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Mal wieder das leidge Thema Auto als Umzugsgut

  • David91
  • 7. Juli 2020 um 15:36
  • David91
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    David91
    Beiträge
    5
    • 7. Juli 2020 um 15:36
    • #1

    Guten Tag zusammen,

    ich hab die SuFu schon bemüht hab aber den Fall so nicht gefunden.

    Ich bin am 01.03 von Deutschland in die Schweiz umgezogen. War alles realtiv "spontan" von Jobzusage bis Umzug vergingen 6 Wochen.
    Ich habe, weil ich mich wohl einfach schlecht Informiert habe, praktisch gar nichts beim ersten Grenzübertritt als Umzugsgut angemeldet.

    Mein Auto habe ich seit ca 15 Monaten, der Kaufvertrag läuft auf mich Zugelassen auf die Mutter aber ich bin alleiniger Nutzer (das ist also schon mal mehr oder weniger in Ordnung).

    Bekomme ich das Auto noch Zoll/Steuerfrei in die Schweiz?
    Ich habe im Moment noch den deutschen Führerschein.

    Ich dachte mir ich fahre (mit Kaufvertrag und Bestätigung das ich der alleinige Nutzer bin) nächste Woche einfach mal zu einem x-beliebigen Grenzübergang und verhalte mich frei nach dem Motto "stell dich blöd dann gehts dir gut".
    Oder hab ich hier irgend etwas falsch verstanden und ich darf das Auto doch noch ganz offiziell einführen ohne Zoll?
    Ich habe eine B Bewilligung.

    Viele Grüsse
    David

  • Maik
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    Maik
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    • 7. Juli 2020 um 16:24
    • #2

    Hallo David

    Das Vorgehen mit dem Motto "stell dich blöd dann gehts dir gut" würde ich nicht empfehlen, dass kommt eh raus und wird nur schlimmer dadurch. Wie bist du den damals eingereist? Einfach über die Grenze und fertig? Wenn ja, ist das zolltechnisch eine Katastrophe. Aktuell fährst du dein Auto illegal in der Schweiz. Eine Verkehrskontrolle kann dich sehr teuer kommen. Das bedeutet, Auto stehen lassen und schnellstens mit dem Zoll alles nachholen.

    Weitere Infos findest du hier:
    https://www.auswandern-schweiz.net/schweiz-handbuch/umzug
    https://www.auswandern-schweiz.net/schweiz-handbuch/auto-einfuhr
    https://www.auswandern-schweiz.net/schweiz-handbu…rschein-schweiz

    Und wegen Zulassung auf deiner Mutter, findest du alles weitere hier:
    https://www.auswandern-schweiz.net/forum/index.php/Thread/745-Der-PKW-meines-Vaters-Immatrikulation

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • David91
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    David91
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    • 7. Juli 2020 um 16:37
    • #3

    Jep bin einfach an einem Samstag über die Grenze mit einem Lieferwagen (den Zoll hat es nicht interessiert) und hab meine Wohnung eingeräumt.

    Nunja was muss ich denn nun mit dem Zoll erledigen?
    Das Auto offiziell Einführen und Zoll + Steuer bezahlen?
    Oder kann ich es jetzt noch als Umzugsgut angeben?


    Kleine Zusatzinfo:
    Ich bin erst seit kurzem in der Schweiz aufgrund Corona, nichts desto trotz steht natürlich im Ausländer Ausweis 01.03 als Einreisedatum


    Edit:
    "eine Verkehrskontrolle kann dich sehr teuer kommen. Das bedeutet, Auto stehen lassen und schnellstens mit dem Zoll alles nachholen."

    Das versteh ich ehrlich gesagt nicht.
    Ich fahre mit einem deutschen Führerschein (den ich ja momentan noch legal habe da ich erst seit gut 3 Monaten hier bin) ein Auto das in Deutschland auf meine Mutter zugelassen ist.

    Wird das nicht erst problematisch wenn ich mit einem Schweizer Führerschein in der Schweiz ein Auto fahre das in Deutschland zugelassen ist?

    Einmal editiert, zuletzt von David91 (7. Juli 2020 um 17:13)

  • honigbiene111
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    • 7. Juli 2020 um 18:36
    • #4

    Maik hat Dir schon die zugehörigen Infos gegeben...Du hast ja schon angesagt, dass Du Dich bei der Einreise nicht informiert, belesen und gekümmert hast. Ich habe das Gefühl es soll jetzt so weiter gehen? Etwas nachlesen musdt Du halt schon. Es gibt nicht alle Antworten aufs Silbertablet...sorry.
    Belese Dich doch ersteinmal hier im Forum und stelle gezielte Fragen.
    Viel Glück brauchst Du auf jedenFall.
    Griessli Honigbiene

  • David91
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    David91
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    • 7. Juli 2020 um 19:37
    • #5

    Nunja wenn ich mir die Links anschaue (was ich auch schon vor der Eröffnung getan habe), kann ich da nicht raus lesen was jetzt am besten zu tun ist.

