1. Portal
  2. Schweiz Handbuch
    1. Arbeiten in der Schweiz
    2. Aufenthalts­­bewilligung
    3. Autoeinfuhr und Ummeldung
    4. Budgetplaner
    5. Checkliste Auswandern
    6. Einfuhr­bestimmungen
    7. Führerschein umschreiben
    8. Gehaltsabrechnung
    9. Grenzgänger
    10. Haustiere bei der Auswanderung
    11. Kranken­versicherung
    12. Öffentlicher Verkehr
    13. Steuern
    14. Telefon, Internet und TV
    15. Umzug in die Schweiz
    16. Verkehrsregeln
    17. Versicherungen
    18. Wohnungssuche
    19. Vorsorge - Das 3-Säulen-System einfach erklärt
  3. Schweiz Erleben
    1. Brauchtum und Feste
    2. Buchtipps
    3. Die schönsten Passstrassen
    4. Einbürgerung
    5. Ideen für 1. August
    6. Knigge für die Schweiz
    7. Rezepte aus der Schweizer Küche
    8. Schweizerdeutsch Wörterbuch
  4. Blog
  5. Forum
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Mitgliederliste
    3. Mitgliedersuche
    4. Wer ist online?
  6. Auswandererblogs
    1. Alle Blogartikel
  7. Beratung und Angebote
    1. Krankenversicherung
    2. Hausrat- und Haftpflichtversicherung
    3. Reiseversicherung
    4. Motorrad- und Autoversicherung
    5. Rechtsschutzversicherung
    6. Umzugsunternehmen finden
    7. Vorsorge (Säule 3a/3b)
  • Anmelden oder registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Blog-Artikel
  • Erweiterte Suche
  1. About Swiss Forum
  2. Forum
  3. Fragen und Antworten
  4. Umzug und Aufenthaltsbewilligung

Auswandern nach Deutschland als Schweizer

  • Steinbock1933
  • 30. Juni 2020 um 08:40
  • Steinbock1933
    6
    Steinbock1933
    Reaktionen
    10
    Beiträge
    34
    • 30. Juni 2020 um 08:40
    • #1

    Hallo zusammen,

    Ich werde ende Jahr nach Deutschland Auswandern und als Grenzgänger weiterhin in der Schweiz Arbeiten.

    Gibt es hier jemand der diesen eher ungewöhnlichen weg auch schon gemacht hat oder sich damit auskennt?
    Oder kann mir jemand eine gute Grenzgängerberatung/Steuerberatung in der Region Lörrach empfehlen?

    Hat jemand einen guten Auswandern aus der Schweiz Ratgeber? Ich finde nichts schlaues mit google.

    Ich möchte keine halben Sachen machen und das Top vorbereitet angehen.

    Vielen Dank

  • jan82
    32
    jan82
    Reaktionen
    687
    Beiträge
    1.117
    Wohnort
    Baar (CH) und Ozorków (PL)
    In der Schweiz seit
    2007
    Herkunft
    Niedersachsen
    • 30. Juni 2020 um 09:07
    • #2

    Hallo

    Es ist gut, dass du dich darum aktiv kümmerst, weil das ein Spezialfall ist. Das wichtigste was du wissen musst ist:

    Zitat von Steuerverwaltung des Kantons Bern

    Für Schweizer Staatsangehörige existiert im internationalen Verkehr kein Wochenaufenthaltsstatus in der Schweiz

    Das BFS schrieb 2007, 2008 und 2014 dazu im sog. "Amtlicher Katalog der Merkmale":

    Zitat von BFS

    Einen Hauptwohnsitz (Niederlassung in der Gemeinde) begründet, wer in eine Gemeinde zuzieht und sich dort objektiv mit einer gewissen Regelmässigkeit und mehr als 90 Tage pro Jahr im Sinn von „Wohnen“ dort aufhält, und wenn kein anderer Ort in der Schweiz als Niederlassung erkennbar oder feststellbar ist.

