Wo muss ich Dividenden versteuern? Leben in der Schweiz - Dividenden UK

  • Hallo
    Ich bin neu hier im Forum und bin for wenigen Wochen von Deutschland in die Schweiz ausgewandert.
    In D habe ich noch eine vermietete Wohnung für die ich jetzt weiterhin Steuern zahlen muss.


    Weiterhin habe ich aber noch ein Investmentkonto bei Captrader UK. Wo muss ich denn Steuern auf Dividenden zahlen?


    Die Einkünfte sind in UK und zunächst wird dort keine Abgeltungssteuer abgezogen. Früher habe ich diese in D versteuert. Und nun?


    Es wäre toll wenn hier jemand helfen könnte!


    Gruß Bernd

  • Immobilien am Sitz der Liegenschaft, in dem Fall Deutschland.


    Dividenden und Kapitalerträge im Wohnstaat. Wenn UK keine Abgeltungssteuer erhebt braucht es nicht mal einen Ausgleich, ist also sehr einfach.

  • Wieso sollten die in der Schweiz steuerfrei sein? Es sind Einnahmen die Deinem Globaleinkommen zugerechnet werden. Wenn Du in der Schweiz steuerlich ansässig bist, musst Du hierauf Steuern bezahlen.


    Nebenbei: egal wo ggfs. die Verwahrung stattfindet, so ist die Dividende eine Einnahme von Dir. Und die kann nicht "in UK" stattfinden wenn Du nicht dort in irgendeiner Form domiziliert bist. Ggfs. können bei Wertpapieren Kapitalertragssteuern als Quellensteuern anfallen, das ist von den Ländern unterschiedlich geregelt, aber die kann man sich als steuerlich nicht dort ansässiger erstatten lassen. (Stichwort Cum-Ex...genau um diese Erstattungsfähigkeit dreht sich der "Skandal")

  • Generell knapp richtig. Kursgewinne sind dann von der Steuer ausgenommen, wenn es ein rein privates Anlegeverhalten (i.d.R. Buy and hold) ist und die Kursgewinne weniger als 50% des Einkommens ausmachen. Das ist aber im Zweifelsfall eine Einzelprüfung.


    Aber: Da die Schweiz eine Vermögenssteuer erhebt müssen die Depotstände zu Ende Jahr aufgelistet werden. Darauf fällt dann die Vermögenssteuer an. Ganz steuerfrei sind sie also nicht.


    Gut erklärt hier:


    https://www.nzz.ch/finanzen/di…euerfolgen-hat-ld.1302823

  • Ob Einkommen aus Kapitalerträgen der AHV unterworfen werden hängt vom Einzelfall ab. Sicherlich dann, wenn das Handeln als "gewerblich" eingestuft wird. Genaueres hierzu kann der jeweilige Treuhänder liefern der den Einzelfall kennt.