    Das Kind ist ja bereits in den Brunnen gefallen, das ich es im Nachhinein besser hätte machen sollen ist mir auch klar.

    So wie ich das sehe gibt es die Optionen:

    1. Zum Zoll gehen und die Story erzählen und darauf hoffen das es keine Strafe gibt
    2. Auto verkaufen und in der Schweiz ein neues kaufen
    3. Zum Zoll gehen und so tun als wüsste ich von nichts

    Ich denke 3. ist die schlechteste Variante
    2. Dürfte die "teuerste" sein

    Zu 1. habe ich zumindest gefunden das bei Selbstanzeige auf Strafen verzichtet wird und nur evtl. nötige Abgaben zu leisten sind.

    Da ich aber, offensichtlich, alles andere als ein Experte bin habe ich hier auf eine evtl. Option 4 gehofft

  • honigbiene111
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    • 7. Juli 2020 um 21:38
    • #6

    Maik hat Dir geschrieben, Auto stehen lassen und mit dem Zoll alles nachholen...welche 4te Variante suchst Du?
    Willst Du es in Nacht und Nebel wieder zurück zu Deinen Eltern fahren?

  • David91
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    David91
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    • 8. Juli 2020 um 11:10
    • #7

    Nunja wie soll ich das nachholen?

    Ich kann doch jetzt schlecht zum Zoll und nachträglich alles als umzugsgut deklarieren.

    Ich fahr dieses Wochenende eh nach Deutschland und nehme alles nötige für das Auto mit und fahr einfach mal zu der zollstelle in Buchs und schau was die so sagen

  • Maik
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    • 8. Juli 2020 um 11:26
    • #8

    Ja David, nur die Variante 1 würde ich dir empfehlen. Da bist du sicher nicht der erste und je schneller du es nachholst, desto weniger schwierig ist es.

    Zitat von David91

    Edit:

    "eine Verkehrskontrolle kann dich sehr teuer kommen. Das bedeutet, Auto stehen lassen und schnellstens mit dem Zoll alles nachholen."

    Das versteh ich ehrlich gesagt nicht.
    Ich fahre mit einem deutschen Führerschein (den ich ja momentan noch legal habe da ich erst seit gut 3 Monaten hier bin) ein Auto das in Deutschland auf meine Mutter zugelassen ist.

    Wird das nicht erst problematisch wenn ich mit einem Schweizer Führerschein in der Schweiz ein Auto fahre das in Deutschland zugelassen ist?

    Sei mir nicht bös, aber du solltest dir mehr im klaren sein, dass du nicht innerhalb von Deutschland umgezogen bist, sondern in ein anderes Land. Wenn du Gegenstände und Werte über die Wert- und Mengengrenzen über Staatsgrenzen bewegst müssen diese beim Zoll angemeldet werden. https://www.auswandern-schweiz.net/schweiz-handbu…mmungen-schweiz Als Umzugsgut dürfen diese ohne Zollabgaben in die Schweiz gebracht werden, aber müssen dennoch zum einen aus Deutschland ausgeführt und in die Schweiz eingeführt werden. Wir wollen dich hier nur vor einer teuren Erkenntnis bewahren. Insbesondere beim Auto ist das jederzeit leicht nachweisbar und kann sehr teuer geahndet werden. Da du nicht als Tourist in der Schweiz bist, sondern jetzt deinen Wohnsitz hier hast. Sobald du das Auto beim Zoll gemeldet hast, darfst du es wieder legal in der Schweiz fahren, aber musst dies innerhalb von 12 Monaten beim Strassenverkehrsamt anmelden.

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    • 8. Juli 2020 um 11:37
    • #9
    Zitat von Maik

    Sobald du das Auto beim Zoll gemeldet hast, darfst du es wieder legal in der Schweiz fahren, aber musst dies innerhalb von 12 Monaten beim Strassenverkehrsamt anmelden.

    So ist es. Man fährt ja auch nicht mit dem Auto zum Gerichtsprozess, wenn man den Führerschein abegegeben hat. Sowas kommt mitunter wenig gut an und führt dann eventuell zu recht harschen Gegenreaktionen.

