Familienversichert in Deutschland während Studium in Zürich mit Job

  • Hallo miteinander!


    Mich beschäftigt folgende Situation: Im August ziehe ich für mein Studium nach Zürich, aktuell wohne ich grenznah bei meinen Eltern. In Deutschland werde ich mich nicht abmelden, da es offen liegt, dass ich in den Ferien etc. nach Hause komme (50km Entfernung). Dennoch möchte ich meinen Lebensmittelpunkt während des Semesters in die Schweiz verlagern. Neben dem Studium bin ich als Assistent an der Uni angestellt und verdiene so meinen Unterhalt von knapp 1000 Franken im Monat.


    Nun ist die Frage: Ich möchte, dass sich in Deutschland nichts verändert, also möchte ich insbesondere weiterhin in der deutschen gesetzlichen Krankenkasse familienversichert bleiben. Mein Einkommen wird doch komplett in der Schweiz versteuert, sollte also gehen oder nicht? In der Schweiz möchte ich etwas vergleichbares wie die Swica Student Care abschliessen, muss aber abklären ob das mit Einkommen möglich ist.


    Ich freue mich auf eure Anregungen!


    Freundliche Grüsse
    Geralt

  • Hoi Geralt,


    ich kann dir leider nicht allzu viele Informationen geben, da mein Studium schon etwas länger her ist.


    Für mich widerspricht sich aber die alleinige Besteuerung in der Schweiz mit einer Familienversicherung in Deutschland. Vermutlich hast du mit den CHF 1'000.- pro Monat sogar schon mehr Zuverdienst als du überhaupt haben dürftest. Da kann dir sicherlich die Krankenkasse deiner Eltern mehr Informationen geben.


    Ansonsten versuch doch mal, dich bei der Uni direkt zu erkundigen. Ich denke du bist nicht der Erste, der diese Konstellation hat.
    Zudem musst du schauen, ob und welche Bewilligung du bekommst für deine Assistentenstelle.



    VG basileus

  • Hoi basileus,


    Vielen Dank für deine Gedanken!


    Fürs Verständnis meine Denkweise: Die Schweiz interessiert es nicht, dass und ob ich in Deutschland gemeldet und versichert bin. Wegen meines Studiums bekomme ich wohl voraussichtlich eine Bewilligung B, mein Lebensmittelpunkt ist in der Schweiz, dort arbeite ich und versteuere ich alles. In meiner Zeit ohne Tätigkeit, also in den Ferien, kehre ich nach Deutschland zurück. In Deutschland verdiene ich kein Geld und halte mich auch während meiner schweizerischen Tätigkeit nicht auf. Warum sollte also Deutschland Steuern von mir verlangen? Da ich kein zu versteuerndes Einkommen habe, gehe ich davon aus, dass auch einer Versicherung über die Eltern möglich ist. Ich habe wirklich keine betrügerischen Absichten und werde definitiv alles abklären. Ich kann bisher einfach nicht nachvollziehen, warum Deutschland in irgendeiner weise etwas mitzumischen haben sollte.

    Habe zum Glück noch etwas Zeit, so langsam kommt aber alles Stück für Stück zusammen und ich freue mich wirklich auf den Umzug :smiling_face:

    Freundliche Grüsse
    Geralt

  • https://www.finanztip.de/gkv/familienversicherung/



    Zitat von Finanztip

    Studierende können bis zum 25. Geburtstag in der Familienversicherung der Eltern bleiben. Das gilt allerdings nur, solange ihr Gesamteinkommen unter 538,33 Euro im Monat bleibt. Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 455 Euro regelmäßigem Monatseinkommen.

    Damit ist der Drops doch gelutscht. Mit deinem Nebenjob ist dein Einkommen zu hoch. Dass du kein Einkommen in Deutschland hättest, wäre eine reine Spitzfindigkeit.
    Die Frage ist ausserdem, ob du überhaupt eine Bewilligung B bekommst ohne dich in Deutschland abzumelden (manche Gemeinden verlangen das wohl). Wenn du dich in Deutschland abmelden musst, dann wäre es auch diesem Grund mit der Familienversicherung vorbei.


    Weitere Details:
    https://www.bag.admin.ch/bag/d…ndere)%20unterschiedlich.


