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Fahrzeug als Umzugsgut oder nicht? (Leasing auf Eltern)

  • Metti
  • 18. Mai 2020 um 23:00
  • Metti
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    Metti
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    • 18. Mai 2020 um 23:00
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich werde voraussichtlich ab Oktober einen neuen Job in der schönen Schweiz starten :CH: .

    Gerade verschaffe ich mir ein Überblick was es zu beachten gilt hinsichtlich Umsiedlung aus Deutschland. Ein wesentlicher Knackpunkt für mich scheint dabei die Regelung für PKWs zu sein ( >6 Monate zugelassen auf einen).
    Das Auto was ich derzeit fahre läuft zur Zeit als Leasing über meine Mutter (sie ist als Halter im Fahrzeugschein eingetragen).
    Da es sich um ein Leasing handelt fällt die Variante einer Anmeldung in CH aus, bzw. wenn dann müsste ich das Auto vorher aus dem Leasingvertrag rauskaufen. Ich hatte hier ein Thread gelesen, wo versucht wurde das Leasing von einer CH Leasingbank weiterführen zu lasen, leider ohne Ausgang der Sache.


    Ich hatte gelesen, es ist u.U. möglich dass meine Mutter ein Brief aufsetzt, wo bestätigt wird dass ich ganze Zeit schon der hauptsächliche Fahrer bin. Dann könnte ich mit Formular 15.30 zumindest bis zu 2 Jahre unverzollt das Fahrzeug nutzen? Aber wenn ich es richtig verstehe müsste ich es spätestens nach 12 Monaten dann Ummelden, was wegen Leasing nicht geht?


    Was sind unter diesen Umständen die besten Möglichkeiten, um möglichst Kostengünstig aus der Sache herauszukommen?


    Grüße,

    Metti

  • MotU
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    • 19. Mai 2020 um 09:52
    • #2

    Hoi,

    da gibt es einige Probleme, die ich sehe:

    • Ja, mit beiden Fahrzeugbriefen und einen Schreiben Deiner Mutter, das bestätigt, dass Du der Hauptfahrer warst und jederzeit das Fahrzeug auf Dich ummelden darfst, solltest Du es problemlos einführen können
      • Den zweiten Fahrzeugbrief erhältst Du allerdings nur, wenn Du das Auto aus dem Leasing auslöst
    • Du musst auch abklären, was die KFZ-Versicherung mitmacht. Selbst wenn das Auto noch in Deutschland bei Deiner Mutter angemeldet ist und wahrscheinlich auch über sie versichert, kann die Versicherung trotzdem den Schutz kündigen wenn das Fahrzeug in die Schweiz überführt wird bzw. sich dauerhaft dort aufhält.

    Meiner Meinung nach, hast Du folgende Optionen:

    • Deine Mutter geniesst das Auto und Du schaffst Dir in der Schweiz ein neues an.
    • Du schuldest das Auto über einen Bankkredit um und führst es in die Schweiz ein. Hier musst Du dann natürlich den Kredit bei deiner Bank der Wahl in Deutschland abstottern

    Viel Erfolg

  • Maik
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    • 19. Mai 2020 um 16:13
    • #3

    Hoi Metti

    MotU hat bereits alles wesentlich sehr gut zusammengefasst. Nur noch ein kleiner Nachtrag: Auch beim herauslösen aus dem Leasingvertrag bleibt das Problem mit den 6 Monate. Wenn das Fahrzeug beim Umzug weniger als 6 Monate auf dich oder deine Mutter zugelassen ist. Kannst du es zwar für zwei Jahre steuerfrei in der Schweiz bewegen, aber bei einer definitiven Einfuhr würden das Automobilsteuer und Mehrwertsteuer anfallen.

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • Markus Schulz
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    • 20. Mai 2020 um 07:56
    • #4

    Nur um es noch zu ergänzen: Die Frage der Einfuhr (ob direkt oder in zwei Jahren) löst ja nicht die zulassungsrechtlichen Aspekte. Wenn ein Fahrzeug dauerhaft in einem Land genutzt wird, muss es auch dort zugelassen (oder hier: eingelöst) sein. Das geht in der Konstellation Leasing im Ausland regelmässig nicht.

    Weiter schreiben wohl die meisten Leasingbedingungen vor, dass das Fahrzeug im vereinbarten Land zugelassen und versichert werden muss.

    Punkt 2 von MotU: Vielen Banken in Deutschland hinterlegen bei einem Autokredit den "Brief" (Zulassungsschein Teil 2).Das kollidiert dann mit der Ausfuhr, da der Brief bei einer Einlösung in der Schweiz wertlos wird.

    Daher dürfte der Vorschlag 1 wohl der passende sein.

