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  4. Umzug und Aufenthaltsbewilligung

Niederlassungsbewilligung

  • jan82
  • 15. Juni 2020 um 15:46
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    • 15. Juni 2020 um 15:46
    • #1

    Hallo zusammen

    Da ich ja nun 1.5 Jahre im Papierkriegmodus war, habe ich heute direkt für meine Frau weitergemacht: Der Verfallsanzeige der Aufenthaltsbewilligung (5-Jahres B oder vom Migrationsdienst auch B5 genannt) lag im Briefkasten. Alles was ich hier schreibe bezieht sich auf den Kanton Bern. Ablaufdatum wäre der 31.08.2020 - also in etwa 11 Wochen.

    Meine Frau ist Polin und gehört damit zu der Personengruppe, die nicht automatisch nach 5 Jahren ein Anrecht auf eine Niederlassungsbewilligung hat. Den Anspruch hat Sie normalerweise nach 10 Jahren (siehe: Merkblatt) oder aber, wenn Sie mit einer Person verheiratet ist, die eine Niederlassungsbewilligung über die gesamte Dauer der 5 Jahre hatte bzw. Schweizer ist. Bei mir ist letzteres ja unterdessen gegeben. Achtung: Alle ihre Familiendokumente sind nachbeurkundet (da waren wir immer sehr gründlich) und sie ist auch "richtig" beim Zivilstandsamt eingtragen (was ja nicht automatisch der Fall ist, sofern man keine Kinder hat und nicht verheiratet ist). Die Behörden hätten also gewusst/wissen können, dass sie einen Anspruch auf eine Niederlassungsbewilligung hat. Dennoch wurde das passende Gesuchsformular (Gesuch Umwandlung Aufenthaltsbewilligung in Niederlassungsbewilligung) nicht mitgesendet.

    Wie dem auch sei: Ich habe kurz beim Migrationsdienst angerufen. Mitgesendet wird das Formular nur, wenn der Anspruch offensichtlich ist - das scheint bei meiner Frau nicht der Fall zu sein. Ich solle also entweder das Formular bei ihnen anfordern oder es aus dem Internet ausdrucken. Ich habe mich für den Ausdruck entschieden.

    Wichtiger Hinweis #1: Wenn jemand von euch auch einen Partner hat (oder es betrifft euch selber), der nicht aus Deutschland oder einem "alten" EU-Land kommt: Denkt daran, dass ihr euch wahrscheinlich selbst um das Formular kümmern müsst. Stellt ihr den Antrag nicht aktiv selber, müsst ihr 5 Jahre länger warten! Das hat die Dame am Telefon auch direkt gesagt.

    Wichtiger Hinweis #2: Die in dem Formular genannten Fristen von 1 Monat beziehen sich immer auf das Datum der Einreichung - nicht auf der Ablaufen des Ausländerausweises. Sonst hätte ich noch 2 Wochen warten müssen.

    Was habe ich also heute gemacht:

    • Arbeitsbewilligung ausgestellt (sie ist bei mir angestellt)
    • Bestätigung bei zwei Sozialdiensten eingeholt (bei allen Wohnorten der letzten 5 Jahre - immerhin: Bei der Einbürgerung sind es ja 10), dass keine Sozialhilfe bezogen wurde
    • Strafregisterauszug bestellt
    • Zwei Betreibungsregisterauszüge bestellt (wie oben: bei allen Wohnorten der letzten 5 Jahre)
    • fide Sprachzertifikat bestellt (die Anerkennung eines Goethe Zertifikats kostet 20 CHF und dauert 1 Woche)
    • Verfallsanzeige ausgefüllt
    • Gesuchsformular ausgefüllt

    Kommende Woche soll ich samt Frau und Kind zum Frühstück vorbeikommen und die Unterlagen mitbringen: Integrationsgespräch. Hoffentlich gibt's Gipfeli.
    Ich musste damals ja nie eine Niederlassungsbewilligung beantragen - von daher auch für mich ganz interessant.

    Ich habe auf die Uhr geschaut und ich habe nun natürlich ein wenig Erfahrung von der Einbürgerung, weil ich die meisten Dinge schon mal beantragt habe (ausser das fide Sprachzertifikat, dass ich als Deutscher ja nie brauchte). Hat total 90 Minuten gedauert. Mit dem anstehenden Gespräch sind's dann wohl 2.5 Stunden. Ist also keine grosse Nummer. Es hat sich übrigens auch in digitaler Hinsicht in den letzten 1.5 Jahren etwas getan: Die meisten Unterlagen konnte ich direkt via SuisseID anfordern und muss da nicht erst Anträge per Post durch die Gegend senden. Für technisch versierte ist das also etwas komfortabler geworden. Ich vermute, dass per Ende Jahr dann auch die (neue) Swiss ID (mit "w") funktioniert, da die SuisseID ja abgeschafft wird.

    Gruss,
    Jan

    Einmal editiert, zuletzt von jan82 (15. Juni 2020 um 17:08) aus folgendem Grund: Zu blöd zum Wochen zählen..

  • basileus
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    • 15. Juni 2020 um 17:11
    • #2

    Merci vielmals für die tolle Zusammenfassung! Bei mir ist das zwar noch etwas hin, aber einige der Sachen aus deinem Post betreffen mich auch.


    VG basileus

  • jan82
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    • 30. Juni 2020 um 11:11
    • #3

    Also heute noch ein kleines Update: Das fide Sprachzertifikat ist erst gestern angekommen. Der Rest war innert 48h in der Post.
    Heute wurden dann alle Unterlagen bei der Gemeinde abgegeben. Bin gespannt wie lange dieser Prozess so dauert...