    Wenn du also nach Deutschland ziehst, musst Du dich in der Schweiz abmelden. Du bekommst keinen Grenzgängerausweis oder ähnliches und bist offiziell Auslandschweizer. Das klingt erstmal ganz einfach.

    In Deutschland musst Du Dich einfach anmelden. Ganz lässige Nummer und ähnlich wie in der Schweiz. Für BW kannst du hier die zuständige Stelle suchen. Den Arbeitsvertrag aus der Schweiz solltest du mitnehmen, obwohl das nicht explizit aufgeführt ist.

    Jetzt aber aufpassen: Du wirst in der Regel quellensteuerpflichtig. Dein Arbeitgeber muss dich also aktiv bei den Steuerbehörden als quellensteuerpflichtig anmelden. Damit er das kann ist es natürlich ganz wichtig, dass du über den Umzug informierst (Mitwirkungspflicht!). Und da ich persönlich den Fall hatte lass Dir gleich einen Tipp mit auf den Weg geben: Prüfe diese Anmeldung bitte und auch die ersten Lohnabrechnungen Deines Arbeitgebers (unsere Lohnbuchhaltung wollte vor 5 Jahren bspw. gar keinen Schweizer mit Quellensteuer zulassen - das haben wir natürlich gemerkt). Dazu kam aber, dass die Steuerverwaltung von einem Fehler in der Meldung ausgegangen ist und die Meldung ignoriert hat - ohne Rückmeldung (das ist eben ein Spezialfall). Haften tut dafür zwar der Arbeitgeber (für 10 Jahre), aber du darfst davon ausgehen, dass der Arbeitgeber weniger Freude daran hätte. Also supporte ihn hier so gut du kannst und prüfe evtl. noch einmal selber, ob die korrekt bei der Steuerverwaltung gemeldet wurdest. Das erspart dir viel Ärger mit Deinem Chef und kostet Dich nur einen Anruf.

    Viel Erfolg im grossen Kanton!

  • Steinbock1933
    6
    Steinbock1933
    Reaktionen
    10
    Beiträge
    34
    • 7. Juli 2020 um 12:28
    • #3

    Danke für deine Schnelle und kompetente Antwort du hast mir sehr weitergeholfen.

    Ich hätte noch ein paar frage wo ich mit meiner selbst Recherche nicht so Recht weiterkomme.


    -Hat mit jemand ein Tipp für ein günstiges Grenzgänger/Auslandschweizer Bankkonto? Ich habe gesehen bei den meisten sind die Gebühren extrem hoch.

    -Kann ich mein 3a Vorsorgekonto als Auslandschweizer weiterführen?

    -Kann ich mein Auto genau wie bei Auswanderung in die Schweiz auch “einfach“ als Umzugsgut anmelden? Oder wie muss ich da vorgehen?

    Vielen Dank :smiling_face:

  • jan82
    32
    jan82
    Reaktionen
    687
    Beiträge
    1.117
    Wohnort
    Baar (CH) und Ozorków (PL)
    In der Schweiz seit
    2007
    Herkunft
    Niedersachsen
    • 7. Juli 2020 um 12:39
    • #4

    Hallo

    • In welchem Land denn? In der Schweiz hast Du ja vermutlich ein Bankkonto, dass du weiterlaufen lassen könntest. Oder möchtest Du das nicht? In Deutschland würde ich heute wohl N26 nehmen, weil es so schon bequem ist. Wenn du eine intensivere Bankbeziehung brauchst, ist das natürlich das falsche
    • Meiner Meinung nach nicht.
    • Ja genau

    Gruss,
    Jan

  • Steinbock1933
    6
    Steinbock1933
    Reaktionen
    10
    Beiträge
    34
    • 7. Juli 2020 um 12:48
    • #5

    1: Ja ich habe natürlich ein Schweizer Bankkonto das ich auch gerne behalten möchte. Allerdings wollen die von mir als Auslandschweizer (gemäss meiner Online Recherche) dann 35 fr Gebühr pro Monat. Daher meine Frage ob ihr Schweizer Banken mit niedrigen/ohne Gebühren kennt.

    2: Okey dann muss ich mich in D nach einer neuen passenden Vorsorgemöglichkeit umsehen.

