gibt es in der Schweiz Schadensersatz für geschädigte der Corona Verordnungen??

  • Hallo Zusammen,
    eins vorweg, Infektionsschutz muss sein und hat auch seine Berechtigung!


    Ich habe im Februar in der Schweiz eine GmbH gegründet und zum 01.04.2020 einen Mietvertrag bzw. eine Wohnung in der Schweiz. Ursprünglich wollte ich die Freizügigkeit (90 Tage Aufenthalt ohne gemeldet zu sein in der Schweiz) dafür nutzen die Formalitäten nach meinem Umzug zu regeln.


    CORONA Verordnungen "keine Einreise von Ausländern ohne Aufenthaltsbewilligung" - nun muss ich Miete zahlen in der Schweiz und darf nicht einreisen. Meine Frage lautet nun, muss ich denn Miete zahlen wenn der schweizer Staat verhindert das ich in die Wohnung einziehe? Gibt es Entschädigungen der Schweiz hierfür? Bekommt evtl. der Vermieter seinen Schaden erstattet wenn ich mich weigere Miete zu zahlen?


    Ich wohne derzeit in Deutschland in einer Pension, meine Möbel sind eingelagert, mein Nachmieter in der deutschen Wohnung ist bereits eingezogen. Jetzt zahle ich Miete in der Schweiz, Miete für die Pension und Miete für einen Lagerraum.


    Die Firma in der Schweiz hat ihre Tätigkeit noch nicht beginnen können. Alles in allem belasten mich diese Mehrkosten extrem.

  • Ich verstehe dein Problem, aber leider müssen wir (ich bin da nicht unerheblich betroffen) den grössten Teil des Risikos selber schultern. Zahlungen verweigern wäre höchst unklug. Eine Betreibung vor der Anmeldung wäre wahrscheinlich Rekord.


    Bei mir sieht es wie folgt aus: Bei einer Tochterfirma meiner Gesellschaft zahlt die Betriebsunterbruchversicherung. Bei den anderen Gesellschaften nicht. Kurzarbeit habe ich überall bewilligt bekommen, nehme ich aber aus sozialen Gründen nicht in Anspruch (das hättest du aber wahrscheinlich tun können) - zumindest nicht in der ersten Welle.


    Es ist bei uns jetzt Homeoffice Woche Nummer 9 und am 8.6. geht es wieder los. Nun hoffe ich, dass sich bis dahin alles ein wenig normalisiert. Und dann: in die Hände spucken und Feuer geben. Hilft ja nichts.


    Von dem ganzen Mist sind viele betroffen. Nicht nur die Zuzügler. Und längerfristig trifft es dich als Unternehmer wahrscheinlich weniger stark als die normalen Angestellten.


    Ist bei dir jetzt einfach Pech. Da musst du beissen. Aber: Du kämpfst da für dich und deinen Wohlstand. Das gibt auch Motivation.

  • Schaut man sich die SRF Nachrichten 10vor10 an mit dem Themenschwerpunkt Grenzöffnungen, dann sollte dieses Problem in den kommenden Tagen, wenigen Wochen gelöst sein. Die Wohnungsmiete in der Schweiz dem Schweizer Staat auf dem Gerichtsweg in Rechnung zu stellen, probieren kann man es. Ist die Corona Welt in ihrer Pandemiebekämpfung rechtlich schon so weit, dass das Problem der Entschädigung auf diesen Ebenen angekommen ist? Als ich kürzlich zu einem ähnlichen Thema im Netz etwas suchte, fand ich nur Schweizer, die in ihrer Wohnung leben und die Miete nicht zahlen können. Es müssen erst ein paar diesbezügliche Gerichtsurteile gesprochen werden, um dann Grundsätzliches in der Rechtsprechung zu finden. Vielleicht besorgst Du Dir dieses Jahr noch ein CH-Aktenzeichen, legst es in die Schublade und wenn die "Welle" kommt, dann auf den Tisch hauen. :smiling_face:

  • Danke für das Feedback, klar gibt es die Motivation mich hier durch zu beissen, in Deutschland ist es halt so das der Staat versucht, Schäden die durch Verordnungen und Verbote entstanden sind zu heilen, ich hatte gehofft der Schweizer Staat handhabt das ähnlich.

  • Das Problem ist ganz einfach, dass Du bisher keine Umsätze erwirtschaftet hast. Deshalb wird Dich kaum eine Standortfördermassnahme betreffen und auch die COVID Kredite greifen bei Dir nicht - dafür ist das Missbrauchspotential auch einfach zu hoch. Leider erlebe ich in meiner Umgebung durchaus Fälle, die sich auf 50% Kurzarbeit setzen und voll weiterarbeiten. Das ist eine absolute Sauerei.


    Was mit den COVID Krediten passiert, hört man ja unterdessen auch in den Medien. Ich habe nichts gegen diese Kredite, aber ich hoffe ganz stark, dass da mit eiserner Faust bei Missbräuchen durchgegriffen wird. Es kann nicht sein, dass ich jedes Jahr eine sechsstellige Summe an Steuern abführe, damit ich dann meinen Konkurrenten neue Firmenfahrzeuge finanziere. Zum Glück wird da nun etwas aufgeräumt...


