Steuerberechnung Grenzgänger für 2 Monate

  • Guten Tag liebes Forum,


    Ich habe hier zwecks meinem neuen Job in der Schweiz schon sehr viel hilfreiches erfahren und anwenden dürfen.
    Seit dieser Woche arbeite ich nun in Vollzeit, wurde bestens aufgenommen und bin sehr zufrieden hier.
    Nun stellen sich mir aber noch ein paar kompliziertere Fragen in meinem 'Einzelfall'.


    Situation:
    Da alles relativ spontan und zügig ging, habe ich keine Wohnung mehr in der Schweiz suchen können, und die Personalabteilung musste mich als Grenzgänger einstufen, bzw. eine G-Bewilligung beantragen, dass ich die Arbeit diese Woche aufnehmen dürfte. (02.03.20)
    Da ich nun ab 01.05.20 eine Wohnung in der Schweiz gefunden habe und ich eine B-Bewilligung anstrebe, arbeite ich nun volle 2 Monate gezwungenermassen als Grenzgänger. (März und April)
    Nun bin ich zwar Wochenaufenthalter und schlafe bei Freunden in der Schweiz (Heimatort in DE 3h entfernt), jedoch fülle ich die 60 Tage-Regel in 2 Monaten natürlich nicht auf.


    -Muss ich für die 2 Monate als Grenzgänger Einkommenssteuer in Deutschland zahlen, oder kommt man drum rum, da nur so kurz.
    -Bzw. wird der Steuertarif (Tarif 1-4) beim deutschen Finanzamt aufs Jahr gesehen, oder werden nur 2 Monate des Gehalts aufs Jahr gesehen fällig? Das macht eine Spanne von ca. 15%-42% Lohnsteuer in DE aus...


    -Komme ich um eine Grenzgängerkrankenversicherung herum? Ich würde mich lieber ab 01.05. richtig versichern und das nur in der Schweiz.
    -In Deutschland bin ich ganz normal bei der AOK versichert.
    -Ich habe diesbezüglich auch von einem Optionsrecht gelesen, welches ja 3 Monate abdecken würde ohne Versicherung in der Schweiz.


    -Letztendlich geht es echt nur um ein bestmögliches und legales Vorgehen in den Monaten März und April.
    -Gibt es sonst noch einen Rat oder Tip für die nächsten 2 Monate von Profis wie basileus oder Markus? :grinning_squinting_face:


    Sorry für den verwirrenden Fall.


    Beste Grüsse
    marcimarks

  • Hoi marcimarks,


    ich bin beileibe kein Profi für das Thema Grenzgänger, aber vielen Dank für die Blumen :winking_face:


    Also... Dein Fall ist eigentlich gar nicht so kompliziert. Du bist aktuell als Grenzgänger gemeldet, übernachtest unter der Woche aber in der Schweiz.
    Besser wäre es natürlich, wenn du ein Hotelzimmer oder ein AirBnB hättest (dann könntest du diese Rechnungen dem deutschen Finanzamt vorlegen).


    Die 60 Tage-Regel bezieht sich immer auf ein volles Kalenderjahr, d.h. du brauchst keine 60 Tage ingesamt, sondern nur anteilig.
    In deinem Fall reichen 10 Tage (also 5 Tage im März sowie 5 Tage im April) aus, um die 60 Tage-Regel zu erfüllen. Wichtig: dein Arbeitgeber muss dir das mit dem GRE-3 Formular offiziell bestätigen.
    Du bekommst das GRE-3 in vierfacher Ausführung. Zwei davon schickst du dann zum Schweizer Finanzamt, welches dir das gestempelte Exemplar für das deutsche Finanzamt zurückschickt.


    Bzgl Versicherung: ich würde mich an deiner Stelle trotzdem über eine Grenzgängerversicherung versichern. Diese ist deutlich günstiger als deine Mitgliedschaft in der AOK, da du sonst für die zwei Monate in Deutschland sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil zahlen musst. D.h. du bist vermutlich beim Höchstbetrag von ca. 800€ pro Monat.


