Zurück nach Deutschland mit Kind

  • Salut!
    Ich habe mich lange nicht mehr gemeldet. Ich bin vor knapp 5 Jahren in die Westschweiz von Deutschland aus eingewandert. Hatte hier einen schweizer Staatsbürger geheiratet. und letztes Jahr ein gemeinsames Kind bekommen. Leider lief weder die Ehe noch das Leben hier für mich gut. Sind vom Kindsvater jetzt seit 9 Monaten getrennt lebend in der CH und in der Zwickmühle.


    1. Läuft mein Ausländerausweis B ende diesen Jahres aus.
    2. Hatte ich hier in der CH kein einzigen Tag gearbeitet.
    3. Familie/Freunde sind alle in D
    4. Habe in D kein Wohnsitz / Wohnung
    5. Gerichtsverfahren gegen Ex-Mann läuft noch bzgl Scheidung und Staatsanwaltschaft (häusliche gewalt gegenüber mir und kind)


    Meine frage wieder zurück nach Deutschland um bei Familie und Freunde zu sein? Aber wo fängt man an erst Jobsuche (als alleinerziehende Mutter mit Kleinkind 15 Monate schwierig zu gestalten), dazu kommt Wohnungssuche was noch schwieriger ist ohne festes Einkommen.


    Oder eher Ausländerausweis C beantragen und vielleicht durch die schwierigkeiten hier alleine durchkämpfen?


    Ich hoffe das Ihr mir damit etwas einen Gedankenanstoss geben könnten, bevor ich alleine im Teufelskreis rumirre :thumbs_up:

  • Das tut mir leid zu hören. Möchtest du denn gerne hier bleiben? Hast du hier in der Schweiz deiner Meinung nach eine gute Perspektive auf dem Arbeitsmarkt? Falls das nicht gegeben ist, würde ich vermutlich direkt zurück zu Freunden/Familie in das sozial besser abgesicherte Deutschland.


    Falls du dir aber einen Neustart zutraust - samt Erwerbstätigkeit - ist das natürlich eine Option.


    Ich glaube allerdings nicht, dass man dir mit laufenden Gerichtsverfahren und ohne einen Tag Erwerbstätigkeit eine Niederlassungsbewilligung erteilt. Versuchen würde ich es aber natürlich trotzdem (sofern du bleiben möchtest). Da dein Kind aber ja vermutlich Schweizer ist, sollte da ziemlich egal sein. Die Mutter eines Schweizers wird man wohl nicht so einfach ausweisen können/wollen - ich würde einfach „nur“ mit einer Aufenthaltsbewilligung rechnen. Aber der Unterschied ist ja marginal.

  • Hallo QT87


    Tut mir sehr leid für dich, dass die Ehe so schlecht verlaufen ist. Dass das Leben für dich in der Schweiz nicht gut gelaufen ist, bezieht sich das in erster Linie auf die Ehe oder allgemein? Wenn das generell so ist würde ich auch eher, nach der Scheidung, über eine Rückwanderung nachdenken. Egal welche Option du wählst, es gibt noch ein paar Abklärungen zu machen:


    Welche Möglichkeiten für die Aufenthaltsbewilligungen bestehen überhaupt, Niederlassungsbewilligung halte ich auch für ausgeschlossen. Diese Frage wird dir am besten das regionale Amt für Migration beantworten können.


    Bei einer Rückwanderung, wäre abzuklären ob es besser ist damit zu warten bis die Scheidung durch ist und ob dies einfach so möglich ist. Sobald Kinder im Spiel sind, kann es da ein paar Hürden geben.


    Schöne Grüsse und viel Kraft wünsche ich dir
    Maik

  • Hallo QT87


    Sofern Ihr, Du und Dein Kind in Sicherheit seid, würde ich auch die Scheidung mit allem Drumherum in der Schweiz über die Bühne bringen. Zurück nach Deutschland gehen und wieder neu anfangen. Ich denke, dass Ihr dort besser aufgehoben seid, schon aufgrund des sozialen Umfeldes (Freunde und Familie) was Dich erwartet.
    Ausserdem glaube ich, dass es für Dich in Deutschland einfacher wird finanziell über die Runden zu kommen, wenn Dein hoffentlich bald Ex-Mann und Vater des Kindes seinen Verpflichtungen, Unterhaltszahlungen fürs Kind und möglicherweise für Dich nachkommt.


    Auf die Schweiz würde ich mich da nicht festlegen, Deinem Kind und Dir zuliebe. Es sei denn Du konntest Dir hier schon ein kleines soziales Netzwerk aufbauen.


    Viel Kraft wünsche ich Dir.
    Vor allem, kann ich aus eigener Erfahrung behaupten es geht immer weiter irgendwie, auch wenn es nicht so aussieht im Moment.

  • Hallo QT87,


    mir tut es auch leid, dass Du solche Erfahrungen machen musstest und als Mann und Vater werde ich immer wütend über diese Geschlechts-Genossen, wenn ich so etwas lese.


    Ich stimme meinen Vorrednern zu, dass Du nur versuchen solltest in der Schweiz zu bleiben, wenn Du es wirklich absolut möchtest. Denn wenn nicht, wird es schwierig die ganzen bürokratischen Hürden zu überwindern, die dann anstünden.


    Ich möchte auch ganz klar Maiks Kommentar hervorheben, dass Du nicht "einfach so" während des Scheidungsverfahrens nach Deutschland zurückgehen solltest. Das kann für den Staat, vor allem nach Druck des Kindsvaters, nach Kindesentführung aussehen, was wiederum ein Nachspiel im Sorgerecht haben wird (wir haben hier leider eine böse Geschichte im weiten Freundeskreis erlebt). Von daher würde ich entweder bis zum Abschluss in der Schweiz bleiben oder mit dem Scheidungsrichter abklären, ob Du wieder zurück dürftest.... schriftlich natürlich.


