Rückkehr nach Deutschland - Schweizer Eherecht

  • Guten Morgen :CH:


    Wir leben seit 10 J. in der Schweiz mit 2 Kindern. Wir haben 2011 in der Schweiz geheiratet, ohne Ehevertrag. Wir planen wieder nach Deutschland zurückzukehren. Jetzt stellt sich die Frage, welches Recht im Falle einer Scheidung in Deutschland gilt?
    Das deutsche Eherecht oder das schweizer Eherecht?
    Hat da jemand Erfahrung?


    LG
    Martin

  • Hallo Martin


    so laienhaft vermute ich das Schweizer Eherecht. Hintergrund: Mein ExMann ist Deutscher, wir haben in Liechtenstein geheiratet. Bei der Scheidung hat er schon wieder in Deutschland gewohnt. Mein Anwalt meinte, es gilt das Recht des Landes in dem die Ehe geschlossen wurde.


    Ich würde mich aber nochmals bei einem Anwalt kundig machen.


    viele Grüsse


    Monika

  • Hallo Martin


    Ich habe ebenfalls während meiner Zeit in der Schweiz geheiratet. Die eigentliche Heirat fand allerdings in Polen statt.


    Dennoch war es so, dass ich in Polen das sog. "Ehefähigkeitszeugnis" der CH-Behörden (Zivilstandsamt Bern sowie der Kirche) brauchte. Bei dem Ausstellen des Ehefähigkeitszeugnisses hat uns die Standesbeamtin (ich weiss nicht, ob man dir hier auch so nennt) einen langen Vortrag über die drei Eherechte gehalten: Deutsch, Polnisch und Schweizerisch. Sie hat lang und breit erklärt welche Vor- und Nachteile das alles hat (Namenswahl, Namen nach einer möglichen Scheidung und und und) und war sehr gut vorbereitet. In jedem Fall mussten wir unser Eherecht zu diesem Zeitpunkt wählen. Wir haben uns für das Schweizerische entschieden - trotz Heirat in der Polen. Ich gehe davon aus, dass Du das auch gemacht hast (vielleicht ohne es aktiv zu wissen). Ich würde daher beim Zivilstandsamt nachfragen.


    Unsere Heirat haben wir danach in allen drei Ländern eintragen lassen. Das ist ein Unterschied zur Anerkennung: Wir haben nun tatsächlich drei Eheurkunden (bzw. das Familienbuch), jeder von uns hat drei Geburtsurkunden (bzw. das Familienbuch) und so weiter. In Polen und der Schweiz war der "Spass" gratis. In Deutschland hat es für 3 Personen total etwa 200 EUR gekostet - inkl. 4 Terminen beim Standesamt.


    Gruss,
    Jan

  • Hoi,


    das klingt als wäre es länderspezifisch. Wir haben in Frankreich geheiratet, aber auch hier gab es ein langes Aufklärungsgespräch. Bei diesem wurde aber ganz klar gesagt, auch bei der Anerkennung in Deutschland von der Beamtin, das bei einer eventuellen Scheidung NUR das französische Recht gilt!!
    Lustigerweise wird in Frankreich vom Staat her ein Vertrag aufgesetzt, den man dann durch seinen eigenen ersetzen kann.


    Deshalb würde ich im ersten Step vermuten, dass für Euch ebenfalls das Schweizer Eherecht gilt.

  • Wobei ich gerade in den Dokumenten geschaut habe: Da steht nichts von dem ausgewählten Recht. Aber unterschrieben und aufgeklärt wurden wir auf jeden Fall.


    Ich fand das ganze sowieso nervig wegen der Fristen: Die Polen wollten alle Dokumente 3 Monate vorher haben, die Schweizer stellen es aber nur mit einer Gültigkeit von drei Monaten aus. Wir haben dann ein wenig "verhandelt" und das schreiben wurde von den Schweizer Behörden "zurückdatiert". Eine andere Möglichkeit gab es da nicht.


    Dann haben Sie uns alles gute gewünscht und das wars :grinning_squinting_face: