubereitung, onA; Zubereiter von Fast Food und anderen Imbissen; Hilfsköche; Küchengehilfen" gehören leider dazu.

    Kannst du denn keine deutsche Staatsbürgerschaft bekommen? Das würde deine Voraussetzungen deutlich verbessern, weil du dann nicht mehr einem "Drittstaat" angehörst.

  • AndreasBW
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    • 16. Januar 2020 um 22:10
    • #8

    Gibt es einen speziellen Grund das du keinen deutschen Pass hast? Wenn nein wäre evtl der Umweg darüber eine gute Lösung, damit würdest du unter das Freizügigkeitsabkommen fallen und es gäbe keine Probleme mit Formalitäten.

  • Amadeus
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    • 17. Januar 2020 um 20:25
    • #9

    Guten Abend Ihr Lieben :smiling_face: Der deutsche Pass steht nach dem Pass aus Singapore an zweiter Stelle, global reisetechnisch betrachtet. Ich war immer froh, mit diesem Dokument sehr frei die Welt zu betreten. Allerdings steht hinter dem Pass und seinen Reisevorteilen noch eine andere Ebene, die liegt tiefer, ich bin ein Teil dieses Staates, respektive ein Teil der Bevölkerung; das Mitglied einer Gruppe. Wenn wir uns Beispiele von Personen des öffentlichen Lebens anschauen, Winterkorn (VW), oder aktuell der EX-Nissan-Chef und seine lustige PK, eine Zugehörigkeit nicht nur, was empfinde ich, sondern auch, was erwartet die Gruppe von mir; gleich, wo ich mich gerade auf der Welt befinde; zum Vorteil und zum Nachteil. Ich würde die türkische Staatsbürgerschaft nicht gegen die deutsche Staatsbürgerschaft tauschen, ganz gleich wie sich der aktuelle Präsident dort aufführt. Schweiz-technisch ist das ein Nachteil, allerdings leben viele Türken in der Schweiz und unter "osmanischen Umständen" sollte es für Cem kein Problem darstellen, über die türkische Community in die Schweiz zu kommen, sogar dort Fuss zu fassen.

    Erfahrung ist durch nichts zu ersetzen!

  • jan82
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    • 17. Januar 2020 um 20:56
    • #10

    Kann Deine Argumentation komplett verstehen. Ich für meinen Teil würde meinen Deutschen Pass gegen den CH pass tauschen, wenn ich müsste. Da ich kann, behalte ich den Deutschen natürlich. Aber den Erwerb einer Staatsbürgerschaft würde ich persönlich nicht nur von ein paar Vorteilen abhängig machen. Das ist vielmehr eine Herzenssache. Ich kann aber auch verstehen, wenn da jemand anders sieht und sich für die Vorteile entscheidet. Und ich denke, dass Cem gute Gründe hat, dass er nach der langen Zeit in Deutschland noch nicht gewechselt hat. Fair enough...

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    • 18. Januar 2020 um 23:53
    • #11
    Zitat von jan82

    Kann Deine Argumentation komplett verstehen. Ich für meinen Teil würde meinen Deutschen Pass gegen den CH pass tauschen, wenn ich müsste. Da ich kann, behalte ich den Deutschen natürlich. Aber den Erwerb einer Staatsbürgerschaft würde ich persönlich nicht nur von ein paar Vorteilen abhängig machen. Das ist vielmehr eine Herzenssache. Ich kann aber auch verstehen, wenn da jemand anders sieht und sich für die Vorteile entscheidet. Und ich denke, dass Cem gute Gründe hat, dass er nach der langen Zeit in Deutschland noch nicht gewechselt hat. Fair enough...

    Wie ist dass eigentlich generell wenn man in ein anderes Land auswandert und dort die Staatsbürgerschaft beantragt und annimmt?
    Wenn man ursprünglich einen Deutschen Pass hat und auch in Deutschland Beispielsweise geboren und aufgewachsen ist muss man denn Deutschen Pass dann abgeben und hat auch nicht mehr die vorteile aus diesem Land obwohl man dort geboren und Aufgewachsen ist?

  • jan82
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    • 19. Januar 2020 um 07:47
    • #12

    Das kommt immer auf die Länder an. Wer einen deutschen Pass hat, kann (mittlerweile) aus deutscher Sicht eine andere Staatsbürgerschaft annehmen. Die Schweiz erlaubt die Mehrfachstaatsbürgerschaft bei der Einbürgerung und fordert also bei der Einbürgerung nicht, dass ich auf bestehende Staatsbürgerschaftten verzichte. Mein Sohn wird bspw. neben der deutschen und polnischen Staatsbürgerschaft auch die Schweizer erhalten.

    Wäre ich aber Schweizer gewesen und hätte die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt, so hätte ich in der Regel den Schweizer Pass abgeben müssen (oder die deutschen bewilligen mir eine Ausnahme).

  • Cena90
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    • 19. Januar 2020 um 18:50
    • #13
    Zitat von jan82

    Das kommt immer auf die Länder an. Wer einen deutschen Pass hat, kann (mittlerweile) aus deutscher Sicht eine andere Staatsbürgerschaft annehmen. Die Schweiz erlaubt die Mehrfachstaatsbürgerschaft bei der Einbürgerung und fordert also bei der Einbürgerung nicht, dass ich auf bestehende Staatsbürgerschaftten verzichte. Mein Sohn wird bspw. neben der deutschen und polnischen Staatsbürgerschaft auch die Schweizer erhalten.

