Umstellung Steuer Deutschland -> Steuer Schweiz

  • Hi zusammen,


    vorab ein grosses Lob an dieses Forum, habe schon viele hilfreiche Beiträge gefunden!


    Zum Problem: Ich ziehe Mitte Juli in die Schweiz sprich "innerhalb" des Monats. Wann genau findet der "Cut" bzw. die Umstellung von der deutschen Steuer zur Schweizer Steuer statt?
    Macht es Sinn wenn ich mich dann direkt Mitte Juli ummelde oder reicht es eventuell auch zum 01.08?


    Wann wird die Umstellung entsprechend vollzogen?


    Viele Grüsse an alle,
    Jackomo :CH:

  • Hoi Jackomo,


    du drückst dich leider etwas unklar aus. Ich vermute, du ziehst komplett in die Schweiz um.
    D.h. du musst dich eh innerhalb von zwei Wochen beim Einwohneramt deiner Schweizer Gemeinde anmelden.


    Was ich auch vermute, aber anhand deiner Fragestellung nicht hervorgeht: du musst trotzdem eine Steuererklärung für 2020 in Deutschland abgeben. Dein Schweizer Gehalt erhöht dann deinen Grenzsteuersatz in Deutschland, d.h. du musst wahrscheinlich noch Steuern nachzahlen in Deutschland für 2020 (im Jahre 2021). Also für die Einnahmen, welche du von Januar bis Juli in Deutschland bekommen hast.


    Mit B-Bewilligung (die du nur bekommst, wenn du dich angemeldet hast) wird dein Schweizer Arbeitgeber die volle Quellensteuer einbehalten.



    VG basileus

  • Hi Basileus, vielen Dank erstmal für dein schnelles Feedback.


    Korrekt ich werde mitte Juli komplett umziehen. Ich weiss mittlerweile bereits, dass die Monate bis zum Umzugsdatum steuerlich aufgeteilt werden. Sprich zuerst zahle ich die Steuern in Deutschland, dann nach dem Umzug in der Schweiz. Die Frage ist: Wann genau wird die Umstellung stattfinden? Zum Umzugsdatum also 10.07.20 oder zum Meldedatum, theoretisch maximal am 24.07 (2 Wochen nach Einzug).


    Hintergrund ist eine Abrechnung an die Krankenkasse aus Deutschland, die noch im Juli laufen wird. Wenn ich mich also "spätmöglichst" in Kreuzlingen melde, dann kann die Abrechnung noch über Deutschland laufen.


    Ich hoffe das erklärt es etwas genauer nochmal :smiling_face:

  • Die Frage ist: Wann genau wird die Umstellung stattfinden?

    Du hast einen Denkfehler in deiner Frage. Es geht nicht um das genaue Datum bzgl der Besteuerung. Entscheidend ist, wie lange du in Deutschland noch angestellt bist/warst.
    Wenn du dein letztes Gehalt im Juni bekommst, dann ist es egal ob du dich am 24.07. anmeldest oder am 10.07. Das Jahresgehalt für 2020 in DE verändert sich dadurch nicht.


    Auf dein deutsches Einkommen hat dein deutscher Arbeitgeber bereits die Lohnsteuer abgezogen. Ab Juli oder August verdienst du dann Geld in der Schweiz. Dieses wird voll in der Schweiz besteuert (mit B-Bewilligung).


    Aufgrund des Schweizer Gehalts erhöht sich aber deine Progression in Deutschland, da du auch dein Schweizer Gehalt als ausländische Einkünfte für 2020 angeben musst.
    D.h. du wirst vermutlich noch Steuern nachzahlen müssen in Deutschland.


    Beispiel (fiktiv)

    • 30k € Jahresgehalt in DE von Jan bis Jun (Steuer fiktiv 56€ in DE)
    • 60k CHF Jahresgehalt in CH von Jul bis Dez (Steuer fiktiv 8k CHF in CH - Schweizer Steuer spielt für Berechnung in DE keine Rolle)
    • Damit erhöht sich dein Grenzsteuersatz in DE von 20% auf z.B. 25% (weil du dann besteuert wirst wie jemand der ein Jahresgehalt von 86k€ = 30k € + 56k €(60k CHF / 1.07) hatte
    • Der höhere Grenzsteuersatz wird aber nur auf die 30k €, welche du in DE verdient hast, angewendet



    VG basileus

  • Hi Basileus,


    also in Deutschland war ich gar nicht angestellt bisher, ich hab davor, also Januar bis jetzt auch in der Schweiz beim selben Arbeitgeber gearbeitet nur ziehe ich zum 10.07 um in die Schweiz, kommend aus Deutschland.


    Da ich aber ja in Deutschland noch bis Mitte Juli wohne und ich ja hier steuern zahlen muss ist die Frage ab welchem Monat oder Tag die Umstellung stattfindet.


    Ich hoffe ich konnts besser erklären :smiling_face:


    VG Jonas

  • Hi Jonas,


    d.h. du warst vorher Grenzgänger und wirst nun zum Aufenthalter? Der Stichtag spielt aus meiner Sicht keine Rolle. Du musst eher mit deinem Arbeitgeber klären, ob dieser dir ab Juli die volle Quellensteuer abzieht oder nicht. Oder ob das dann erst ab August passiert. Ich glaube nicht, dass man halbe Monate versteuern kann (also 14 Tage als Grenzgänger und 14 Tage als Aufenthalter). Aber vielleicht weiss @jan82 da mehr.


