Hallo,
ich habe mein Auto, das in CH auf mich angemeldet ist mit CH Kennzeichen aktuell in Deutschland stehen. Das muss von einem Bekannten für kurze Überführungen (Garage hin und her) gefahren werden. (Am Auto selbst werden einige spezielle Reperaturen durchgeführt, wird dann entsprechend verzollt)
Habe gehört, ich kann eine schriftliche Erklärung abgeben, dass ich der Eigentümer bin und mein bekannter damit fahren darf. Der Eigentümer (ich) muss sich ja in der EU aufhalten.
Wie sieht das in der Praxis aus? Ich könnte ja, sobald mein bekannter mit dem Auto fahren will, über die Grenze nach Österreich, damit bin ich in der EU. Aber sollte mein Bekannter genau dann angehalten werden, wie kann denn das kontrolliert werden?