    3. Das ist ja super ich habe mir bisher überlegt den Wagen zu verkaufen wegen den Verzollungagebühren.

  • jan82
    32
    jan82
    Reaktionen
    687
    Beiträge
    1.117
    Wohnort
    Baar (CH) und Ozorków (PL)
    In der Schweiz seit
    2007
    Herkunft
    Niedersachsen
    • 7. Juli 2020 um 12:52
    • #6

    Bei der Bank kann ich Dir leider nicht helfen.

    Das gebührenfrein Einführen eines PKW klappt nur, wenn dieser mindestens 6 Monate alt ist. Nur zur Sicherheit :winking_face:

  • Steinbock1933
    6
    Steinbock1933
    Reaktionen
    10
    Beiträge
    34
    • 7. Juli 2020 um 13:16
    • #7

    Ja mein Auto ist bereits 9 Jahre alt das passt. Wie muss ich denn da vorgehen? Einfach am Zoll denn Übersiedlunsgut Stempel holen und damit dann in D zum Strassenverkehrsamt das Auto anmelden?

    Stimmen meine Informationen das ich bei der AHV und Pensionskasse keine Änderungen vornehmen muss da ich weiterhin in der Schweiz arbeite?

    Was würdest du mir mit der Krankenkasse empfehlen? Ich habe gesehen da gibt es als Grenzgänger/Auslandschweizer verschiedene Möglichkeiten.

  • jan82
    32
    jan82
    Reaktionen
    687
    Beiträge
    1.117
    Wohnort
    Baar (CH) und Ozorków (PL)
    In der Schweiz seit
    2007
    Herkunft
    Niedersachsen
    • 7. Juli 2020 um 16:44
    • #8

    Dieses Formular ausfüllen und dann beim Zoll anmelden. Da Dein Fahrzeug über 3 Jahre alt ist lernst Du dann direkt den TÜV (die deutsche MFK) kennen. Dann werden Haupt- und Abgasuntersuchung gemäss §29 StVZO gemacht. Solltest Du in der Schweiz ein Importfahrzeug fahren (bspw. ein amerikanisches), darfst Du dann ggfs. noch wegen fehlender EG-Übereinstimmungsbescheinigung zur Einzelabnahme nach §21 StVZO (in dem Fall wünsche ich Dir viel Spass mit den Leuchten am Fahrzeug - das ist eine teure Übung!). Danach geht's zur Zulassungstelle. Bitte folgende Unterlagen mitnehmen:

    • Deine CH-ID samt DE-Meldebestätigung
    • Originalkaufrechnung des Fahrzeugs (steht so auf der Seite, ich vermute aber, dass das beim Übersieldungsgut nicht zwingend ist)
    • CH Fahrzeugpapiere im Original
    • Versicherungsbestätigung (eVB - elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)
    • Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung
    • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) bzw. das Protokoll der Einzelabnahme
    • Das Protokoll der Haupt- und Abgasuntersuchung

    Wie du siehst: In Deutschland liebt man Papier - noch kannst Du es Dir überlegen :CH:

    Genau, bei AHV und BVG bist Du Pflichtmitglied - da kannst du nichts machen - ist aber auch gut so.

    Krankenkassen bin ich der falsche. Ich war in Deutschland nie gesetzlich krankenversichert.

  • basileus
    27
    basileus
    Reaktionen
    620
    Beiträge
    756
    In der Schweiz seit
    01.05.2017
    Herkunft
    Thüringen
    • 7. Juli 2020 um 17:10
    • #9
    Zitat von Steinbock1933

    Daher meine Frage ob ihr Schweizer Banken mit niedrigen/ohne Gebühren kennt.

    Ich würde mal bei der Migrosbank anfragen. Die hatten vor zwei/drei Jahren CHF 5 pro Monat für Grenzgänger, wenn man mehr als 7'500.- auf dem Konto hatte.
    Habe es in der Preisbroschüre auf die Schnelle leider nicht gefunden.


    Zitat von Steinbock1933

    Was würdest du mir mit der Krankenkasse empfehlen?

