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Steuern u. Wohnsitz in CH und DE

  • Assani
  • 1. Juli 2020 um 15:46
  • Assani
    3
    Assani
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    5
    • 1. Juli 2020 um 15:46
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich bin seit heute aktiv in eurem super tollen Forum tätig. Erstmal ein großes Dankeschön für diese tolle Community und Arbeit.

    Ich habe folgende Frage/Herausforderung zu meiner Situation. ich bin vor ca. 2 Monaten aufgrund meiner familiären Situation wieder nach Deutschland gezogen und möchte nun wieder in die Schweiz ziehen. Der Umzug ist bereits geplant! Nun aufgrund Corona wird bei uns in der Firma gemunkelt, dass einige Kündigungen ausgesprochen werden und somit das RAV wieder zu einem vertrauten Begleiter wird.

    Kurz zu meinen Eckdaten:
    - Seite ca. 8 Jahren bin ich in der Schweiz mit einem B- Ausweis gemeldet.
    - Die Schweiz habe ich zum 01.04.2020 verlassen und besitze nun einen Grenzgängerausweis.
    - Seit 12.08.2019 habe ich meine neue Beschäftigung im Kanton Thurgau.
    - Zum 01.08.2020 (oder auch früher) werde ich wieder in die Schweiz (ZH) ziehen und dies ohne Frau und Kinder. :CH:

    Fragen:
    1.) Kann ich mit Anmeldung bei der Gemeinde wieder einen B-Ausweis erhalten?
    2.) Muss ich mich zwingend in DE abmelden?
    3.) In welchem Land bin ich nun Steuerpflichtig? Wenn ich eine Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) besitze muss ich doch meine Steuern in CH begleichen! Da aber meine Familie in DE ist wird mir sicherlich vorenthalten, dass ich einen Bezug zu Deutschland habe. Muss ich dann auch Steuern in DE bezahlen. Wenn ja, kann man die bezahlten Steuern in CH in DE anrechnen?
    4.) Nun zur wichtigen Frage: Sollte ich gekündigt werden und Arbeitslos werden, beziehe ich dann meine Taggelder aus der Schweiz? Habe ich diesen Anspruch dann auch?
    4.1.) Die Zeit als Grenzgänger von 01.04 bis 01.08.2020 (4 Monate) kann ich die zu meiner Rahmenfrist dazu rechnen oder werden diese nicht berücksichtigt? Wenn ja, dann wird es sehr knapp mit den anzurechnenden Monaten.

    Ich würde mich sehr freuen wenn Ihr euer Wissen und Erfahrungen mit mir teilen würdet.

    Ich danke euch bereits jetzt für eure Bemühungen und verbleibe


    Mit besten Grüssen

    Hakan

  • jan82
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    • 1. Juli 2020 um 16:10
    • #2

    Hallo Hakan

    Ich gehe davon aus, dass Deutscher bist (ich erwähne das wegen Deines Namens).Ferner gehe ich davon aus, dass du aktuell keinen gültigen Ausländerausweis (welchen auch immer) hast.

    Zu Deinen Fragen:

    • Wenn Du einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast: Ja. Bei Saisonarbeitsverträgen sieht es anders aus
    • Das musst Du mit Deiner zukünftigen Wohngemeinde klären. In den meisten mir bekannten Fällen brauchten die Einwanderer keine Abmeldung. Ich kenne aber persönlich auch zwei Ausnahmen.
    • Du hast das Problem erkannt: Wenn Deine Familie in Deutschland bleibt, wird man Deinen Lebensmittelpunkt vermutlich in Deutschland verorten. Und dann bist Du da auch steuerpflichtig.
    • Du warst ja nicht lange weg. Wenn Du in den letzten 24 Monaten total 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung der Schweiz eingezahlt hast, solltest Du Anspruch haben. Diese Leistung könntest du (zeitlich befristet) auch nach Deutschland exportieren. Das könntest Du zur Sicherheit aber nochmal mit der AHV abklären.
    • Das weiss ich ehrlich gesagt nicht. Normalerweise ist bei Grenzgängern ja das Arbeitsamt in Deutschland zuständig (wobei das ja geändert werden sollte). Das würde ich in jedem Fall vorher schriftlich abklären. Wir sind alles nur Hobby-Auswanderer und keine AHV Experten :winking_face:

    Gruss,
    Jan

  • Assani
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    Assani
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    • 2. Juli 2020 um 15:34
    • #3

    Hallo Jan,

    ich danke Dir für deine Ausführungen. Das hat mir bereits sehr geholfen.

