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  4. Steuern

Steuerbares Einkommen im Jahr der Einwanderung

  • jaichwill
  • 15. Mai 2020 um 11:46
  • jaichwill
    6
    jaichwill
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    24
    • 15. Mai 2020 um 11:46
    • #1

    Hallo ,

    mal wieder Steuern. Ist es richtig das man im Jahr der Auswanderung (wir haben bis August 2019 in Deutschland das Einkommen versteuert) .
    Jetzt habe ich gesehen das , der Steuerberater das Nettoeinkommen aus Deutschland zum Steuerbaren Einkommen hier in der Schweiz dazugerechnet hat , ist das okay ?

    Vielen Dank im voraus.

    Viele Grüsse

  • Maik
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    Maik
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    • 19. Mai 2020 um 16:18
    • #2

    Für die Berechnung des Steuerfusses ist das gesamte Einkommen relevant, unabhängig davon wo es generiert wurde. Der Steuerfuss selbst wird dann aber nur auf das Schweizer Einkommen angewendet. Ist im übrigen für die deutsche Einkommenssteuer genauso. Ich bin jetzt aber auch kein Steuerexperte. Vielleicht hat noch jemand eine andere Meinung dazu.

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  • basileus
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    basileus
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    • 19. Mai 2020 um 17:18
    • #3

    Irgendwie fehlt beim zweiten Satz noch etwas am Ende.

    Ich denke Maik hat Recht. Satzbestimmend ist immer das jährliche Gesamteinkommen. Da ihr bis August 2019 noch in Deutschland gearbeitet habt, müsst ihr dort auch noch eine Steuererklärung für 2019 abgeben.
    Dafür wird auch das Schweizer Gehalt mit gezählt, d.h. euer Grenzsteuersatz in Deutschland wird auch höher werden.

    Also höherer Grenzsteuersatz in Deutschland (auf das deutsche Einkommen) -> Nachzahlung
    Höherer Grenzsteuersatz in der Schweiz (auf das Schweizer Einkommen)

    Falls jemand jetzt denkt: das ist unfair! Nein, ist es nicht. Dafür hattet ihr ja ingesamt höhere Gesamteinnahmen.


    VG basileus

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