    Ich würde an deiner Stelle weiter die Schweizer Krankenkasse wählen (nach KVG). Das kommt dich deutlich günstiger als die gesetzliche Krankenkasse in Deutschland (da du dort sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil zahlen müsstest = 800€ pro Monat).
    Die Schweizer Krankenkasse bekommt man als Grenzgänger für ca. CHF 280.- pro Monat mit 300er Franchise. War zumindest in 2017/18 noch so.

    Die Fragen bzgl Auto hat dir Jan schon mehr als ausreichend beantwortet :smiling_face:


    VG basileus

  • Kerstin
    22
    Kerstin
    Autorin Auswandererblog
    Reaktionen
    323
    Beiträge
    451
    Blog-Artikel
    13
    Wohnort
    Kleindöttingen
    In der Schweiz seit
    Juni 2017
    Herkunft
    Mönchengladbach/Erkelenz
    • 8. Juli 2020 um 08:02
    • #10

    Hoi Steinbock

    zur Krankenkasse: die Sympany bietet gute Grenzgänger Modelle - ich arbeite zwar dort, aber bin in einer anderen Abteilung

    Schau doch einfach mal auf die Homepage von Sympany

    LG Kerstin

  • Sympany
    3
    Sympany
    Reaktionen
    8
    Beiträge
    6
    • 8. Juli 2020 um 13:15
    • #11

    Hallo Steinbock

    Betreffend Krankenkasse und als Ergänzung zum Posting von Kerstin - Infos zu unserer Krankenversicherung für Grenzgänger findest du hier: https://www.sympany.ch/de/privatkunde…g/euroline.html

    Viele Grüsse
    Sympany, Andrea

    ***
    https://www.sympany.ch/de

  • Steinbock1933
    6
    Steinbock1933
    Reaktionen
    10
    Beiträge
    34
    • 8. Juli 2020 um 18:23
    • #12
    Zitat von jan82

    Dieses Formular ausfüllen und dann beim Zoll anmelden. Da Dein Fahrzeug über 3 Jahre alt ist lernst Du dann direkt den TÜV (die deutsche MFK) kennen. Dann werden Haupt- und Abgasuntersuchung gemäss §29 StVZO gemacht. Solltest Du in der Schweiz ein Importfahrzeug fahren (bspw. ein amerikanisches), darfst Du dann ggfs. noch wegen fehlender EG-Übereinstimmungsbescheinigung zur Einzelabnahme nach §21 StVZO (in dem Fall wünsche ich Dir viel Spass mit den Leuchten am Fahrzeug - das ist eine teure Übung!). Danach geht's zur Zulassungstelle. Bitte folgende Unterlagen mitnehmen:

    • Deine CH-ID samt DE-Meldebestätigung
    • Originalkaufrechnung des Fahrzeugs (steht so auf der Seite, ich vermute aber, dass das beim Übersieldungsgut nicht zwingend ist)
    • CH Fahrzeugpapiere im Original
    • Versicherungsbestätigung (eVB - elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)
    • Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung
    • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) bzw. das Protokoll der Einzelabnahme
    • Das Protokoll der Haupt- und Abgasuntersuchung

    Wie du siehst: In Deutschland liebt man Papier - noch kannst Du es Dir überlegen :CH:

    Genau, bei AHV und BVG bist Du Pflichtmitglied - da kannst du nichts machen - ist aber auch gut so.

    Krankenkassen bin ich der falsche. Ich war in Deutschland nie gesetzlich krankenversichert.


    Danke für die Mühe. Leider funktioniert dein Link zum Formular nicht mehr ist es das Folgende?

    0060 Unbedenklichkeitsbescheinigung für Zulassung eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeugsanhängers

    Tatsächlich habe ich einen Importierten Impreza aus Griechenland, das EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) Formular ist aber bereits vorhanden, außerdem ist mein Wagen sehr gepflegt und in Top zustand. Daher denke ich ich werde das auf mich nehmen.

    Ja das mit AHV und BVG finde ich auch gut so und ich bin froh das dies so Funktioniert danke.