    Zitat von BAG

    Gemäss dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU und dem EFTA-Übereinkommen unterstehen Studierende aus einem EU-/EFTA-Staat, die sich zu Aus- oder Weiterbildungszwecken in der Schweiz aufhalten, nicht der Versicherungspflicht in der Schweiz, solange sie in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit ausüben und somit dem Sozialversicherungssystem ihres Wohnstaates angeschlossen bleiben. Gegen Vorweisung ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) können sie sich in der Schweiz behandeln lassen. Wenn sie jedoch eine Erwerbstätigkeit ausüben, müssen sie sich in der Schweiz versichern (Erwerbsortsprinzip).


    Es gibt übrigens in der Schweiz studentische Krankenversicherungen:
    https://www.swica.ch/de/kampag…udent-care/fuer-studenten


  • Danke für die Antworten!


    Dass die Familienversicherung mit Einkommen über ~500€ nicht möglich ist, ist mir vollkommen bewusst. Über meinen Fall konkret konnte ich aber bisher nichts finden! Spitzfindigkeit hin oder her, ich finanziere mein Studium so weit es geht selbst, sodass ich versuche jede Möglichkeit des Sparens zu nutzen. Mit meiner Variante könnte ich knapp 100€ monatlich sparen. Danke für den Swica link, das war mir jedoch schon bekannt und hatte ich im Eingangsbeitrag erwähnt. Der Gedanke ist doch auch, dass ich weiterhin in Deutschland versichert sein möchte. Die Versicherung in der Schweiz schliesse ich ab, weil es nötig ist und entsprechend zu günstigsten Konditionen. Ärztliche Behandlungen möchte ich weiterhin in Deutschland durchführen.


    Man kann natürlich nicht wissen, was die Gemeinde von mir verlangen wird, allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass von einem Studenten eine Abmeldung in Deutschland verlangt wird. Ich ziehe nach Dietikon, kann es etwa sein dass dort etwas anderes verlangt wird, als in Zürich? Das Migrationsamt sollte ja für die Bewilligung zuständig sein und damit auf kantonaler Ebene. Ich schreib ein Mail ans Migrationsamt :smiling_face:


    Ich bitte immer offen für Anregungen, gerne auch Punkte die meinen Plänen in die Quere kommen, nur so komme ich weiter!

  • Über meinen Fall konkret konnte ich aber bisher nichts finden!

    Für mich ist klar, warum du zu deinem Fall nichts findest. Einfach deshalb, weil das nicht so funktioniert wie du dir das gedacht hast.
    Ich verstehe, dass du Geld sparen möchtest, aber du verdienst einfach zu viel um weiter familienversichert zu sein.


    Im Prinzip möchtest du niedrige Steuern in der Schweiz mit günstigen Konditionen für die Krankenkasse in Deutschland verbinden. Das ist allerdings Cherry-Picking.
    Also entweder: alles in DE versteuern und auch dort versichern, oder alles in CH versteuern und hier versichern.


    Mehr Möglichkeiten hast du nicht aus meiner Sicht.

  • Nein, nicht wirklich. Ich möchte in der Schweiz versteuern & versichert sein, zusätzlich in Deutschland, damit ich dort zum Arzt gehen kann. Wenn meine Eltern 50% ihres Einkommens an den Staat abgeben, kann man in meinen Augen nicht wirklich von Cherry Picking sprechen.


    Ich werde berichten ob es funktioniert.


    Im Zweifelsfall wähle ich einfach eine gesetzliche Deutsche Studenten Versicherung zusätzlich zur Schweizerischen.


    Kann ich eine andere Frage zwischen schieben?
    Wäre es möglich bereits jetzt Möbel zu kaufen und dann nach Erteilung der Aufenthaltsbewilligung die Deutsche MwSt. zurück erstattet zu bekommen? Selbstverständlich werden die Möbel in der Zwischenzeit verpackt in Deutschland gelagert.

  • Hallo Carpaccio,


    ich nehme an das "Nein" bezieht sich auf die Versicherungsfrage und nicht auf meine Frage in Beitrag 9 bezüglich MwSt-Erstattung.


    Migrationsamt Kanton Zürich sagt: "Ob Sie sich in Deutschland definitiv abmelden müssen, wenn Sie den Wohnsitz in der Schweiz haben, müssten Sie bitte bei den deutschen Behörden abklären. ". Die Deutschen Behörden haben in der Tat nichts dagegen einzuwenden.