    Das Mittel der Kurzarbeit stünde Dir aber wahrscheinlich offen. Dein Treuhänder hat dich da ja wahrscheinlich entsprechend instruiert. Das sind pro Monat 3320 CHF zzgl. Lohnnebenkosten. Bewilligt wurde vor 3 Monate, eine Verlängerung auf 6 Monate ist möglich. Das ist eine schöne Stange Geld dafür, dass Du hier noch nie ALV abgeführt hast.

  • Das Problem ist ganz einfach, dass Du bisher keine Umsätze erwirtschaftet hast. Deshalb wird Dich kaum eine Standortfördermassnahme betreffen und auch die COVID Kredite greifen bei Dir nicht - dafür ist das Missbrauchspotential auch einfach zu hoch. Leider erlebe ich in meiner Umgebung durchaus Fälle, die sich auf 50% Kurzarbeit setzen und voll weiterarbeiten. Das ist eine absolute Sauerei.


    Was mit den COVID Krediten passiert, hört man ja unterdessen auch in den Medien. Ich habe nichts gegen diese Kredite, aber ich hoffe ganz stark, dass da mit eiserner Faust bei Missbräuchen durchgegriffen wird. Es kann nicht sein, dass ich jedes Jahr eine sechsstellige Summe an Steuern abführe, damit ich dann meinen Konkurrenten neue Firmenfahrzeuge finanziere. Zum Glück wird da nun etwas aufgeräumt...


    Das Mittel der Kurzarbeit stünde Dir aber wahrscheinlich offen. Dein Treuhänder hat dich da ja wahrscheinlich entsprechend instruiert. Das sind pro Monat 3320 CHF zzgl. Lohnnebenkosten. Bewilligt wurde vor 3 Monate, eine Verlängerung auf 6 Monate ist möglich. Das ist eine schöne Stange Geld dafür, dass Du hier noch nie ALV abgeführt hast.

    Mit der Gesellschaft ist mir kein Schaden entstanden, wir haben den Betrieb noch nicht aufgenommen. Und für Kurzarbeit steht mir aus diesem Grund auch keine Unterstützung zu. Allerdings zahle ich Miete für eine Wohnung die ich nicht besiedeln darf weil die Schweiz mich nicht einreisen lässt. Hierfür hätte ich gerne eine Erstattung, ich zahle derzeit 80,- € die Nacht in Deutschland zusätzlich weil ich nicht in meine Wohnung darf. Hier ist mir offensichtlich ein belegbarer Schaden entstanden.

  • Mit der Gesellschaft ist mir kein Schaden entstanden, wir haben den Betrieb noch nicht aufgenommen. Und für Kurzarbeit steht mir aus diesem Grund auch keine Unterstützung zu. Allerdings zahle ich Miete für eine Wohnung die ich nicht besiedeln darf weil die Schweiz mich nicht einreisen lässt. Hierfür hätte ich gerne eine Erstattung, ich zahle derzeit 80,- € die Nacht in Deutschland zusätzlich weil ich nicht in meine Wohnung darf. Hier ist mir offensichtlich ein belegbarer Schaden entstanden.

    Es ist meiner Meinung nach erstmal egal, ob ein Schaden entstanden ist oder nicht. Bei uns entsteht der wirtschaftliche Schaden auch erst rund 3-6 Monate nach dem Ereignis (wenn wir heute wenig Arbeiten, kann ich in 3-6 Monaten weniger verrechnen). Bis heute haben wir stabile Umsätze - das wird sich bald ändern. Bei der Voranmeldung gibst Du den Arbeitsausfall an - und auf dieser Basis wird bewilligt oder nicht. Ob Du dann schlussendlich KAE abrechnest, ist ja nochmal etwas anderes.


    In der Wegleitung heisst es wörtlich: "Als Kurzarbeit gelten auch Arbeitsausfälle, die auf behördliche Massnahmen oder andere, vom Arbeitgeber nicht zu beeinflussende Umstände zurückzuführen sind.". Und ich bin kein Jurist, finde das bei Dir aber nicht so abwegig und hätte zumindest den Antrag gestellt. Dabei hätte ich dann ganz regulär den 1. nach der Einreise als regulären Arbeitsbeginn angegeben und bei der Begründung eingetragen, dass Du auf Grund der Corona Verordnung die Arbeit nicht antreten konntest.


    Dass der Staat für belegbare Schäden aufkommt, halte ich für unrealistisch. Sobald das passiert, könnte ich auch einen Auftrag in den Niederlanden geltend machen, den ich vor 6 Wochen an eine Niederländische Firma abtreten musste. Das wird kaum finanzierbar sein. Dass man gegen solche Risiken in der Praxis nicht versichert ist, habe ich auch leidvoll erfahren dürfen. Das wäre zu teuer - aber eben auch für den Staat.

  • Ich würde die Chancen auf einen Ersatz der Mietkosten eher gering einschätzen. Denn der von Dir gewählte Weg war ja bewusst risikobehaftet. Wer Verträge schliesst deren Nutzung andere noch nicht rechtskräftige Bedingungen voraussetzen, geht halt ein Risiko ein. Und da sehe ich jetzt keinen Grund warum die Schweiz dieses Risiko für Dich übernehmen sollte.