    Zitat von basileus

    Ich würde mal bei der Migrosbank anfragen. Die hatten vor zwei/drei Jahren CHF 5 pro Monat für Grenzgänger, wenn man mehr als 7'500.- auf dem Konto hatte.Habe es in der Preisbroschüre auf die Schnelle leider nicht gefunden.


    Danke! Durch deinen Tipp und weiterer eigen Recherche sehe ich es so das die Migrosbank tatsächlich die günstigste ist mit mehr als 7500 auf dem Konto. Die UBS verlangt gar keine Gebühren wenn im Monat mindestens 500 fr umgesetzt werden allerdings haben die schon so einen Packetpreis von 15 Fr im Monat. Bei der Crédit Agricole next bank bezahlt man gar nie Auslandschweizer gebühren allerdings haben auch die einen Packetpreis von 15 Fr. im Monat. Alle anderen Banken sind extrem teuer.

    Ich muss mir das noch überlegen.

    Zitat von Kerstin

    Hoi Steinbock

    zur Krankenkasse: die Sympany bietet gute Grenzgänger Modelle - ich arbeite zwar dort, aber bin in einer anderen Abteilung

    Schau doch einfach mal auf die Homepage von Sympany

    LG Kerstin

    Danke! Ich habe noch nie gehört von Sympany aber es tönt recht überzeugend.

    Zitat von Sympany

    Hallo Steinbock

    Betreffend Krankenkasse und als Ergänzung zum Posting von Kerstin - Infos zu unserer Krankenversicherung für Grenzgänger findest du hier: https://www.sympany.ch/de/privatkunde…g/euroline.html

    Viele Grüsse
    Sympany, Andrea


    Ich werde mich melden danke.

  • jan82
    32
    jan82
    Reaktionen
    687
    Beiträge
    1.117
    Wohnort
    Baar (CH) und Ozorków (PL)
    In der Schweiz seit
    2007
    Herkunft
    Niedersachsen
    • 8. Juli 2020 um 22:06
    • #13

    Es geht um das Formular 0350 - verlinkt hier:

    https://www.zoll.de/DE/Privatperso…ungen_node.html

  • lieberjott
    31
    lieberjott
    Reaktionen
    502
    Beiträge
    1.073
    Wohnort
    Südbaden (Grenzgänger)
    In der Schweiz seit
    2011
    • 13. Juli 2020 um 14:25
    • #14

    Bei der UBS gibt es viele Ausnahmen, welche die Extragebühren für Domizil im Ausland entfallen lassen. Es bleiben dann die blossen normalen, "hohen" Gebühren bei der UBS :winking_face:

  • Steinbock1933
    6
    Steinbock1933
    Reaktionen
    10
    Beiträge
    34
    • 28. Juli 2020 um 09:39
    • #15

    So ich bin inzwischen einige Schritte weiter. Ich habe nun einen neuen Job in der Schweiz direkt an der Grenze gefunden wie auch eine super schöne Wohnung in Deutschland. Ich habe mir eine Checkliste geschrieben was ich alles zu erledigen habe und damit ich nichts vergesse. Ich denke ich bin recht gut vorbereitet.

    Aber dennoch gibt es zwei punkte wo ich mir nicht 100% sicher bin ob ich es richtig verstanden habe und ich würde euch gerne Fragen ob das so korrekt ist.

    1. Ich:
    - Ich melde mich bei meiner alten Gemeinde in der Schweiz ganz normal ab.
    - Ich melde mich bei der neuen Gemeinde in Deutschland bei der Gemeindeverwaltung an mit meiner Abmeldebestätigung, Arbeitsvertrag und Krankenversicherung Nachweis.
    - Ich fahre zur zuständigen Ausländerbehörde vom Landeskreis und beantrage meine Aufenthaltsbewilligung und ich nehme meinen Arbeitsvertrag mit.
    - Ich melde mich Online bei der Schweizer Botschaft mit meinem Schweizer Heimatschein an.