    Wäre ich aber Schweizer gewesen und hätte die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt, so hätte ich in der Regel den Schweizer Pass abgeben müssen (oder die deutschen bewilligen mir eine Ausnahme).

    Das ist mal ein interessantes Thema danke dir für die Antwort :smiling_face:

    Also wenn ich jetzt die Deutsche Staatsbürgerschaft habe und in die Schweiz auswander um dort zu Lebe und zu arbeite für ein paar Jahre und dann die Schweizer Staatsbürgerschaft zusätzlich habe kann ich jederzeit ohne Probleme wieder nach Deutschland zurück und wenn ich irgendwann wieder in die Schweiz zurück möchte auch?

    Die Schweizer Staatsbürgerschaft kann man ja wie ich gelesen habe erst nach 10 Jahre beantragen wenn man dort Lebt und Arbeitet? Wie sieht es denn damit aus wenn ich z.B 5 Jahre in der Schweiz war oder etwas weniger und dann wieder in die Schweiz zurückkehre irgendwann wird mir die Zeit davor wo ich dort gelebt und gearbeitet habe angerechnet um die Schweizer Staatsbürgerschaft zu beantragen oder muss ich 10 Jahre am Stück in der Schweiz Leben und Arbeiten?

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    • 19. Januar 2020 um 20:01
    • #14

    Du kannst mit deutscher oder schweizer Staatsbürgerschaft nach heutigem Stand in beiden Ländern und dem Rest der EU arbeiten. Das darfst du schon heute.

    Die Schweizer Stastsbürgerschaft erhältst Du im ordentlichen Verfahren (also ohne Schweizer Ehepartner oder Vorfahren) dreistufig. Zuerst das Bürgerrecht der Gemeinde, dann des Kantons und dann das des Bundes. Dann bist du Schweizer. Auf Bundesebene beträgt die Wohnsitzvorraussetzung 10 Jahre. Gemeinde und Kantone dürfen keine längeren, aber anderweitige Anforderungen stellen. Deshalb kann ich deine zweite Frage ohne Kenntnis der Gemeinde nicht beantworten.

    Einmal editiert, zuletzt von jan82 (19. Januar 2020 um 20:19)

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    • 19. Januar 2020 um 22:58
    • #15

    In welchen Gemeiden / Kantone man innerhalb der 10 Jahre lebt in der Schweiz spielt dabei aber keine Rolle?

    Also wenn ich innerhalb der 10 Jahre in der Schweiz Lebe und Arbeite ziehe aber zwischendurch in einen anderen Kantone spielt dass aber keine Rolle in denn 10 Jahren um eine Schweizer Staatsbürgerschaft zu bekommen?

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    • 19. Januar 2020 um 23:06
    • #16

    Nein. Das ist nicht egal. In einigen Kantonen musst du bspw. unmittelbar vor der Einbürgerung mindestens 5 Jahre wohnen. Jeder Kanton hat seine Vorschriften. Der Bund hat 2018 einfach festgelegt, dass die Wohnsitzvorschrift maximal 5 Jahre betragen darf. Wenn du während der Einbürgerung umziehst, kann es auch zu einem Abbruch kommen (und der Vorgang dauert bis zu zwei Jahre). Auch das ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.

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    • 19. Januar 2020 um 23:50
    • #17

    Mit Kantone sind wie im Deutschen Bundesländer gemeint oder?

    Gibt es denn eine Seite wo man nachlesen kann wie viel man vom Tariflohn in welchen Kantone verdient je nach Beruf oder in welchen Kanton man mehr oder weniger versteuert?

    Gibt ja in der Schweiz für manche Berufe bestimmt auch ein Mandeltarifvertrag welches denn verdienst regelt der Vergütung oder?

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    • 20. Januar 2020 um 00:01
    • #18

    Es gibt GAVs (Gesamtarbeitsverträge) in einige wenigen Branchen und einen Mindestlohn in einigen wenigen Kantonen (ja: wie Bundesländer). Die UNIA (Gewerkschaft) hat hierzu eine einfache Zusammenfassung:

    https://www.unia.ch/de/arbeitswelt/von-a-z/mindestlohn

    Die Quellensteuer hängt von Kanton, Zivilstand, Anzahl Kinder, Kirche, Einkomnenstyp und Doppelverdienerhaushalt ab. Hier kannst du das berechnen lassen:

    https://www.comparis.ch/steuern/quellensteuerrechner/default


    Der Tarif für Nebenverdienste für kommendes Jahr weg.

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    • 20. Januar 2020 um 09:26
    • #19

    wirklich...die Zeit kann unterbrochen werden...guck ganz geschockt...
    Ich bin jetzt vom Aargau nach 3 Jahren ins Baselland gezogen...betrifft das wohl auch mich?
    Gruss Honigbiene

  • jan82
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    • 20. Januar 2020 um 09:32
    • #20

    Du musst im ordentlichen Verfahren die Wohnsitzvorraussetzungen erfüllen. Wenn Du nach 3 Jahren zügelst, wirst Du in BL ja noch immer auf 7 Jahre kommen. Damit ist das kein Problem.

    Da Du aber ja mit einem Schweizer liiert bist (oder?), wirst Du dich ja vereinfacht einbürgern lassen. Für dich gelten damit nur gesamthaft die 5 Jahre.

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