    Dann schauen wir was das nächste Puzzle Teil birgt.


    Freundliche Grüsse
    Geralt

  • Migrationsamt Kanton Zürich sagt: "Ob Sie sich in Deutschland definitiv abmelden müssen, wenn Sie den Wohnsitz in der Schweiz haben, müssten Sie bitte bei den deutschen Behörden abklären. ". Die Deutschen Behörden haben in der Tat nichts dagegen einzuwenden.

    Das stimmt so nicht ganz. Richtig ist, dass vom Kanton aus keine Vorgabe existiert. ABER die Gemeinden können das verlangen!! Dort müsstest Du nachfragen, falls Du Dich bereits für einen Wohnort entschieden hast...

  • Hallo Carpaccio,


    ich nehme an das "Nein" bezieht sich auf die Versicherungsfrage und nicht auf meine Frage in Beitrag 9 bezüglich MwSt-Erstattung...

    Moin Geralt,


    die Antwort bezieht sich schon auf die MwSt-Frage. :winking_face:


    Du hast zwar drei Monate Zeit für die Ausfuhr und dir die Rückerstattung vom deutschen Zoll abstempeln zu lassen. Das setzt aber voraus, dass du zum Zeitpunkt des Kaufes, in deinem Fall Möbel, bereits in der Schweiz wohnhaft und im Besitz von mindestens Aufenthaltserlaubnis B sein musst.


    Das ist aber nicht wirklich schlimm, hier gibt es auch Möbelhäuser, die nicht so teuer sind. Manchmal ist z.B. bei IKEA auf dem Preisschild der gleiche Betrag wie in Deutschland, nur eben in CHF ausgezeichnet statt EURO. Und somit sogar günstiger.

  • Nein, nicht wirklich. Ich möchte in der Schweiz versteuern & versichert sein, zusätzlich in Deutschland, damit ich dort zum Arzt gehen kann.

    Das kannst du im Notfall oder nach Rücksprache auch mit deiner Schweizer Krankenversicherungskarte.



    Zitat

    Wenn meine Eltern 50% ihres Einkommens an den Staat abgeben, kann man in meinen Augen nicht wirklich von Cherry Picking sprechen.

    Steuern und Sozialversicherung sind zwei paar Schuhe - die leider viele in einen Topf werfen.


    Wie gesagt: Dein Ansinnen hat keine Aussichten auf Erfolg. Und die Krankenkassen sind nicht blöde. Ich meine mich auch dunkel zu erinnern gegen Ende des Studiums einen Brief von der Krankenversicherung erhalten zu haben und nachzahlen zu dürfen da ich durch selbständige Arbeit letztendlich zu viel verdient hatte.

  • Das stimmt so nicht ganz. Richtig ist, dass vom Kanton aus keine Vorgabe existiert. ABER die Gemeinden können das verlangen!! Dort müsstest Du nachfragen, falls Du Dich bereits für einen Wohnort entschieden hast...


    Rückmeldung von Dietikon: "Ob Sie in Deutschland angemeldet bleiben können, müssen Sie mit Ihrer Gemeinde in Deutschland besprechen und/oder beim Migrationsamt Zürich anfragen. Für dieses Anliegen sind wir nicht zuständig. " Muss man dazu noch etwas hinzufügen?


    Moin Geralt,
    die Antwort bezieht sich schon auf die MwSt-Frage. :winking_face:


    Du hast zwar drei Monate Zeit für die Ausfuhr und dir die Rückerstattung vom deutschen Zoll abstempeln zu lassen. Das setzt aber voraus, dass du zum Zeitpunkt des Kaufes, in deinem Fall Möbel, bereits in der Schweiz wohnhaft und im Besitz von mindestens Aufenthaltserlaubnis B sein musst.


    Das ist aber nicht wirklich schlimm, hier gibt es auch Möbelhäuser, die nicht so teuer sind. Manchmal ist z.B. bei IKEA auf dem Preisschild der gleiche Betrag wie in Deutschland, nur eben in CHF ausgezeichnet statt EURO. Und somit sogar günstiger.

    Oh, in Ordnung! Vielen Dank!





    Mein Zwischenfazit: Das funktioniert alles solange, bis sich eine Instanz findet, die sich benachteiligt fühlt und meckert. Ich warte auf die Rückmeldung des Steuerberaters.