Wegzugsbesteuerung Rente

  • Hallo mal wieder das Finanzamt,


    wir leben seit August letzten Jahres in der Schweiz, alles in Deutschland aufgelöst , keinen Wohnsitz mehr etc.
    Ich beziehe eine Staatliche und eine Betriebsrente. Jetzt hat mir das Finanzamt in Deutschland mitgeteilt , dass ich meine Rente die nächsten 5 Jahre in Deutschland versteuern muss.


    Ist das so Okay so ?


    Hat jemand einen ähnlichen Fall ?
    Grüße

  • ja, mein Mann hat auch ein Schreiben bekommen er müsste seine Rente in Deutschland versichern.
    Leider kann man da nicht einfach so mal nachfragen, auch nicht per E-Mail, deshalb werde ich einen ausführlichen Brief an die Rentenkasse schreiben.
    Wir haben seit wir in der Schweiz sind, (immerhin schon knapp 5 Jahre)
    immer eine Steuererklärung in der Schweiz gemacht incl. 2019. Ich sehe auch nicht ganz ein, was das ganze jetzt soll.
    Sobald es auch auf der Gemeinde mal wieder normal ist (nach Corona) werde ich mich hier beim Steueramt erkundigen.
    Aus den Ausführungen der Deutschen Rentenkasse werde ich nicht schlau.
    Sobald ich etwas näheres weiss würde ich mich melden, aber dauert. Wir wissen ja, das deutsche Finanzamt ist nur schnell, wenn
    es Geld einzunehmen gilt.


    Würde mich auch freuen, wenn jemand anderes aktuelle Infos hat, diese mit uns teilen würde.

  • Hallo,
    so ich habe heute morgen mit dem Finanzamt in Deutschland gesprochen ( ich dachte ich wäre die los :smiling_face: )


    Nach Wegzug bleibt man , wenn man noch Einkünfte in Deutschland hat wie z. B. Rente oder Zinseinnahmen, Miete etc . noch 5 Jahre lang eingeschränkt Steuerpflichtig in Deutschland . Meine Renten ( Betrieb und BFA ) muss ich mit der Steuerklasse 1 voll versteuern.


    Ich dachte okay dann nur in Deutschland und nicht hier, stimmt nicht, obwohl es das Doppelsteuer abkommen gibt, muss ich auch hier in der Schweiz meine rente versteuern.


    Nur kann man dann beim Lohnsteuerausgleich in Deutschland die Schweizer Abgaben verrechnen lassen.
    Soweit ich weiß muss man das auch rückwirkend für die 5 Jahre machen.Da Deutschland ja schon lange Geldnot hat und nicht nur wegen Corona werden diese Gesetze jetzt noch verschärft, man will die Kohle im Land lassen und Wegzug erschweren .


    @ batschy
    wenn du magst können wir mal telefonieren. Ich denke wir könnten beidseitig etwas dazu beitragen. Wenn ja tauschen wir mal Nummern aus.


    Gruß


    PS: Ich bin so froh in der Schweiz leben zu dürfen

  • Hoi Jaichwil,


    mein erster Gedanke war: kann doch gar nicht sein! Also mit Wohnsitz Schweiz steuerpflichtig in Deutschland zu sein.
    Aber: es ist wirklich so, da du Rente beziehst. Deine staatliche und Betriebsrente zählen zu den inländischen Einkünften laut § 49 Absatz 1 EStG.
    Als Auslandsrentner hat man nicht mal den Steuerfreibetrag.


    Ich habe dir mal ein paar Links rausgesucht dazu: hier, hier, hier und (mit Einschränkungen) hier


    Zuständig für Auslandsrentner ist das Steueramt Neubrandenburg.




    Du wirst nicht doppelt Steuer zahlen, da die Schweizer Steuer angerechnet wird in Deutschland. Aber: du wirst vermutlich mehr zahlen müssen, da Deutschland höhere Steuern hat.


    Ich würde an deiner Stelle Kontakt aufnehmen mit einem Steuerberater, welcher Fachberater für internationales Steuerrecht ist.


    PS: das Gesetz gilt seit 2005, also nicht erst seit gestern :winking_face:
    PPS: ich habe kurz gesucht im DBA, aber nichts gefunden zum Thema Rente (ausser Leibrente, aber das ist bei dir nicht der Fall)



    VG basileus

  • Hallo und Danke,


    okay keinen Freibetrag, aber das bleibt wohl das es einen Besteuerungsanteil gibt. Das heißt EU Renten werden nicht zu 100 % versteuert sondern je nach Renteneintritt, glaube ich.


    Muss mal mit meiner Steuerberaterin telefonieren.


    Gruß

  • Hoi Jaichwil,


    bitte lies dir den ersten Link (hier) durch, den ich oben verlinkt habe. Es gibt die Möglichkeit, auch den Freibetrag zu bekommen.
    Dazu muss man sich aber in Deutschland als unbeschränkt steuerpflichtig anmelden. Siehe Abschnitt "Warum und wann ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht sich lohnt" auf dieser Webseite.


    Ob sich das für dich rechnet, muss dir deine Steuerberaterin sagen.



    VG basileus