Schweiz arbeiten grenzgänger oder deutschland abmelden?

  • Hallo meine lieben,


    Ich bin seid 3 monaten von meinem auslandsjahr zurück in deutschland und werde wahrscheinlich nicht in deutschland für länger bleiben wollen.
    Nun habe ich einen arbeitsvertrag in der schweiz in der gastronomie bekommen. Ich fange nächste woche an und der vertrag läuft erst mal für gerade mal 1 1/2 monate mit aussicht auf verlängerung je nach situation. Wahrscheinlich werde ich bis oktober dort bleiben (schätze ich mal) und dann auch die wintetsaison in rinem anderen hotel in der schweiz mitmachen , sicher ist aber noch nichts. Dazwischen liegen wahrscheinlich ein paar wochen.


    Nun hatten mir ein paar leute geraten mich einfach in D abzumelden, da es sich nicht mehr lohnen sollte wie früher auf grenzgänger zu machen wegen den steuern. Nun haben mir aber andere die frage gestellt warum nicht erst einmal auf grenzgänger zu gehen..ich bin nun etwas überwältigt von der entscheidung und vielleicht könntet ihr mir etwas licht in die sache bringen, was für vor und nachteile das abmelden/nicht abmelden bringt und wie das von statten gehen wird.


    Mein wohnsitz ist momentan bei meinem opa gemeldet, der auf der deutschen seite am bodensee wohnt. Mein arbeitsplatz ist auf der schweizer seite vom bodensee und ich kann zum einkaufen nach deutschland. Ich werde aufgrund der arbeitszeiten und ohne auto auf jedenfall zu einem kollegen in der schweiz ziehen aber könnte eventuell auch einfach einen zweitwohnsitz anmelden, je nachdem wie das von statten gehen würde.
    Wegen der krankenversicherung, meine auslandskrankenversicherung hatte gemeint ich könnte mich für 45€ bei ihnen versichern, obwohl mich das wundert. Ich habe schon herausgefunden dass ich ca 225 franken bei grenzgänger zahle und ca 400 franken bei abmeldung wenn ich mich über die schweiz versichere. Meine deutsche krankenversicherung hatte gemeint ich kann mich nicht über sie versichern. Hättet ihr mir bitte ein paar tips, fakten und meinungen?
    Vielen vielen lieben dank für eure antworten!!!
    Tatjana

  • Hi Tatjana,


    Für 1,5 Monate würde ich gar nichts gross ändern, sondern abwarten, ob die Verlängerung zustande kommt. In der jetzigen Situation, besonders in der Gastronomie, sehe ich das als nicht gesichert an. Was für Unterschiede es sonst noch gibt, wurde schon oft diskutiert also am besten die Suchfunktion benutzen.


    Viel Erfolg

  • Als Grenzgänger kannst du dich in der Tat günstiger krankenversichern und dich obendrein ohne Franchise und Selbstbehalt in Deutschland behandeln lassen, das ist schon ein Vorteil - vor allem wenn man nicht so viel verdient.


    Der Hinweis mit der Abmeldung kommt wohl daher, dass man meint in der Schweiz zahlst du weniger Steuern. Auch hier gilt wieder: Wenn man nicht so viel verdient, dann sind die Unterschiede auch geringer.


    Und wenn du in der Gastro arbeitest und auch in der Schweiz eine Übernachtungsmöglichkeit hast, so könntest du evtl. von der 60-Tage-Regelung profitieren, was steuerlich von Vorteil ist.

  • so könntest du evtl. von der 60-Tage-Regelung profitieren, was steuerlich von Vorteil ist.

    Nur als Korrektur/Ergänzung: die 60-Tage Regelung wird nicht klappen, wenn der Wohnort weniger als 110km vom Arbeitsort entfernt ist (siehe hier)
    Klingt für mich in dem Beispiel oben nicht danach.


    Tatjana: bitte beachte die Gross- und Kleinschreibung. Dein Beitrag ist echt mühsam zu lesen.

  • Nur als Korrektur/Ergänzung: die 60-Tage Regelung wird nicht klappen, wenn der Wohnort weniger als 110km vom Arbeitsort entfernt ist (siehe hier)Klingt für mich in dem Beispiel oben nicht danach.

    Da hast du Recht. Sorry, das habe ich überlesen dass die Arbeitsstelle erstmal auch am Bodensee sein soll.

  • vielen lieben Dank für eure Antworten! Diese haben mir sehr geholfen und ja, es ist allerdings sehr ausschlaggebend, dass ich anscheinend nicht einfach mal meinen wohnort in deutschland behalten kann und nur in der schweiz steuern zahle unter 90 tagen. da mir trotz wohnung in der schweiz und langen arbeitszeiten ohne auto anscheinend trotzdem zugemutet werden kann, täglich nachhause zu fahren und damit grenzgänger zu sein auch wenn ich das nicht kann/möchte. So habe ich das jedenfalls herausgelesen. Das heisst Grenzgänger vom ersten tag an oder die Abmeldung aus Deutschland, nichts dazwischen angeblich, obwohl andere wieder anderer Meinung sind.
    Vielmals entschuldige ich mich für die schlechte Gross/Kleinschreibung :grinning_face_with_smiling_eyes: