Umzugsgut für "Nebenwohnsitz" Schweiz möglich? Oder braucht es eine Bewilligung?

  • Hallo zusammen


    Auch ich werde mit meiner Familie in Kürze eine komplizierte Situation rund um das Thema Zügeln/Bewilligung/Elternzeit vorfinden, zu welcher ich nach mehreren Beratungsrunden leider noch keine schlüssige Lösung parat habe. Ich wohne und arbeite in der Schweiz, Bewilligung B, abgemeldet in Deutschland - meine Frau plus Tochter wohnen jedoch noch in Deutschland. Dort ist meine Frau in Elternzeit, bezieht Elterngeld. Dieses Elterngeld möchten wir auf jeden Fall bis zur Beendigung der Elternzeit auch noch beziehen. Aufgrund weiteren Nachwuchses und dem damit verbundenen Betreuungsaufwand ist es notwendig, dass sie zeitweise auch in die Schweiz zu Besuch kommt und wir dafür einen Teil der deutschen Wohnungseinrichtung in die Schweiz bringen müssen. Das Ziel ist, dass wir die wenigen Möbelstücke und notwendigen Utensilien abgabenfrei über die Grenze bringen. Meine Fragen:


    1. Kann meine Frau, trotz gewöhnlichem Aufenhalt und Haptwohnsitz in Deutschland und Bezug von Elterngeld, eine Bewilligung in der Schweiz im Sinne des Familiennachzugs beantragen? Mit der Bewilligung würden wir ja Umzugsgut abgabenfrei in die Schweiz einführen können


    oder aber (favorisierte Version)


    2. Kann meine Frau die Adresse meiner Schweizer Wohnung als Neben- oder Wohnsitz anmelden und darüber evtl. Umzugsgut abgabenfrei über die Grenze bringen?


    3. Falls 2. mit "ja" beantwortet werden kann: den Antrag auf Neben- oder Zweitwohnsitz stellt man wo?


    4. Falls alles nix hilft: gäbe es andere Alternativen?


    Besten Dank im Voraus für Euren Support :flag_Switzerland::flag_Germany::smiling_face: viele Grüsse von LEXELL

  • Hoi Lexell,


    Auf internationaler Ebene gibt es so etwas wie einen Zweitwohnsitz nicht, sondern Du/ Deine Frau hätte zwei Hauptwohnsitze. Dies kann steuerliche Konsequenzen mit sich bringen, die ich nicht unterschätzen würde.


    Aus meiner Sicht ist 1. die bessere Variante. Zumindest fällt mir jetzt nichts spontan ein, was gegen den Familiennachzug spricht, ausser eine geforderte Abmeldung in Deutschland. Wenn Ihr plant, dass Sie sowieso innerhalb der nächsten zwei Jahre in die Schweiz zieht könntet Ihr jetzt direkt einen Teilumzug anmelden und jetzt die paar Sachen mitnehmen und dann über die nächsten 48 Monate alles andere.


    Option 2 wird nur funktionieren, falls sie als Mitmieterin auf dem Vertrag auftaucht, ansonsten könnte ja jeder behaupten, dass er gerade umzieht :winking_face:


    Ad 3. wie gesagt geht das nicht. Nur ein zweiter Hauptwohnsitz wäre möglich. Je nach Gemeinde wird hier bei der Anmeldung auch nach einer nachweislichen Abmeldung in der Deutschen Gemeinde gefragt.


    Ihr könnt ja auch abschätzen, ob ihr unter der Freimenge bleibt. Wobei ich vermute, dass es sich bei den "paar Möbelstücken", um Teile des Kinderzimmer handelt. Damit wäre die Freigrenze schnell gesprengt :winking_face:

  • Option 2 wird nur funktionieren, falls sie als Mitmieterin auf dem Vertrag auftaucht, ansonsten könnte ja jeder behaupten, dass er gerade umzieht :winking_face:

    Genau diese Variante haben wir aber damals genommen. Meine Frau konnte sich auf Grund ihres Unternehmens nicht in Polen abmelden. Das war ein einfacher Familiennachzug ohne Erwerbstätigkeit (die hat sie im folgenden Monat aufgenommen und hatte zuvor keinen Arbeitsvertrag). Die Wohnung lief zunächst auch nur auf mich. Das wollte die Stadt Bern (das war da meine Wohngemeinde) bei der Anmeldung aber geändert haben. Haben da eine Frist von 3 Monaten bekommen - die Anmeldung ging dennoch so durch. Den Zoll hat das aber bei der Einreise nicht interessiert. Wir haben das damals ganz unkompliziert mit dem Zoll per Mail geklärt. Als Nachweis hat eine Kopie meiner Niederlassungsbewilligung und das Familienbuch ausgereicht.


    Bei meiner Frau waren es natürlich auch nur ein paar "Kleinigkeiten", von denen ich dann zunächst einiges einlagern musste, weil der grosse LKW hier randvoll ankam :grinning_squinting_face:


    Ich würde einfach Deine (nach allen Überlegungen) favorisierte Variante dem Zoll unterbreiten. Bei mir waren sie da nicht so kompliziert.