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Fragen zur Autoum- bzw. Anmeldung in der Schweiz

  • Paul1911
  • 2. Februar 2020 um 13:33
  • Paul1911
    3
    Paul1911
    Beiträge
    4
    • 2. Februar 2020 um 13:33
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem: Ich bin im Oktober in die Schweiz gezogen und habe das Auto meiner Mutter (Eigentümerin in allen Dokumenten) als Umzugsgut mitgenommen und eingeführt (hatte es schon einige Jahre verwendet). Nun wollte ich mich darum kümmern, dass ich es hier nun anmelde (gleichzeitig mit meinem Führerschein).
    Ich bin momentan in D noch in der Autoversicherung meiner Mutter mit versichert, in der Schweiz habe ich noch keine. Das Strassenverkehrsamt meinte nun, dass ich meine Schweizer Autoversicherung nachweisen muss, damit ich die MFK machen kann und das Auto hier anmelden kann.
    Meine Frage ist nun, wie ich am besten vorgehe.

    Wenn ich nun in der Schweiz eine Versicherung abschliesse, kann ich dann meine Mitversicherung bei meiner Mutter in D kündigen?
    Kann meine Mutter die Versicherung für das Auto in D komplett kündigen?
    Oder muss das Auto dafür in meinen Besitz übergehen?
    Falls ja, muss ich dabei etwas beachten?
    (Randnotiz: Ich habe in D wie in der Schweiz einen Hauptwohnsitz)

    Ich habe das Auto auch schon mal zum Check gebracht, was für die MFK fällig werden würde, und dabei wurde mir gesagt, dass ich ein Gutachten für die Winterräder benötige (So eine Art Bescheinigung, dass es sich um originale Räder handelt). Was genau verwende ich da am Besten?

    Das Forum hier hat mir schon super weitergeholfen, nur bei der Thematik bin ich überfragt und habe leider auch noch nichts gefunden..

    Vielen Dank schon mal und viele Grüsse
    Paul

    P.S.: Bonusfrage: Mein TÜV läuft Ende des Monats aus - kein Problem in der Schweiz, da habe ich ja bis Oktober Zeit, aber wie sieht es mit Deutschland aus? Darf ich mit einem in die Schweiz umgezogenen Fahrzeug mit noch deutschem Kennzeichen in Deutschland mit abgelaufenem TÜV fahren? :confused_face:

  • Markus Schulz
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    Markus Schulz
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    • 2. Februar 2020 um 18:43
    • #2

    Ab dem Ablauf der HU/AU unterstellt die Versicherung bei einem Unfall ggfs. Fahrlässigkeit und kann einen Gutachter mit der Frage beauftragen, ob der Unfall durch einen Mangel verursacht worden ist, der bei der HU aufgedeckt worden wäre. Unnützer Papierkram droht also, ebenso bei einer Fahrt in Deutschland ggfs. eine Busse.

    Obendrein dürftest Du Dich mit der Versicherung bereits in der Grauzone befinden, oder liegt eine Bestätigung der Versicherung vor dass das Fahrzeug weiter versichert ist, auch wenn die gewöhnliche Nutzung nun dauerhaft in der Schweiz liegt?

    Ansonsten ist das mit der schweizerischen Versicherung einfach: vor der MFK eine auswählen und den Versicherungsnachweis im elektronischen Register hinterlegen lassen (dauert max. 2 Tage), dann sieht das STVA dass eine Versicherung existiert. Wird das Auto dann eingelöst, erhält die Versicherung das Signal und schickt zu diesem Datum passend die Rechnung raus (das dauert oft, wir haben am 04. Dez. ein Neufahrzeug abgeholt und bis jetzt noch keine Versicherungsrechnung bekommen, war beim ersten Auto letztes Jahr aber auch so.)

    Sind die Räder denn spezielle Dritthersteller oder originale vom Fabrikat? Sonst kannst Du den MFK-Check bei der passenden Garage machen lassen, die sollten die passenden Gutachten ja haben.

    Und dann noch eine Spitzfindigkeit: Das Fahrzeug befindet sich bereits in Deinem Besitz, aber noch nicht in Deinem Eigentum.

  • MotU
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    MotU
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    • 5. Februar 2020 um 09:46
    • #3

    Markus hat alles richtig dargestellt. Solange das Fahrzeug noch in Deutschland zugelassen ist, musst Du auch die gültige TÜV-Plakette für Deutschland haben, sonst droht eine Busse. Der Schweiz ist der TÜV herzlich egal...

    Der Ablauf ist ebenfalls richtig, erst eine Versicherung aussuchen, Police anfordern und unterschreiben und die senden dann den Nachweis an das StVA. Bedenke auch die Vorbereitung der MFK durchführen zu lassen. Wenn der Motorraum nicht geputzt ist, schicken die Dich wieder nach Hause, kassieren die Gebühren und Du darfst zur Nachprüfung mit erneuten Gebühren.

    Da das Fahrzeug dann ins nicht EU-Ausland ausgeführt wurde, habt ihr in der Regel ein Sonderkündigungsrecht bei der Deutschen Versicherung. Wenn ich mich richtig erinnere, lief das bei uns sogar automatisch...

  • Paul1911
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    Paul1911
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    • 8. Februar 2020 um 10:59
    • #4

    Hi ihr zwei,

    vielen Dank schon mal für eure Antworten! :smiling_face:
    Läuft die Benachrichtigung an das StVA, dass ich versichert bin, automatisch?
    Und zum Thema Gutachten: Ich habe jetzt sämtliche Rechnungen und Dokumente die ich zu den Reifen besitze herausgesucht. Damit jetzt einfach zur Werkstatt gehen und die können mir die Garantie geben?

    Danke nochmal :smiling_face:

    Viele Grüsse
    Paul

  • MotU
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    • 10. Februar 2020 um 10:01
    • #5
    Zitat von Paul1911

    Läuft die Benachrichtigung an das StVA, dass ich versichert bin, automatisch?

    Ja, sobald die unterschriebene Police bei denen eingeht schicken die innerhalb von 2 Werktagen von sich aus die Bescheinigung an das StVA, das für die angegebene Adresse zuständig ist.

    Bezüglich des Gutachtens kann ich nichts sicheres sagen. So weit ich weiß, musst Du damit zum Fachhändler Deines Autos. Mein Kollege hatte den Fall. Er hat sich das Auto hier in der Schweiz gekauft und vom HÄNDLER aus wurden andere Reifen montiert, als ich den Papieren stand. Da musste der Händler dann den Nachweis ausstellen, dass diese Reifen überhaupt zulässig waren....

    Viel Erfolg

  • Paul1911
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    Paul1911
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    4
    • 10. Februar 2020 um 17:20
    • #6

    Super, danke noch einmal an alle! :smiling_face:

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