Hallo zusammen
Da ich ja nun 1.5 Jahre im Papierkriegmodus war, habe ich heute direkt für meine Frau weitergemacht: Der Verfallsanzeige der Aufenthaltsbewilligung (5-Jahres B oder vom Migrationsdienst auch B5 genannt) lag im Briefkasten. Alles was ich hier schreibe bezieht sich auf den Kanton Bern. Ablaufdatum wäre der 31.08.2020 - also in etwa 11 Wochen.
Meine Frau ist Polin und gehört damit zu der Personengruppe, die nicht automatisch nach 5 Jahren ein Anrecht auf eine Niederlassungsbewilligung hat. Den Anspruch hat Sie normalerweise nach 10 Jahren (siehe: Merkblatt) oder aber, wenn Sie mit einer Person verheiratet ist, die eine Niederlassungsbewilligung über die gesamte Dauer der 5 Jahre hatte bzw. Schweizer ist. Bei mir ist letzteres ja unterdessen gegeben. Achtung: Alle ihre Familiendokumente sind nachbeurkundet (da waren wir immer sehr gründlich) und sie ist auch "richtig" beim Zivilstandsamt eingtragen (was ja nicht automatisch der Fall ist, sofern man keine Kinder hat und nicht verheiratet ist). Die Behörden hätten also gewusst/wissen können, dass sie einen Anspruch auf eine Niederlassungsbewilligung hat. Dennoch wurde das passende Gesuchsformular (Gesuch Umwandlung Aufenthaltsbewilligung in Niederlassungsbewilligung) nicht mitgesendet.
Wie dem auch sei: Ich habe kurz beim Migrationsdienst angerufen. Mitgesendet wird das Formular nur, wenn der Anspruch offensichtlich ist - das scheint bei meiner Frau nicht der Fall zu sein. Ich solle also entweder das Formular bei ihnen anfordern oder es aus dem Internet ausdrucken. Ich habe mich für den Ausdruck entschieden.
Wichtiger Hinweis #1: Wenn jemand von euch auch einen Partner hat (oder es betrifft euch selber), der nicht aus Deutschland oder einem "alten" EU-Land kommt: Denkt daran, dass ihr euch wahrscheinlich selbst um das Formular kümmern müsst. Stellt ihr den Antrag nicht aktiv selber, müsst ihr 5 Jahre länger warten! Das hat die Dame am Telefon auch direkt gesagt.
Wichtiger Hinweis #2: Die in dem Formular genannten Fristen von 1 Monat beziehen sich immer auf das Datum der Einreichung - nicht auf der Ablaufen des Ausländerausweises. Sonst hätte ich noch 2 Wochen warten müssen.
Was habe ich also heute gemacht:
- Arbeitsbewilligung ausgestellt (sie ist bei mir angestellt)
- Bestätigung bei zwei Sozialdiensten eingeholt (bei allen Wohnorten der letzten 5 Jahre - immerhin: Bei der Einbürgerung sind es ja 10), dass keine Sozialhilfe bezogen wurde
- Strafregisterauszug bestellt
- Zwei Betreibungsregisterauszüge bestellt (wie oben: bei allen Wohnorten der letzten 5 Jahre)
- fide Sprachzertifikat bestellt (die Anerkennung eines Goethe Zertifikats kostet 20 CHF und dauert 1 Woche)
- Verfallsanzeige ausgefüllt
- Gesuchsformular ausgefüllt
Kommende Woche soll ich samt Frau und Kind zum Frühstück vorbeikommen und die Unterlagen mitbringen: Integrationsgespräch. Hoffentlich gibt's Gipfeli.
Ich musste damals ja nie eine Niederlassungsbewilligung beantragen - von daher auch für mich ganz interessant.
Ich habe auf die Uhr geschaut und ich habe nun natürlich ein wenig Erfahrung von der Einbürgerung, weil ich die meisten Dinge schon mal beantragt habe (ausser das fide Sprachzertifikat, dass ich als Deutscher ja nie brauchte). Hat total 90 Minuten gedauert. Mit dem anstehenden Gespräch sind's dann wohl 2.5 Stunden. Ist also keine grosse Nummer. Es hat sich übrigens auch in digitaler Hinsicht in den letzten 1.5 Jahren etwas getan: Die meisten Unterlagen konnte ich direkt via SuisseID anfordern und muss da nicht erst Anträge per Post durch die Gegend senden. Für technisch versierte ist das also etwas komfortabler geworden. Ich vermute, dass per Ende Jahr dann auch die (neue) Swiss ID (mit "w") funktioniert, da die SuisseID ja abgeschafft wird.
Gruss,
Jan