Aufenthaltsbewilligung B und Kapitalerträge aus/in Deutschland

  • Hallo liebes Forum,


    ich habe ein paar Beiträge zu dem Thema gelesen, bin aber nicht abschliessend schlau geworden. Ich möchte gerne Fehler vermeiden, daher Frage ich lieber nach.


    Folgende Situation: Ich arbeite und lebe in Zürich, bin hier gemeldet, es wird die Quellensteuer abgeführt. Dazu habe ich eine Aufenthaltsbewilligung B. Staatsangehörigkeit ist deutsch, das sollte bei der Sache aber keine Rolle spielen. Ich habe ein Depot mit Kapitalerträgen in D.


    Die Frage dazu: Wie funktioniert das mit den Steuern? D behält 25% ein, in dem Moment, wo der Ertrag anfällt? In der Schweiz gebe ich die Erträge in der Steuererklärung an? Wie funktioniert das ganz praktisch mit dem Doppelbesteuerungsabkommen? Ich meine verstanden zu haben, dass ich nur "einmal" steuern zahlen muss, und nicht doppelt besteuert werde. Aber wo zahle ich diese Steuer, und wie wird sie berechnet?


    Besten Dank schon im Voraus für etwaige Antworten!


    Liebe Grüsse
    Gabriel

  • Hoi Gabriel,


    du musst deinem deutschen Broker (ich gehe davon aus, dass du über ein Aktiendepot redest) deine Schweizer Adresse mitteilen. Danach sollte keine Abgeltungssteuer mehr abgeführt werden. Stattdessen gibst, wie du selber schon geschrieben hast, die Erträge in deiner Schweizer Steuererklärung an.


    Diese erhöhen den Gesamteinkommen, d.h. du zahlst auf die Erträge mit deinem persönlichen Steuersatz die Steuern.


    PS: ich kann dir das nur theoretisch erklären, da ich mein Depot nicht mehr in DE habe.



    VG Frank

  • Ich habe mich bei meiner Hausbank vor Ort in FFM persönlich verabschiedet und die neue Adresse hinterlassen, bei allen anderen Banken ging das Online. Man bekommt dann meistens ein Formular geschickt mit dem man versichert das man in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig ist. Meistens wollen die dann auch die ausländische Steuernummer wissen, man kann das also erst machen wenn man Arbeitsvertrag und und bei der Wohngemeinde gemeldet ist.

  • Hi auch dir,
    und danke für die Antwort!
    Das klingt sehr unkompliziert. Arbeitsvertrag und Aufenthaltsbewilligung, ggf. auch Bestätigung von der Behörde habe ich ja alles.
    Demnach melde ich mich jetzt einfach mal bei meiner Bank, die werden dann schon wissen.
    Danke allen!
    Beste Grüsse aus Zürich
    Thomas (der Name war bei der Registrierung leider schon vergeben :winking_face: )

  • So, vielen Dank für die Hinweise!
    Hätte nicht gedacht, dass das so unkompliziert ist. Werde tatsächlich so ohne weiteres von den Abgaben in D befreit.


    Jetzt habe ich aber doch noch eine Frage:
    Führen die dann stattdessen direkt die 35% an das Schweizer Finanzamt ab? Mit der Folge, dass ich am Ende mit meiner Steuererklärung verrechnen muss, oder gebe ich die deutschen Erträge direkt erst in der Steuererklärung an und zahle dann die Steuern?


    Letzteres wäre natürlich extrem unkompliziert!


    Besten Dank
    Thomas

  • Hallo zusammen,


    wie sieht es mit der Quellensteuer aus, Dividenden aus USA usw?
    Stichwort Doppelbesteuerungsabkommen.
    Bei einem Depot in D bekommt man die zuvor einbehaltenen Steuer auf Nachweis vom Wohnort von Finanzamt zurück.


    Welches Girokonto ist empfehlenswert?


    Danke und viele Grüße