    Bin deinem Link nachgegangen... Das Thema das Grenzgänger das Arbeitslosengeld aus der Schweiz erhalten, wurde auf Eis gelegt. :smiling_face:

    Da ich plane nach Zürich zu ziehen, ist das für mich auch nicht mehr relevant. Jetzt muss ich nur noch klären, in welchem Land ich alles Steuern bezahlen muss und trotz dem in der Schweiz Arbeitslosengeld erhalte.

    Danke für deine Bemühungen.

    Liebe Grüsse

    Hakan

  • jan82
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    • 2. Juli 2020 um 16:10
    • #4

    Leider befürchte ich, dass Dir die die Antwort betreffend der Steuern nicht gefallen wird...

    PS: Hier das Merkblatt aus Bern. Wird in Zürich nicht so viel anders sein und ist vermutlich ein Papierkrieg.

  • SevdaGül
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    SevdaGül
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    • 9. Juli 2020 um 09:22
    • #5

    Hallo,
    habe seit gestern soviel über Steuern, Wohnsitz in D und CH, Abmelden etc. gelesen und außer einer schlaflosen Nacht ist nichts geblieben.
    ich blicke jetzt überhaupt nicht mehr durch bei Steuerpflicht D-CH. Wofür ist denn nun das Doppelbesteuerungsabkommen CH-D gut? Ich habe das so verstanden, daß ich bei Arbeit in der CH und Wohnsitz D und CH ich in der Schweiz besteuert werde, D dies berücksichtigt und mit dem Progressionsvorbehalt somit mit einem höheren Steuersatz für Einkommen aus D besteuert. Wenn ich aber keine Einkommen in D habe? darf ich doch nicht nach dem Doppelbesteuerungsabkommen D-CH in beiden Ländern für nichtselbständige Tätigkeit als Angestellte in der CH auch in D besteuert werden? Habe ich da was falsch verstanden? Dann ist es doch egal, wenn ich meine Wohnung in D auch behalte? Wofür ist das Doppelbesteuerungsabkommen denn gut?
    Mal soll man Wohnsitz abmelden, dann ist es egal ob man sich abmeldet, da man keinen Schlafplatz haben darf mit jederzeit Verfügungsgewalt auch wenn man nicht in D ist.
    Wie krank ist denn das?
    Wenn ich meinen Wohnsitz abmelde, aber meine Sachen im Zimmer belasse, kommt das Finanzamt und überzeugt sich, ob das Zimmer auch wirklich leer ist?
    Ich bin echt verzweifelt, da ich doch erst 6 Monate bis 1 Jahr probieren wollte ob ich im Ausland überhaupt klarkomme. Ich möchte deswegen weder vorbestraft werden noch ins Gefängnis müssen oder vielleicht meine Familie in D nie wieder sehen können?

    Was meint ihr?

    SevdaGül :loudly_crying_face::confused_face::nauseated_face::angry_face::question_mark:

  • basileus
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    • 9. Juli 2020 um 12:37
    • #6

    Hallo Sevda,

    keine Angst, du musst keine schlaflosen Nächte haben wegen dieser Thematik. Es erscheint auf den ersten Blick alles sehr kompliziert, aber das ist es zum Glück nicht.
    Also...

    Du hast vor, weiterhin eine Wohnung (bzw ein Zimmer) in Deutschland zu behalten. Damit hast du zwei Wohnsitze (einen in Deutschland, einen in der Schweiz).
    Das DBA DE-CH ist dafür da, damit du nicht doppelt besteuert wirst. Also nicht doppelt Lohnsteuer etc zahlst.


    Entscheidend für die steuerliche Veranlagung ist der Lebensmittelpunkt. Bei jemandem, der in der Schweiz arbeitet, die Familie aber weiterhin in Deutschland hat (wo auch der deutsche Wohnsitz) ist, wird das deutsche Finanzamt den Lebensmittelpunkt in Deutschland sehen. D.h. die Person bezahlt ermässigte Quellensteuer in der Schweiz (4,5%), die Lohnsteuer wird aber in Deutschland abgeführt. Die 4,5% Schweizer Quellensteuer kann man mit der Jahressteuererklärung im nächsten Jahr anrechnen lassen.

    Falls du keine Familie in Deutschland hast, wird dein Lebensmittelpunkt sich in der Schweiz befinden. Dann zahlst du die volle Quellensteuer und musst keine Steuern in Deutschland entrichten.

    Die Probleme mit zwei Wohnsitzen sind die folgenden:

    • das deutsche Finanzamt möchte, dass du Steuern in Deutschland zahlst. Du musst dann nachweisen, dass dein Lebensmittelpunkt sich aber in der Schweiz befindet
    • manche Gemeinden verlangen eine Abmeldebestätigung aus Deutschland, wenn man sich in der Schweiz als Aufenthalter (B-Bewilligung) anmelden will
    • zwischen zwei Wohnsitzen zu pendeln ist nichts Halbes und nichts Ganzes. Ich verstehe, dass du erstmal schauen möchtest, ob du in der Schweiz klarkommst. Über früh oder spät wirst du dich aber für eines der beiden Länder entscheiden. Ich wollte meine günstige Mietwohnung in Deutschland damals auch behalten, habe aber dann eingesehen dass es keinen Sinn macht (ausser unnötigen Kosten für Miete)

    Das Risiko in deinem Fall ist also, dass das deutsche Finanzamt deinen Wohnsitz weiterhin in Deutschland sieht und du somit Lohnsteuer in Deutschland bezahlen musst.
    Da kann ein guter Steuerberater aber helfen.


    VG basileus

  • jan82
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    • 9. Juli 2020 um 12:57
    • #7

    Was basieus geschrieben hast ist absolut richtig.

    Ich kenne über zwei Ecken einen Fall bei dem der Mann eines nicht verheirateten Paares aus der gemeinschaftlichen Wohnung in Deutschland (auf dem Papier) ausgezogen und in die Schweiz gezogen ist. In der Schweiz hat er eine kleine Wohnung gemietet (1 Zimmer) und war in Deutschland nicht mehr gemeldet. Seine Lebensgefährtin war in Deutschland nicht erwerbstätig, hat aber in Deutschland keine Sozialleistungen bezogen. Der Mann hat die Wochenenden in Deutschland verbracht - zzgl. etwas Home Office. Erste Probleme kamen da erst nach über einem Jahr und es gab ein langes hin und her (inklusive Finanzamt Fahndung). Das Ganze endete schliesslich darin, dass er sich mehr oder weniger unfreiwillig wieder in der Wohnung angemeldet hat und er durfte auch nachzahlen. Wie genau man da ins Fadenkreuz gerät weiss ich aber nicht. In aller Regel hast Du nach der Abmeldung Ruhe, wenn nicht gerade DeinE EhepartnerIn alleine in Deutschland zurückbleibt.

  • honigbiene111
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    • 9. Juli 2020 um 22:01
    • #8

    ich habe mich auch gegen eine Wohnung in Deutschland entschieden.Du bist dann nie wirklich , da wo Du lebst.Du kannst Dich meiner Meinung nicht richtig integrieren...Irgendwie ist man immer hin und hergerissen. Muss sich um Belange der Wohnung in Deutschland kümmern ect.
    Ich bin richtig glücklich mit der Entscheidung.
    Gruss Honigbiene

  • SevdaGül
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    • 9. Juli 2020 um 23:01
    • #9

    Hallo,

    Danke Euch allen! Bin schon ruhiger. Ich werde im Verlauf sehen was gut für mich ist. Der Arbeitgeber hat seinen Steuerberater eingeschaltet, der sich morgen melden wird. Finde ich echt nett.

    LG
    Sevda

  • SevdaGül
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    • 12. August 2020 um 23:43
    • #10

    Hallo,

    seit meinem letzten Besuch hier habe ich schon einiges geschafft. Habe mich für Luzern entschieden, habe eine schöne Wohnung gefunden, dann der ganze Kram mit Versicherungen, Anmeldung, Bank, Migrationsamt etc. Aber die Arbeitsbewilligung steht noch aus und nervt gewaltig, als ob ich mich für das Präsidialamt in der Schweiz beworben hätte. Da war die Bürokratie im Wallis ein Klacks im Vergleich zu Luzern. Die Leute hier sind sehr nett und hilfsbereit. Der Dialekt ist manchmal schwer zu verstehen, v.a. wenn die Leute schnell sprechen, aber sie merken das und sprechen dann "Hochdeutsch".
    Ich glaube ich begreife jetzt allmählich, daß ich ausgewandert bin. Ich wollte schon immer einen "Tapetenwechsel" und jetzt habe ich die Chance erhalten ein anderes Land und ein anderes System kennenzulernen. Bis jetzt gefällt mir alles ganz gut. V.a. eine eigene Wohnung macht viel aus, auch wenn z.Zt. nur wenig Einrichtung vorhanden ist. Mal sehen wie sich das ganze in einem Jahr darstellt. Ich hoffe nur, daß ich mit der Finanzbürokratie und den Reglementierungen nicht doch noch eine böse Überraschung erlebe. Ich habe mir 2 Wochen den Praxisablauf ansehen und auch mitarbeiten können. Auch hier gibt es Regresse und Reglementierungen hinsichtlich Abrechnung und Verordnungen und ich bin froh eine Praxisverwaltung an der Seite zu haben. Die Umgebung ist sehr schön und ruhig.Für die Hinreise habe ich soviel wie möglich ins Auto gepackt, ohne eine Auflistung und hatte doch etwas Sorge an der Grenze alles hervorkramen zu müssen, aber wir wurden einfach nur durchgewunken. Gott sei Dank! Die Entfernung zwischen Familie und neuer Adresse ist aber heftig und sicher nicht mein Fall 7-8 Stunden mit Zug oder Auto zu fahren. Ich hoffe die Flüge sind nicht zu teuer........