    Also: Auto stehen lassen, den Zoll kontaktieren und sich entschuldigen. Dann kommt das gut.

  • clyde
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    • 15. Juli 2020 um 13:45
    • #10
    Zitat

    Wie lange habe ich Zeit, meine im Ausland verbliebenen Gegenstände noch einzuführen?
    Das Übersiedlungsgut muss im zeitlichen Zusammenhang mit der Wohnsitzverlegung eingeführt werden. Innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren besteht diesbezüglich kein Problem. Die Voraussetzung der 6-monatigen Benützung im Ausland vor der Wohnsitzverlegung muss jedoch erfüllt sein. Für spätere Nachsendungen kann die Abgabenbefreiung nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden.

    Zitat

    Wann und wie muss ich mein Privatfahrzeug zur Einfuhr anmelden?
    Das Fahrzeug muss direkt bei der Einfuhr in die Schweiz angemeldet werden. Wenn der Hausrat und das Fahrzeug getrennt eingeführt werden, richtet sich das Vorgehen nach Frage 10; auch eine gesonderte Zollbehandlung bei einer anderen Zollstelle (z. B. im Inland) ist möglich.


    Sei froh, dass du nicht erwischt wurdest.

    Du kannst aber deinen Umzug immer noch anmelden und da natürlich auch dein KFZ drauf schreiben.
    Ich würde jetzt halt nicht unbedingt sagen, dass du den Umzug schon 'schwarz' gemacht hast, sondern, dass dein Umzug halt jetzt erst statt findet.
    Schreib noch ein paar Kisten Kleidung mit drauf, damit es einigermaßen glaubwürdig wird. Wenn dich jemand fragt sagst du einfach, dass du noch keinen Hausrat eingeführt hast und somit auch keine Zollanmeldung nötig war.
    (Vielleicht wolltest du erst mal eine Probezeit abwarten bevor du mit allen Sachen in die Schweiz ziehst, wer weiß das schon?!)

  • RenaBaum
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    RenaBaum
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    • 3. Juni 2021 um 19:28
    • #11

    Guten Abend, dieser Thread ist sehr hilfreich, vielen Dank!

    Genau das Thema ist bei mir auch gerade, weil ich mich nicht gänzlich informiert hatte und meine Sachen (ist nur eine Ladung in einem Auto und eben leider das Auto selbst) bereits ohne Anmeldung eingeführt habe. Hätte ich das gewusst...

    Wenn es aber heißt, "Das Übersiedlungsgut muss im zeitlichen Zusammenhang mit der Wohnsitzverlegung eingeführt werden. Innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren besteht diesbezüglich kein Problem."

    - kann ich dann theoretisch mit dem Auto meines Freundes dorthin und folgendes sagen:


    Ich habe mich nicht richtig informiert und mein Auto steht bereits hier. Die Sachen habe ich allerdings später geholt, weil hier (tatsächlich) vieles neu gekauft an Klamotten und Hausrat benötigte ich keinen (auch korrekt), da mein Freund bereits eine Wohnung mit allem hatte.

    Zuzug laut Ausländerausweis war am 1.12. aber den ersten Ausweis (B, Verbleib beim Partner ohne Erwerb) habe ich erst am 9.3. bekommen und dahin auch meinen Umzug verlegt bzw. die Abmeldung aus Deutschland. Tatsächlich musste ich die Jobsituation abwarten und habe jetzt dank eines Praktikums einen L-Ausweis seit Mai.

    Herrje... was ein Kuddelmuddel. Ich habe schon versucht, aus den entsprechenden Seiten vom Zoll und der Stadt schlau zu werden aber so richtig hat es nicht funktioniert. Ich müsste zum Zollübergang Konstanz/Kreuzlingen. Oder sollte ich von der Ostschweiz aus dann lieber an die österreicher Grenze?

    Danke auch recht herzlich im Voraus!
    LG Rena

  • David91
    3
    David91
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    • 4. Juni 2021 um 22:14
    • #12

    Ich kann dir nur sagen wie es bei mir war, ich bin einfach zum Zoll, die haben keine Fragen gestellt und mein Auto durch gewunken, war komplett entspannt...

  • RenaBaum
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    RenaBaum
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    • 11. Juni 2021 um 16:23
    • #13
    Zitat von David91

    Ich kann dir nur sagen wie es bei mir war, ich bin einfach zum Zoll, die haben keine Fragen gestellt und mein Auto durch gewunken, war komplett entspannt...

    Lieben Dank dir - dann schaue ich mal, wie ich das jetzt regele. Evtl. doch der Verkauf in Deutschland und reduzieren auf 1 Auto und ÖV.

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