  • jan82
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    • 1. Juli 2020 um 13:45
    • #4

    Die Gemeinde hat ihren Job offenbar bereits gestern abgeschlossen. Gerade kam der Anruf vom Migrationsdienst des Kantons: Das Dossier ist eingegangen und wird geprüft.
    Weil meine Frau noch bis Ende August eine Aufenthaltsbewilligung habe uns die wegen Corona nicht nachkommen (mehr Anträge bei weniger Personal), wird es 1-2 Monate dauern.

  • batschy
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    • 4. Juli 2020 um 11:44
    • #5

    Hallo zusammen,

    habe heute meinen C-Ausweis (im Scheckkartenvormat) erhalten!
    Bei mir ging das Super schnell, am Montag war ich im Migrationsamt für
    die biometrischen Daten und habe meine sonst. Papiere gleich abgegeben.
    Gestern war das Einschreiben im Briefkasten, habe ich also heute abgeholt! :CH::flag_Switzerland:

  • honigbiene111
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    • 4. Juli 2020 um 13:14
    • #6

    genial batschy
    Du bist mir etwas über 1 Jahr vorraus....
    Tip Top

  • jan82
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    • 4. Juli 2020 um 21:59
    • #7

    Glückwunsch!

    Meine Frau war bisher weder beim Foto machen noch musste sie eins einreichen. Das geht bei so einem vorzeitigen Umtausch offenbar etwas langsamer.

  • jan82
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    • 25. Juli 2020 um 09:30
    • #8

    Letzte Woche Freitag habe ich nun einen Brief bekommen, dass ich (ich wurde tatsächlich direkt angeschrieben) für die Niederlassungsbewilligung meiner Frau Betreibungsregisterauszüge meiner Firmen einreichen müsse. Diese habe ich noch am Freitag beantragt und dann am Dienstag per Post eingereicht.

    Und nun warten wir wieder :winking_face:

  • jan82
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    • 9. September 2020 um 10:17
    • #9

    So, es ist nun vollbracht. Das ABEV hat mich darüber informiert, dass meine Frau seit Freitag niedergelassen ist. Der Ausweis ist noch nicht da, wurde aber offenbar an die Gemeinde versendet. Damit hat der Prozess zur "vorzeitigen Erteilung einer Niederlassungsbewilligung" nach 5 Jahren (als Erinnerung: Für Polen gilt eigentlich eine 10 Jahres Frist) etwa drei Monate vom Zeitpunkt der Einreichung gedauert.

  • honigbiene111
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    • 9. September 2020 um 11:22
    • #10

    wow

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    • 22. April 2021 um 08:27
    • #11

    Hallo Jan😊!War das Integrationsgespräch Teil des Verfahrens zur Erteilung der Niederlassungsbewilligung?

  • jan82
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    • 22. April 2021 um 12:20
    • #12

    Ja genau. Alles ganz ganz lässig und man muss sich da keine einzige Sekunde Sorgen machen. Einfach hingehen und etwas quatschen und Hunger mitbringen. Das wars.

  • Eli1
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    • 22. April 2021 um 13:22
    • #13

    Ja, Hunger bringe ich immer mit

    :grinning_squinting_face:

  • jan82
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    • 22. April 2021 um 13:25
    • #14

    Na dann: Herzlichen Glückwunsch. Das klingt schon sehr gut integriert :grinning_squinting_face:

  • Eli1
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    • 22. April 2021 um 13:48
    • #15

    Sage ich ja auch! 😜

  • Hannoveraner
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    • 19. Juli 2022 um 15:33
    • #16

    So, nächsten Monat bekomme ich endlich meinen C-Ausweis. Dann kann ich ab September auch gleich die (erleichterte) Einbürgerung anschieben. Mal sehen, wie lange die dann dauert.

  • honigbiene111
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    • 19. Juli 2022 um 16:46
    • #17

    Haallo Hannoveraner, was genau bedeutet die erleichterte Einbürgerung? Ich habe meine C seit dem 22.2.2022.Gruss Manou

  • Hannoveraner
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    • 20. Juli 2022 um 16:12
    • #18

    Moin Manou, wenn man mindestens 3 Jahre mit Schweizer Staatsbürgern verheiratet ist, in einem gemeinsamen Haushalt lebt und mindestens 5 Jahre hier ist. Also quasi wenn man den C-Ausweis hat. Die erleichterte Einbürgerung läuft wohl auch nicht über die Gemeinde, sondern muss direkt beim Migrationsamt beantragt werden.

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    • 20. Juli 2022 um 16:43
    • #19

    Gilt das auch für eingebürgerte Ehepartner oder nur für "Eingeborene"? Frage für einen Freund :smiling_face_with_halo:

    Oder anders, könnte man als Ehepaar einwandern, nur einer der Partner unterzieht sich dem umständlichen vollständigen Einbürgerungsverfahren und der andere lässt sich zwar etwas später aber halt vereinfacht einbürgern?

  • Hannoveraner
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    • 20. Juli 2022 um 17:06
    • #20

    Das macht ja nicht so viel Sinn, wenn beide EU-Bürger sind und zeitgleich einwandern. :winking_face: Wenn der eine sich einbürgern lässt, kann es der andere es ja gleich mit erledigen... nach 10 Jahren. Rein theoretisch sollte es aber möglich sein, wenn der eine Ehepartner Schweizer durch Einbürgerung ist, unter den oben genannten Bedingungen nach einer gewissen Zeit die erleichterte durchzuführen.

    Okay, hab jetzt noch gesehen, dass es darum geht, das umständliche Verfahren zu umgehen. Keine Ahnung, ob dafür dann gewisse Fristen gelten. Dieses Procedere ist wahrscheinlich nicht so oft vertreten.

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