    Je nachdem musst du den Juli dann noch komplett in Deutschland versteuern (wg ermässigter Quellensteuer), bzw du kannst den Juli dann schon komplett in der Schweiz versteuern (bei vollem Abzug).



    VG basileus

  • Wir würden in so einem Fall in der Lohnbuchhaltung eine Vertragsänderung ab dem Umzugstag vermerken und die neuen Quellensteuercodes und den Wohnkanton hinterlegen. Damit ist dann auf dem Lohnausweis (tagesgenau) ausgewiesen welcher Lohnbestandteil welcher Steuer unterliegt. Etwaige Boni/Spesen werden dann auf die Anzahl der Werktage (also inkl. der Tage in Abwesenheit) umgelegt.


    Und ich vermute mal, dass man dann nur den entsprechenden Teil versteuern muss. Mir ist da auch von keinen Problemen bekannt.

  • Ich habe diesbezüglich auch noch eine Frage. Ich bin unter dem Jahr (31.10.2019) von Deutschland in die Schweiz gezogen und habe dort mit Bewilligung B eine nicht-selbstständige Arbeit aufgenommen und meinen Wohnsitz komplett verlegt.
    Da mein hochgerechnetes Jahresgehalt > 120.000 CHF beträgt, muss/darf ich jetzt eine Steuererklärung in der Schweiz machen.
    Muss ich dabei nur Punkte angeben die nach meinem Umzug entstanden sind (also keine Gehälter vom vorherigen deutschen Arbeitgeber, keine Dividendenzahlungen, keine Werbungskosten die vor dem Umzug entstanden sind, etc.), oder muss ich alles vom ganzen Jahr angeben?
    Wie wird denn mein Steuersatz berechnet, gilt das tatsächliche internationale Jahreseinkommen, oder wird mein schweizer Lohn (zumindest der wiederkehrende Anteil) von November und Dezember einfach hochgerechnet auf 12 Monate?


    Nach dem was ich so gelesen habe, klingt es so als ob für die deutsche Steuererklärung das schweizer Einkommen sich auf den Steuersatz auswirkt, für die schweizer Steuererklärung aber eine Hochrechnung des schweizer Einkommens auf 12 Monate statt findet und das deutsche Einkommen egal sei. Stimmt das (wäre ja inkonsequent)?
    Ich hatte in Deutschland recht wenig verdient (Doktorand) und hatte gehofft dass sich das positive auf meine Besteuerung in der Schweiz ausübt.
    Irgendwelche Tipps für meinen Fall?


    Danke für eure Hilfe!

  • Beispiel (fiktiv)

    • 30k € Jahresgehalt in DE von Jan bis Jun (Steuer fiktiv 56€ in DE)
    • 60k CHF Jahresgehalt in CH von Jul bis Dez (Steuer fiktiv 8k CHF in CH - Schweizer Steuer spielt für Berechnung in DE keine Rolle)
    • Damit erhöht sich dein Grenzsteuersatz in DE von 20% auf z.B. 25% (weil du dann besteuert wirst wie jemand der ein Jahresgehalt von 86k€ = 30k € + 56k €(60k CHF / 1.07) hatte
    • Der höhere Grenzsteuersatz wird aber nur auf die 30k €, welche du in DE verdient hast, angewendet

    Vielen Dank für diese Zusammenstellung, zu der ich noch eine Frage hätte.
    Das Schweizer Jahresgehalt, im Beispiel 60 KCHF, wäre aber nicht das vom Lohnausweis, sondern schon das von der Steuererklärung, oder?


    Zwar würde normalerweise keine Steuererklärung gemacht, weil die Person quellensteuerpflichtig wäre. Aber wenn sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben möchte, weil sie hohe Kosten für KITA und Weiterbildung hatte, dann wird darin das echte Einkommen ermittelt, welches in DE für die Ermittlung des Grenzsteuersatzes relevant ist?


    Ich wäre sehr froh, wenn mir hier noch jemand Feedback geben könnte.

  • Es geht immer um das steuerbare Einkommen. Dabei muss einfach berücksichtigt werden, dass die Quellensteuer in gewissen Bereichen bereits einen Abzug beinhaltet. Einfach alles abziehen geht nicht. Die Beispiele hier sollten aber klappen.


    EDIT: das ist falsch. Sorry

  • Vielen Dank Jan.


    Genau, dass steuerbare Einkommen nehme ich vom Steuerbescheid und nicht vom Lohnausweis. Allerdings wird es dann zeitlich etwas komplizierter, bis ich die Steuererklärung in DE abgeben kann.

  • Aber was bedeutet diese Änderung für meine Nachfrage, Jan?


    Welches Einkommen aus der Schweiz muss ich denn in DE angeben, wenn ich unterjährig umgezogen bin?
    Mein Nettogehalt vom Lohnausweis oder mein steuerbares Einkommen aus dem Steuerbescheid?

  • Das heisst, dass Du Dein Nettogehalt aus dem Lohnausweis angeben musst und in Deutschland alle Abzüge unabhängig von der Schweiz erneut geltend machen musst. So interpretiere ich das zumindest.