    Könntest Du nicht vorübergehend bei Deiner Familie/ Freunden Unterschlupf finden, bis Du eine eigene Wohnung/ Job finden kannst?


    Bleib stark und tapfer!

  • Oder eher Ausländerausweis C beantragen und vielleicht durch die schwierigkeiten hier alleine durchkämpfen?


    Hallo liebe QT87 (ist dieser Nick der Code für Dein Leben?) :face_with_tongue: Ich kann Dir zwar inhaltlich nicht beiwohnen, was ein Ausländerausweis C konkret in der juristischen CH-Praxis bedeutet, auch wenn ich sehr oft hier im Forum darüber gelesen haben, aber Dein Wort "durchkämpfen" gefällt mir ausgesprochen gut! Willst Du ein Flüchtling sein?? Willst Du Dich womöglich jahrelang mit der Thematik ein Flüchtling gewesen zu sein existenziell "herumgrübeln" ? Vielleicht wirkt diese Frage provokant auf Dich, das soll sie! Die Frage soll Dich treffen bis in Mark! Wenn es etwas zu klären gibt in der Schweiz, insbesondere wenn ein kleines und wachsendes Menschenleben damit gekoppelt ist, dann kläre dieses bilaterale Gefüge in der Schweiz und flüchte nicht nach Deutschland. …,der Teufelskreis :grinning_squinting_face::face_with_tongue::grinning_squinting_face: Frage den Teufel, vielleicht würde er Dir mit einem süffisanten Lächeln empfehlen, die Thematik in der Schweiz anzugehen!


    Wie Du es auch macht, ich wünsche Dir und Deinem Kind viel Erfolg und Glück auf Deinem Weg. :red_heart:

  • Hallo, ich nutze einfach mal das bereits bestehende Thema für meine Frage(n).


    Idealerweise können mir Mütter mit ähnlichem oder gleichem Hintergrund von ihren Erfahrungen berichten.
    Ich bin noch in der Schweiz, frisch getrennt vom Kindsvater (auch Deutscher, Trennungsgrund häusliche Gewalt & Verdacht auf Pädophilie, nicht verheiratet). Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, ich will innerhalb der nächsten 12 Monate wieder zurück nach Deutschland mit dem Kind. Ich weiß er muss zustimmen, das wird er aber wohl nicht einfach so machen.
    Nun sind noch diverse Dinge zu klären wie Gerichtsverhandlungen, Unterhaltsvertrag, Besuchsrecht etc.
    Der Mietvertrag der gemeinsamen Wohnung läuft zum 30.04. aus, sie ist zu teuer als dass ich sie allein hätte tragen können. Ich arbeite seit der Geburt des Kindes (3) nicht, da ich mich für die Vollzeitbetreuung entschieden hatte. Habe von meinem Ersparten gezehrt und von der teilweisen Kostenübernahme durch den KV (Miete, Verpflegung).
    Nun gestaltet sich die Wohnungssuche ohne Einkommen extrem schwierig, ich habe aber zu viel Geld auf dem Konto um sozialhilfeberechtigt zu sein.
    Ich suche nun nach der für mich günstigsten (kostenminimalen) Lösung;


    1.) ist es wirtschaftlich besser für mich und das Kind, die max. 12 Monate noch hier in der Schweiz zu verbringen mit den Alimentezahlungen des KV (Lohn ca 6000,- Netto) und ggf. Betreuungsunterhalt?


    2.) oder sollte ich gleich nach DE zurück gehen, vorausgesetzt der KV stimmt dem zu? Dort fällt die Alimente niedriger aus und es gibt auch keinen Betreuungsunterhalt, wobei der hier auch nicht garantiert ist da der KV ja nicht unter sein Existenzminimum zu kommen braucht (Mutter und Kind hingegen schon)


    Ich wollte dem Kindswohl zuliebe gern auf mehrere Umzüge verzichten, wäre also am Liebsten gleich nach DE gegangen. Ich sehe damit aber aufgrund der noch laufenden Verfahren (auch Abklärungsauftrag der KESB bis Mitte April) und der Corona-Situation (Quarantäne) Hindernisse. D.h. Ich werde wohl oder übel bis Ende April eine bezahlbare Wohnung in CH finden müssen (unter 1500,- gibt es aber kaum etwas in unserer Gegend).
    Was mache ich, wenn ich keine Wohnung bekomme??


    Ich weiß dass gern sehr schnell gesagt wird "dann geh doch arbeiten". Das ist aber hier nicht ganz so einfach getan. Die Kinderbetreuung würde jeglichen Verdienst schlucken, zumal das Kind hochsensibel und evtl autistisch ist und nicht einfach so überall klarkommt. Davon abgesehen hat mich die Beziehung dermassen zerstört, dass ich mich jetzt erst einmal flicken muss.


    Ihr seht es ist eine sehr komplexe Situation und ich habe Schwierigkeiten, konkrete Fragen zu verfassen.
    Vielleicht kann mir auch nur jemand jemanden empfehlen (Beratungsstelle), der/ die mir meine Optionen bestmöglich und mit dem nötigen Fachwissen aufzeigen kann? Meine Anwältin kann mir nur sagen was ich in der Schweiz bekomme, aber nicht den Vergleich zu Deutschland aufzeigen. Außerdem ist sie sehr teuer, sodass ich mit ihr nur so kurz wie möglich kommunizieren möchte. Die Opferhilfe ist leider nicht wirklich eine Hilfe.


    Ich hoffe, jemand kann mir Hinweise geben, wohin ich mich wenden kann oder welche Lösungen es für uns gibt.


    Herzlichen Dank vorab!