Hallo Zusammen,
eins vorweg, Infektionsschutz muss sein und hat auch seine Berechtigung!
Ich habe im Februar in der Schweiz eine GmbH gegründet und zum 01.04.2020 einen Mietvertrag bzw. eine Wohnung in der Schweiz. Ursprünglich wollte ich die Freizügigkeit (90 Tage Aufenthalt ohne gemeldet zu sein in der Schweiz) dafür nutzen die Formalitäten nach meinem Umzug zu regeln.
CORONA Verordnungen "keine Einreise von Ausländern ohne Aufenthaltsbewilligung" - nun muss ich Miete zahlen in der Schweiz und darf nicht einreisen. Meine Frage lautet nun, muss ich denn Miete zahlen wenn der schweizer Staat verhindert das ich in die Wohnung einziehe? Gibt es Entschädigungen der Schweiz hierfür? Bekommt evtl. der Vermieter seinen Schaden erstattet wenn ich mich weigere Miete zu zahlen?
Ich wohne derzeit in Deutschland in einer Pension, meine Möbel sind eingelagert, mein Nachmieter in der deutschen Wohnung ist bereits eingezogen. Jetzt zahle ich Miete in der Schweiz, Miete für die Pension und Miete für einen Lagerraum.
Die Firma in der Schweiz hat ihre Tätigkeit noch nicht beginnen können. Alles in allem belasten mich diese Mehrkosten extrem.