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An/Abmeldung D/CH

  • SevdaGül
  • 7. Juli 2020 um 14:23
  • SevdaGül
    5
    SevdaGül
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    26
    • 7. Juli 2020 um 14:23
    • #1

    Hallo Zusammen,

    ich habe eine Frage zur An/Abmeldung D/CH und Steuern. Die Wohnung in Deutschland läuft über mich als Hauptmieterin, aber meine alleinerziehende Schwester ist Untermieterin. Ich möchte nicht, daß sie ihre Wohnung verlieren, denn wenn ich mich abmelde wird der neue Vermieter ( hat das kürzlich Haus gekauft) ein Interesse daran haben uns Langzeitmieter loszuwerden, um die Miete zu erhöhen. Was könnt ihr mir empfehlen?
    Hab den Arbeitsvertrag in der Schweiz schon unterschrieben, würde aber gerne erst 6 Monate ausprobieren, ob die Arbeit in der Schweiz etwas für mich ist oder nicht, und die Kündigungsfrist beträgt auch 6 Monate. Wäre es nicht sinnvoll mit sämtlichen Abmeldungen in Deutschland abzuwarten? Hat jemand damit Erfahrungen? Ich bin für Eure Ratschläge sehr dankbar!

    Liebe Grüße und Danke
    SevdaGül

  • jan82
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    jan82
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    • 7. Juli 2020 um 16:34
    • #2

    Hallo SevdaGül

    Ich rate Dir persönlich davon ab und würde versuchen dem Vermieter deine Schwester als neue Nachmieterin vorzuschlagen. Sollte der Vermieter sich darauf nicht einlassen, könntest Du noch immer "pokern". Aber das wäre doch die beste Lösung.
    Solltest du den Wohnsitz beibehalten wollen, würde ich es vermutlich vorher aktiv mit dem Finanzamt in Deutschland klären und genauso beschreiben wie Du es hier getan hast. Das ist ja im Prinzip nachvollziehbar. Ich würde aber davon ausgehen, dass man Dir das nur für eine Übergangszeit durchgehen lässt (das war bei einem Mitarbeiter von mir so). Aber bei diesem "Papierwohnsitz" in Deutschland bin ich sehr vorsichtig - und die Steuerdifferenz schenkt ein...

    Gruss,
    Jan

  • honigbiene111
    27
    honigbiene111
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    Hamburg
    • 7. Juli 2020 um 18:40
    • #3

    Hey Sevdagyl
    Schön von Dir zu hören...wie ist es denn bei Dir weitergelaufen..wo geht es jetzt hin?
    Beste Grüsse Honigbiene

  • SevdaGül
    5
    SevdaGül
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    26
    • 7. Juli 2020 um 19:31
    • #4

    Hallo,
    Danke Jan. Ja, das hatte ich nicht bedacht, aber es gab soviel zu bedenken. Naja, ich werde alles probieren.

    LG
    SevdaGül

    Hallo Honigbiene,
    Danke der Nachfrage, finde ich sehr lieb!
    Ich habe von meinem letzten "Arbeitgeber" dann doch die Unterlagen erhalten. Habe jetzt eine Stelle im Raum Luzern. Ich gebe mir 6 Monate bis 1 Jahr Zeit. Wenn ich mich bei Arbeit und Umgebung wohl fühle, bleibe ich, ansonsten gehe ich zurück. Da ich im Wallis nicht gearbeitet habe, wurde ich von der Behörde angeschrieben und man gab mir die Chance mich zu entscheiden, da die Arbeitsbewilligung an den Kanton gebunden ist. Als ich geantwortet habe, daß ich in Luzern arbeiten werde, kam wenige Minuten später promt der Entzug der Bewilligung und die Gebühr von 800 CHF war futsch. Hätte ich es gewußt und etwas gewartet, dann hätte ich von einer 90 Tage Bewilligung profitieren und frühzeitig zum 01.08. mit der Arbeit beginnen können, so muß ich erneut die Arbeitsbewilligungsprozedur für Luzern, die ich sowieso absolvieren mußte abwarten und die ist viel umfangreicher als Diplomanerkennung und Arbeitsbewilligung im Wallis zusammen. Aber, da muß ich jetzt durch. D.h. ich weiß nun gar nicht wie lange es jetzt dauern wird mit Nachweise einholen aus Deutschland und Luzern. Hätte nicht gedacht, daß sich die Kantone gegeneinander so abschotten wie fremde Länder. Der Clou ist, jetzt darf ich zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis aus der Schweiz einholen, obwohl nie dort gewohnt oder gearbeitet.
    Eure Ratschläge haben mir immer sehr geholfen, denn ohne Kenntnis der üblichen Abläufe hätte ich bestimmt noch mehr Hürden gehabt. Ich Danke Euch nochmals ganz herzlich dafür.
    Jetzt mache ich mir Gedanken über Wohnung, Versicherungen etc. Schritt für Schritt ...

    Liebe Grüße
    SevdaGül

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