    2. Auto:
    - Ich fahre mit meinem noch in der Schweiz Zugelassenen Auto an den Zoll mit dem Dokument 0350 und lasse es sowohl von den Schweizer wie auch Deutschen Zollbehörden abstempeln.
    - Ich fahre zum Tüv der mir das Auto Prüft und abnimmt.
    - Ich fahre zur Deutschen Autozulassungsbehörde mit dem Zollformular 0350, den Papieren vom Tüv, dem COC Formular, dem Versicherungsnachweis sowie dem Schweizer Fahrzeugausweis. Dort bekomme ich meine neue Deutsche Autonummer.
    -Ich schicke/bringe meine Schweizer Autonummer zum Strassenverkehrsamt zurück und melde mein Auto somit in der Schweiz ab.

    Habe ich so alles richtig verstanden und nichts vergessen?

    Zum Thema bank kann ich mich leider immer noch nicht entscheiden, ich habe mich Stundenlang eingelesen und die Migrosbank, UBS sowie credit agricole next bank haben für einen Auslandschweizer/Grenzgänger.
    Hat jemand Erfahrungen mit der credit agricole next bank? Die kennen keine Gebühren mit Domizil Ausland und ab 20000fr vermögen bezahlt man nicht einmal den Paketpreis von 15Fr. Ausserdem behaupten die von sich selbst sie haben den attraktivsten Fr/Eur Wechselkurs auf dem Markt.

    Vielen dank und einen schönen sonnigen Tag euch allen.

  • Steinbock1933
    6
    Steinbock1933
    Reaktionen
    10
    Beiträge
    34
    • 7. September 2020 um 18:24
    • #16

    Guten Abend zusammen.

    Ein kleiner Zwischenstand zu meiner Auswanderung nach Deutschland :smiling_face:

    Ich arbeite mich durch alles und es läuft ganz gut ich denke ich bin top vorbereitet. Ich bin mir nun ziemlich sicher das die UBS für grenzgänger mit starkem wirtschaftlichen Bezug zu der Schweiz das beste Konto anbietet und ich habe mich nun für diese Bank entschieden. Auch ansonsten klappt fast alles ganz gut und recht unkompliziert. Ich habe nur eine gröbere Knacknuss mit der Krankenversicherung.

    Meine aktuelle Krankenversicherung läuft theoretisch per 31.10.20 aus durch meine Auswanderung genauso wie mein alter Arbeitsvertrag bei meinem bisherigen Arbeitgeber. Nun habe ich mir absichtlich den ganzen November ohne Arbeitsverhältnis frei genommen damit ich alles erledigen kann mit Wohnung beziehen in Deutschland alle Verträge machen das Auto ummelden und mich in Deutschland anzumelden. Mein neuer Job/Arbeitsvertrag in der Schweiz beginnt am 01.12.20. Nun ist das problem das mich meine neue Grenzgänger Versicherung erst per 01.12.20 aufnimmt mit beginn des neuen Arbeitsvertrages. Wenn ich meine Papiere erst auf Anfang Dezember hin nach Deutschland bringe ist mein Monat frei für nix. Ohne Krankenversicherung kann ich mich ja nicht anfangs November anmelden.


    Kennt jemand eine Möglichkeit wie ich den Monat November mit einer Krankenversicherung überbrücken kann so das ich mich offiziell in in Deutschland anmelden kann? Ich möchte selbstverständlich alles legal und ohne Versicherungslücken machen.

  • Maik
    43
    Maik
    Administrator
    Reaktionen
    890
    Beiträge
    1.987
    Wohnort
    Luzern
    In der Schweiz seit
    August 2011
    Herkunft
    Dresden
    • 9. September 2020 um 15:12
    • #17

    Hallo Steinbock

    Vielen Dank für den Zwischenstand. :thumbs_up:

    An deiner Stelle würde ich mit der Schweizer Krankenversicherung schauen, ob sie dir für die Zwischenzeit und die daraus resultierende Versorgungslücke eine Möglichkeit anbieten können. Wird wahrscheinlich am meisten Sinn machen.

    Schöne Grüsse
    Maik

    Profitiere von exklusiven Angeboten und Beratung:

    • Umzugsunternehmen finden
    • Krankenversicherung
    • Hausrat- und Haftpflichtversicherung
    • Motorrad- und Autoversicherung
    • Persönliche Vorsorge (Säule 3a/3b)

    Unterhaltsame Videos zum Thema Schweiz

    :flag_Switzerland: >>> About Swiss auf YouTube <<< :flag_Switzerland:

  • Steinbock1933
    6
    Steinbock1933
    Reaktionen
    10
    Beiträge
    34
    • 17. September 2020 um 09:17
    • #18
    Zitat von Maik

    Hallo Steinbock

    Vielen Dank für den Zwischenstand. :thumbs_up:

    An deiner Stelle würde ich mit der Schweizer Krankenversicherung schauen, ob sie dir für die Zwischenzeit und die daraus resultierende Versorgungslücke eine Möglichkeit anbieten können. Wird wahrscheinlich am meisten Sinn machen.

    Schöne Grüsse
    Maik

    Hallo Maik

    Vielen dank genauso klappt es und das sogar ganz unkompliziert. Ich habe in alle Richtungen viel zu weit überlegt und bin auf das naheliegenste nicht gekommen.

    Ich möchte nicht für alle Fragen neue Themen eröffnen darum frage ich hier.

    Weiss jemand ob und wie ich meine Bonusstufe von der Fahrzeugversicherung nach Deutschland übernehmen kann? Oder muss ich in Deutschland wirklich wieder bei der höchsten Stufe starten?

    Liebe grüsse und Danke an alle.

  • jan82
    32
    jan82
    Reaktionen
    687
    Beiträge
    1.117
    Wohnort
    Baar (CH) und Ozorków (PL)
    In der Schweiz seit
    2007
    Herkunft
    Niedersachsen
    • 17. September 2020 um 10:41
    • #19

    In die Richtung weiss ich es leider nicht. Andersherum (Deutschland -> Schweiz) habe ich aber den Schadensfreiheitrabatt bekommen. Vermutlich geht das auch bei Dir.

  • Steinbock1933
    6
    Steinbock1933
    Reaktionen
    10
    Beiträge
    34
    • 17. September 2020 um 14:33
    • #20
    Zitat von jan82

    In die Richtung weiss ich es leider nicht. Andersherum (Deutschland -> Schweiz) habe ich aber den Schadensfreiheitrabatt bekommen. Vermutlich geht das auch bei Dir.

    Danke für die Info. Hast du dafür einfach dein entsprechendes Deutsches Dokument bei der Schweizer Versicherung vorgezeigt? Dann werde ich es auf jedenfall versuchen und hier berichten.

Registrierung

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen

Ähnliche Themen

  • Mal wieder das leidge Thema Auto als Umzugsgut

    • David91
    • 7. Juli 2020 um 15:36
    • Auto und Führerschein
  • Doppelwohnsitz: Auto als Übersiedlungsgut anmelden oder nicht?

    • MaHa
    • 22. Januar 2021 um 13:55
    • Auto und Führerschein
  • Zusage! weitere Schritte..

    • OgelDerEchte
    • 7. August 2020 um 23:30
    • Grenzgänger
  • Auswanderung = Berufliche Neuorientierung?

    • SarahM
    • 7. Mai 2020 um 11:57
    • Arbeit, Ausbildung und Selbstständigkeit
  • Auswandern mit Erwerbsunfähigkeit

    • Bigi92
    • 5. Mai 2020 um 14:58
    • Auswanderung Allgemein
  • Als deutscher (Arbeitsvertrag + Mietvertrag in Zürich) mit amerikanischer Freundin (Freiberufler) in die Schweiz auswandern

    • Kiota
    • 25. April 2020 um 19:13
    • Umzug und Aufenthaltsbewilligung

Benutzer online in diesem Thema

  • 1 Besucher
  1. Datenschutzerklärung
  2. Nutzungsbedingungen
  3. Impressum
  4. * Affiliate Links
  5. Kontakt
  6. Webseite erstellt durch Webagentur Maik
Community-Software: WoltLab Suite™