    LG
    SevdaGül

  • AnjaB
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    • 13. August 2020 um 22:13
    • #11

    Hoi SevdaGül
    Glückwunsch zum Job, Willkommen im neuen Leben, mögen sich Deine Wünsche und Vorstellungen erfüllen :CH:
    Die Entfernung zur Familie ist bei mir nun auch zum Problem geworden. Seit es keinen Direktflug mehr von Zürich nach Leipzig gibt, ist die Entfernung von etwas über 1 Stunde auf 3 bis 5 oder noch mehr angestiegen und die Preise natürlich mit. 7-8h Zugfahrt für einen Kurztripp in die alte Heimat zum Enkel knuddeln probiere ich im Oktober.

    Gutes Gelingen und Einleben.
    Viele Grüsse
    Anja

  • jan82
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    • 13. August 2020 um 22:17
    • #12

    Liebe Anja


    Kann dich gerne mal mitnehmen. Fahre oft die A4 lang (Heute auch). Ein Abstecher nach Leipzig ist da durchaus drin. Bin etwas schneller als der Zug und komplett gratis :winking_face:

  • AnjaB
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    • 13. August 2020 um 22:21
    • #13

    Danke Jan :winking_face:

  • SevdaGül
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    • 14. August 2020 um 10:36
    • #14

    Hallo liebe Anja,

    Danke für die lieben Wünsche. Nächste Woche fange ich an und bin auch etwas aufgeregt deswegen.
    Das lange fahren nervt manchmal. Während Corona waren die Züge anfangs angenehm leer, doch jetzt wirds mehr. Bei der letzten Zugfahrt nach Deutschland hat es Dank DB ganze 14 Stunden gedauert wegen Verspätungen, Zugausfall und entsprechend verpaßtem Anschluß. Eine Wochenendfahrt lohnt sich so damit nicht mehr. Jetzt bin ich also auch ausgewandert. Da ich in Deutschland eh außer Streß und Burn out Nichts zu erwarten hatte, hoffe ich jetzt wenigstens einen Ausgleich zwischen Arbeit und Leben gefunden zu haben. Mal sehen wie sich das ganze entwickeln wird, aber der Ausblick und die Natur sind so schön, wie ich es mir gewünscht habe und die Leute sind bisher durchweg freundlich und hilfsbereit, darüber bin ich sehr froh. Ich wünsche Dir einen schönen Besuch bei Deinen Enkeln und super, daß Dir Jan die Mitfahrt anbietet!

    Komm gut Heim!
    LG
    SevdaGül

  • Eugenzilla
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    • 21. August 2024 um 11:07
    • #15
    Zitat von jan82

    In aller Regel hast Du nach der Abmeldung Ruhe, wenn nicht gerade DeinE EhepartnerIn alleine in Deutschland zurückbleibt.

    Hallo zusammen,

    könnte ich fragen, falls jemand weiss, was passiert, wenn sowohl ich als auch meine Ehefrau doppelte Anmeldungen haben (DE + CH) und in der Schweiz wohnen? Die Anmeldung in DE wird für 1-2 Jahren beibehalten nur aus dem Grund, dass meine Ehefrau ihr ausländischer Hochschulabschluss als Ärztin in DE direkt anerkennen lassen kann (in der Schweiz gibt es direkte Anerkennung nicht). Könnte man unter solchen Bedingungen dem Finanzamt trotzdem nachweisen, dass das Lebensmittelpunkt sich in der Schweiz befindet?

    Danke im Voraus!

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