Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem: Ich bin im Oktober in die Schweiz gezogen und habe das Auto meiner Mutter (Eigentümerin in allen Dokumenten) als Umzugsgut mitgenommen und eingeführt (hatte es schon einige Jahre verwendet). Nun wollte ich mich darum kümmern, dass ich es hier nun anmelde (gleichzeitig mit meinem Führerschein).
Ich bin momentan in D noch in der Autoversicherung meiner Mutter mit versichert, in der Schweiz habe ich noch keine. Das Strassenverkehrsamt meinte nun, dass ich meine Schweizer Autoversicherung nachweisen muss, damit ich die MFK machen kann und das Auto hier anmelden kann.
Meine Frage ist nun, wie ich am besten vorgehe.
Wenn ich nun in der Schweiz eine Versicherung abschliesse, kann ich dann meine Mitversicherung bei meiner Mutter in D kündigen?
Kann meine Mutter die Versicherung für das Auto in D komplett kündigen?
Oder muss das Auto dafür in meinen Besitz übergehen?
Falls ja, muss ich dabei etwas beachten?
(Randnotiz: Ich habe in D wie in der Schweiz einen Hauptwohnsitz)
Ich habe das Auto auch schon mal zum Check gebracht, was für die MFK fällig werden würde, und dabei wurde mir gesagt, dass ich ein Gutachten für die Winterräder benötige (So eine Art Bescheinigung, dass es sich um originale Räder handelt). Was genau verwende ich da am Besten?
Das Forum hier hat mir schon super weitergeholfen, nur bei der Thematik bin ich überfragt und habe leider auch noch nichts gefunden..
Vielen Dank schon mal und viele Grüsse
Paul
P.S.: Bonusfrage: Mein TÜV läuft Ende des Monats aus - kein Problem in der Schweiz, da habe ich ja bis Oktober Zeit, aber wie sieht es mit Deutschland aus? Darf ich mit einem in die Schweiz umgezogenen Fahrzeug mit noch deutschem Kennzeichen in Deutschland mit abgelaufenem TÜV fahren?