  • MotU
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    • 20. Mai 2020 um 09:33
    • #5

    Danke für die Aufklärung Markus.

    Irgendein Forenmitglied hatte mal gepostet, dass seine Bank erlaubt hatte den Fahrzeugschein auszuhändigen. Also auch hier, lieber Metti, vorher erst bei der Bank erkundigen.

    Gruss

  • Metti
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    • 7. Juli 2020 um 22:08
    • #6
    Zitat von Maik

    Hoi Metti

    [...] Auch beim herauslösen aus dem Leasingvertrag bleibt das Problem mit den 6 Monate. Wenn das Fahrzeug beim Umzug weniger als 6 Monate auf dich oder deine Mutter zugelassen ist. Kannst du es zwar für zwei Jahre steuerfrei in der Schweiz bewegen, aber bei einer definitiven Einfuhr würden das Automobilsteuer und Mehrwertsteuer anfallen. [...]

    Nur mal ein verrückter Gedanke, da mich das Thema leider immer noch beschäftigt...
    Es gibt ja auch hier in den Threads das Dokument zur "Bestätigung der Fahrzeugnutzung". Wäre Es nicht auch denkbar dass ich den Leasinggeber bitte zu bestätigen, dass ich die ganze Zeit der Fahrzeugführer war und ich das Fahrzeug unter Umständen über diesen Trick als Umzugsgut mitbekomme?

    Grüße,
    Metti

  • Metti
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    • 27. Juli 2020 um 17:55
    • #7

    Falls es jemand interessiert habe ich inzwischen Rückmeldung zu dem Thema vom Zollamt:


    Zitat von Zollauskunft

    Wir verweisen darauf, dass die Zuständigkeit zur Beurteilung des Anrechts auf Abgabenbefreiung bei der abfertigenden Zollstelle liegt und diese zusätzlich zu den verlangten Unterlagen weitere Beweismittel einfordern kann.
    Für den Schweizer Zoll ist nicht der Besitz massgebend, sondern der Gebrauch. Wenn Sie das Fahrzeug schon mehr wie 6 Monate in Gebrauch hatten, können Sie dies abgabenfrei als Umzugsgut einführen. Auf Ihrem Leasingvertrag sollte dies ja ersichtlich sein.


    Heißt für mich eigentlich: Fahrzeug aus dem Leasingvertrag rauskaufen und mit der Bestätigung der Fahrzeugnutzung (von Eltern unterschrieben) sollte für mich keine Probleme darstellen.

    Konkret zum weiteren Vorgehen bin ich mir aktuell nicht sicher:
    - Auto rauskaufen auf Namen der Eltern anmelden + reguläre KFZ Vollkasko Versicherung nochmal in Deutschland abschließen
    - Bei Zoll mit geforderten Dokumenten (Bestätigung der Fahrzeugnutzung und Anmeldung in der Schweiz, Fahrzeugausweis und Fahrzeugbrief, Antrag "Zollbehandlung von Übersiedlungsgut", Amtlicher Ausweis, Kaufvertrag oder Rechnung, Nachweis über Tätigkeit in der Schweiz (Aufenthaltsbewilligung, Arbeitsvertrag, Pachtvertrag)
    - In der Schweiz dann innerhalb 11 Monate anmelden auf meinem Namen inkl. Schweizer KFZ Versicherung mit Hilfe vom Prüfbericht 13.20A was mir der Zoll ausstellt bei der Einfuhr


    Habe ich das Vorgehen korrekt erfasst oder einen Schritt übersehen?

    Grüße,

    Metti

  • Markus Schulz
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    • 28. Juli 2020 um 19:53
    • #8

    Ja, die Gültigkeit der deutschen Versicherung. Die wenigsten kann man mit einem dauerhaft im (Nicht-EU-)Ausland genutzten Fahrzeug einfach in Deutschland "laufen" lassen. I.d.R. schreiben die Versicherungen eine zeitnahe Ummeldung in den Versicherungsbedingungen vor. (Das hat auch nichts mit dem 1 Jahr Zeit für die Ummeldung in der Schweiz zu tun.)

    Du solltest den Sachverhalt mit der Versicherung abklären. Normalerweise decken diese den Zeitraum von Einfuhr bis Ummeldung ab, wenn man sich zeitnah für die Ummeldung beim Strassenverkehrsamt anmeldet :smiling_face:

  • Metti
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    Metti
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    • 28. Juli 2020 um 22:34
    • #9

    Ja das ist klar und würde ich ja auch schleunigst machen. Aber da ich aus dem Leasingvertrag das Auto rauskaufe falle ich aus dieser bisherigen Versicherung raus und ich müsste einer neue nur für den Grenzwechsel besorgen.

    Grüße,
    Metti

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