    Als weiterer Tip: heb dir die Rechnungen auf, die du in der Schweiz bezahlst. Damit kannst du nachweisen, dass du auch wirklich dort gelebt hast und nicht nach Hause gefahren bist.
    In deinem Fall wirst du für Januar und Februar in eine höhere Progression kommen in Deutschland (das Schweizer Jahreseinkommen wird angerechnet für deinen persönlichen Grenzsteuersatz), dürftest aber den Rest das Jahres nur Einkommenssteuer in der Schweiz zahlen.



    VG basileus

  • Hoi basileus,


    vielen Dank für die ausführliche Antwort!
    Hilft mir natürlich sehr weiter und ich spreche dies mit der Personalabteilung ab.


    Der Tip mit der anteiligen 60-Tage-Regel ist hier natürlich entscheidend!


    Zwecks der höheren Progression macht es natürlich auch irgendwo Sinn.


    Ich versuche dann tatsächlich Rechnungen aufzuheben und setze mit meinem Bekannten ein kleines Schreiben auf.


    Danke und beste Grüsse,
    marcimarks

  • Hm, Profi bin ich beileibe nicht :winking_face:


    Können Deine Freunde denn keinen Miet- oder Untermietvertrag (ggfs. mit dem Vermieter absprechen) mit Dir aufsetzen? Dann kannst Du Dir erheblich Aufwand sparen und sofort die B-Bewilligung beantragen, ziehst halt nur bald innerhalb der Schweiz um. (Das ist eine einfache Ummeldung.)


    Zusätzlich könntest Du ebenfalls sofort bei der KV umstellen auf die Schweiz, wäre auch wieder weniger Arbeit. Zügelgut an der Grenze kann man ja auch erst nach 2 Monaten anmelden, das dürfte kein Problem sein. Zu klären wäre halt der Status der KFZ-Versicherung, falls vorhanden. Bei 2 Monaten bis zur möglichen Einfuhr des Autos dürfte das aber auch unproblematisch sein. Abmeldung in Deutschland kann auch zum späteren Zeitpunkt erfolgen. Wann genau sich dann die steuerliche Ansässigkeit verlagert wäre ggfs. mit dem Finanzamt zu klären, könnte aber auch bereits jetzt der Fall sein. Immerhin findet die Wohnsitzauflösung in Deutschland zu einem Termin innerhalb üblicher Fristen statt, dürfte also keinen Einwand auslösen.

  • Guten Abend,


    Das war sogar mein Plan am Anfang, nur hat der Vermieter einen Untermietvertrag damals auf Nachfrage eher abgelehnt, und da wollte ich auch nicht weiter nachbohren.
    Und wegen Zeitzwang haben wir dann einfach die G-Bewilligung beantragt, damit ich starten durfte.


    Der Mietvertrag für den 1.Mai ist auch schon dingfest gemacht, und die mindestens 10 Übernachtungen hier muss ich jetzt halt irgendwie nachweisen.


    Kann man eine deutsche KFZ-Versicherung hier überhaupt übertragen? Fahre nämlich schon seit 13Jahren unfallfrei und zahle daher einen niedrigen Satz. Und über beispielsweise Comparis kann man nur maximal 5 Jahre unfallfrei eintragen.


    lieben Dank,
    marcimarks

  • Hoi marcimarks,


    wie lange du unfallfrei gefahren bist, interessiert die Versicherungen in der Schweiz in der Regel nicht. Hier geht die Einstufung (meines Wissens) nach der Anzahl der Jahre, die du bereits den Führerschein/-ausweis besitzt.
    Die deutschen Jahre werden dir dafür aber angerechnet.



    VG Frank

  • Bei teureren Fahrzeugen kriegst du ab und an einen Zusatzfragebogen, der recht genau abfragt (also weit über die Standardfragen hinaus) wann und wieso du Feindkontakt hattest - und wer wieviel gezahlt hat. Das wird aber IMHO nicht zur Preisgestaltung, sondern eher als Ausschlusskriterium verwendet.


    Was definitiv eine Rolle spielt bei der Höhe ist das Alter des/der Fahrer.

  • Nicht zu vergessen die Nationalität. Mein Verkäufer beim Händler hier hat die deutsche und italienische Staatsbürgerschaft und versichert seine Autos über seine Frau, die Schweizerin ist. Das K.O.-Kriterium für ihn ist aber nicht dass er Düütscher ist sondern Italiener :grinning_squinting_face: