1. Portal
  2. Schweiz Handbuch
    1. Arbeiten in der Schweiz
    2. Aufenthalts­­bewilligung
    3. Autoeinfuhr und Ummeldung
    4. Budgetplaner
    5. Checkliste Auswandern
    6. Einfuhr­bestimmungen
    7. Führerschein umschreiben
    8. Gehaltsabrechnung
    9. Grenzgänger
    10. Haustiere bei der Auswanderung
    11. Kranken­versicherung
    12. Öffentlicher Verkehr
    13. Steuern
    14. Telefon, Internet und TV
    15. Umzug in die Schweiz
    16. Verkehrsregeln
    17. Versicherungen
    18. Wohnungssuche
    19. Vorsorge - Das 3-Säulen-System einfach erklärt
  3. Schweiz Erleben
    1. Brauchtum und Feste
    2. Buchtipps
    3. Die schönsten Passstrassen
    4. Einbürgerung
    5. Ideen für 1. August
    6. Knigge für die Schweiz
    7. Rezepte aus der Schweizer Küche
    8. Schweizerdeutsch Wörterbuch
  4. Blog
  5. Forum
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Mitgliederliste
    3. Mitgliedersuche
    4. Wer ist online?
  6. Auswandererblogs
    1. Alle Blogartikel
  7. Beratung und Angebote
    1. Krankenversicherung
    2. Hausrat- und Haftpflichtversicherung
    3. Reiseversicherung
    4. Motorrad- und Autoversicherung
    5. Rechtsschutzversicherung
    6. Umzugsunternehmen finden
    7. Vorsorge (Säule 3a/3b)
  • Anmelden oder registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Blog-Artikel
  • Erweiterte Suche
  1. About Swiss Forum
  2. Forum
  3. Fragen und Antworten
  4. Umzug und Aufenthaltsbewilligung

Auswandern nach Deutschland als Schweizer

  • Steinbock1933
  • 30. Juni 2020 um 08:40
  • jan82
    32
    jan82
    Reaktionen
    687
    Beiträge
    1.117
    Wohnort
    Baar (CH) und Ozorków (PL)
    In der Schweiz seit
    2007
    Herkunft
    Niedersachsen
    • 17. September 2020 um 20:19
    • #21

    Die haben mich damals nach den Unfällen der letzten 5 (?) Jahre gefragt. Unten konnte man freiwillig dann weitere Angaben machen, um diesen Rabatt zu bekommen. Und das habe ich ausgefüllt und es hat einen aktualisierten Preis.

  • Buscalavida
    3
    Buscalavida
    Reaktionen
    5
    Beiträge
    7
    • 28. September 2020 um 12:33
    • #22

    Hallo Steinbock und all die lieben Tippgeber hier

    Also, da ich ganz ähnliche Pläne wie Steinbock habe, bin ich mal so frech und hänge mich hier an.

    Bei mir sieht es folgendermassen aus. Ich ziehe per 1.11.20 zu meinem Partner nach NRW (Hauptwohnsitz). Bis ich da einen Job gefunden habe, werde ich jedoch weiter in der Schweiz als internationale Wochenaufenthalterin arbeiten.
    Wie auch bei Steinbock hat sich für mich schon vieles geklärt wie das ablaufen soll, bei einigem bin ich jedoch noch unsicher oder habe offenen Fragen und würde mich über euer Feedback freuen:

    Wohnsitz:
    - ich melde mich bei meiner Gemeinde in der Schweiz ab (per 31.10.) und am neuen Wohnort an. Termin bei zuständiger Behörde habe ich bereits. (20.11.)

    Steuern:
    - Bei Abmeldung in der Schweiz muss ich die mutmasslichen Steuern beglichen haben, @Steinbock, bezahlst du da den vollen Betrag für 2020 oder 10/12 da du ja nur 10 Monate in der Schweiz lebst?

    - Ab 1.11. bin ich als Wochenaufenthalterin Quellensteuerpflichtig, darüber ist mein Arbeitsgeber informiert und kümmert sich um die Anmeldung dafür

    Krankenkasse:

    - Per 1.11.20 schliesse ich in der Schweiz eine Grenzgängerversicherung ab, da krieg ich dann ein Formular, welches ich einer deutschen Krankenversicherung zukommen lassen muss. Kann ich da irgendeine nehmen oder auf was ist zu achten?


    Umzugsgut und Auto: (Mein grösster Knackpunkt):

    - Da ich ja zu meinem Partner ziehe (eingerichtete Wohnung) und hier weiter einen Wochenaufenthalt behalte, werde ich keinen grossen Umzug haben, Möbel etc.. Soll ich trotzdem auf dieses 0350 Formular mein ganzes Hab und Gut aufschreiben, damit ich das als Teilumzug noch mitnehmen könnte, falls ich innerhalb eines Jahres einen Job in NRW finde? Oder ist es gar nicht nötig, gebrauchte Klamotten, persönliche Gegenstände, TV, Laptop usw aufzuführen, da ich eh immer unter der 300.- zollfrei Grenze bleibe wenn ich rüberfahre?

    - Das Auto nehme ich auf das selbe Formular und führe es beim ersten Grenzübertritt nach dem 1.11. ein.
    Reicht dafür die Wohnungsgeberbescheinigung oder brauch ich die Meldebestättigung, die kriege ich ja erst am 20.11.?

    - Wenn ich das Auto am Zoll melde wird direkt vor Ort die Kraftfahrzeugsteuer fällig. Kann ich die in Bar/Karte bezahlen, oder brauch ich dafür schon ein deutsches Konto?

    - Kann ich dann nach einführen des Autos noch mit CH Nummernschild weiterfahren bis ich beim TÜV war und das Auto in Deutschland zugelassen ist? Und wie lange darf diese Zeit höchstens sein?


    Vielen Dank schon jetzt für eure Rückmeldungen u d liebe Grüsse

Registrierung

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen

Ähnliche Themen

  • Mal wieder das leidge Thema Auto als Umzugsgut

    • David91
    • 7. Juli 2020 um 15:36
    • Auto und Führerschein
  • Doppelwohnsitz: Auto als Übersiedlungsgut anmelden oder nicht?

    • MaHa
    • 22. Januar 2021 um 13:55
    • Auto und Führerschein
  • Zusage! weitere Schritte..

    • OgelDerEchte
    • 7. August 2020 um 23:30
    • Grenzgänger
  • Auswanderung = Berufliche Neuorientierung?

    • SarahM
    • 7. Mai 2020 um 11:57
    • Arbeit, Ausbildung und Selbstständigkeit
  • Auswandern mit Erwerbsunfähigkeit

    • Bigi92
    • 5. Mai 2020 um 14:58
    • Auswanderung Allgemein
  • Als deutscher (Arbeitsvertrag + Mietvertrag in Zürich) mit amerikanischer Freundin (Freiberufler) in die Schweiz auswandern

    • Kiota
    • 25. April 2020 um 19:13
    • Umzug und Aufenthaltsbewilligung

Benutzer online in diesem Thema

  • 1 Besucher
  1. Datenschutzerklärung
  2. Nutzungsbedingungen
  3. Impressum
  4. * Affiliate Links
  5. Kontakt
  6. Webseite erstellt durch Webagentur Maik
Community-Software: WoltLab Suite™