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Einkauf Deutschland - Rückerstattung der Mehrwertsteuer

  • Oliver
  • 1. November 2015 um 23:29
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    • 1. November 2015 um 23:29
    • #1

    Hallo,

    ich habe gehört, dass wenn ich in Deutschland z. B. Lebensmittel kaufe, die Mehrwertsteuer ersetzt bekomme. Wie funktioniert das und bekomme ich auch die Mehrwertsteuer für andere Artikel erstattet?

    Freue mich auf Eure Antworten.

    Viele Grüße
    Oliver

  • Maik
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    • 2. November 2015 um 15:08
    • #2

    Hallo Oliver

    Supermärkte in Grenzgebieten sind meistens sehr gut darauf vorbereitet. Funktioniert auch bei anderen Warengruppen. Entweder bekommst du direkt an der Kasse oder am Infopoint des Supermarktes bzw. Ladens einen Schein/Taxfree Beleg zum Ausfüllen. Sobald du zur Grenze kommst kann es sein, dass der Zöllner dich fragt, ob du etwas eingekauft hast. Es reicht die Angabe der Warengruppe und Gesamtpreis. Dann suchst du dir einen Parkplatz und gehst zur deutschen Zollstelle und lässt deinen Beleg abstempeln (Ausfuhr). Danach gehst du zum Schweizer Zoll, dieser liegt meistens auf der anderen Strassenseite und zeigst ihm den Beleg (Einfuhr). Wenn du mehr als die Freigrenzen einführst müsstest du an dieser Stelle die Schweizer Mehrwertsteuer und eventuelle Zölle zahlen.

    Dann kommt es darauf an welches System der Laden verfolgt. Das Vorgehen ist auf den Belegen angegeben. Entweder kannst du dann mit den Belegen bei deinen nächsten Besuch des Ladens den Mehrwertsteuerbetrag zurückfordern oder du kannst diesen bei Taxfree einschicken. Bei Taxfree bekommst du aber nur einen Teil der Mehrwertsteuer zurück.

    Wichtig Freimengen und Einfuhrbestimmungen nicht vergessen !!

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • dball
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    • 30. Mai 2019 um 12:04
    • #3

    Um die deutsche MwSt zurück zu bekommen, muss man da die Ware auch zwingend in die Schweiz einführen? Oder reicht der Stempel bei der Ausfuhr Deutschland?

    Danke!

  • honigbiene111
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    • 30. Mai 2019 um 15:06
    • #4

    dball
    zurückfahren wäre weniger schlau .klar muss sie eingeführt werden!!!
    Honigbiene

  • Maik
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    • 30. Mai 2019 um 18:56
    • #5

    Hallo dball

    Für die Mehrwertsteuerrückerstattung reicht der Stempel bei der Ausfuhr aus Deutschland. Sobald du aber die Wert- oder Mengengrenzen überschritten hast, musst du diese zwingend beim Schweizer Zoll angeben und Mehrwertsteuer oder/und Zollgebühren bezahlen. Wenn nur die Wertgrenze überschritten wird fällt nur die Schweizer Mehrwertsteuer an.

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • dball
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    • 30. Mai 2019 um 21:50
    • #6

    Mal angenommen man holt sich den Stempel bei der Ausfuhr und fährt dann mit dem Gegenstand im Wert von 2000€ wieder zurück und führt in nicht offiziell ein. Dann bekommt man trotzdem die MwSt zurück?

    Unabhängig davon ist klar dass der Schweizer Zoll das wohl nicht gern hat...:/

  • Monika
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    • 31. Mai 2019 um 08:04
    • #7

    Das ist bestimmt ein Vergehen. Und bei 2000 Euro fällt ja in der Schweiz Mehrwertsteuer an. Der deutsche und Schweizer Zoll, die sind ja nicht doof. Ich wette mit dir, dass die untereinander kommunizieren.

    Ich frage mich gerade wie man auf so Ideen kommt....

  • lieberjott
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    • 31. Mai 2019 um 09:06
    • #8
    Zitat von dball

    Mal angenommen man holt sich den Stempel bei der Ausfuhr und fährt dann mit dem Gegenstand im Wert von 2000€ wieder zurück und führt in nicht offiziell ein. Dann bekommt man trotzdem die MwSt zurück?

    Unabhängig davon ist klar dass der Schweizer Zoll das wohl nicht gern hat...:/

    "Nicht gern hat" ist eine Untertreibung. Das könnte schon eine Straftat sein.
    Du solltest es nicht riskieren, es wurden schon genug Leute bei sowas erwischt.
    Der Zoll oder die Grenzwache können auch einen Kilometer hinter einem scheinbar nicht-besetzten Grenzübergang stehen und dann bist du dran.

  • honigbiene111
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    • 31. Mai 2019 um 10:10
    • #9

    da bin ich Monikas Meinung...alleine schon auf so eine Idee zu kommen...sprachlos.

  • Maik
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    • 31. Mai 2019 um 14:57
    • #10
    Zitat von lieberjott

    "Nicht gern hat" ist eine Untertreibung. Das könnte schon eine Straftat sein.Du solltest es nicht riskieren, es wurden schon genug Leute bei sowas erwischt.
    Der Zoll oder die Grenzwache können auch einen Kilometer hinter einem scheinbar nicht-besetzten Grenzübergang stehen und dann bist du dran.


    Es wäre eine Straftat. Vermutlich Betrug oder/und Hinterziehung von Mehrwertsteuer, also mehr als nur ein Kavaliersdelikt.

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    • 1. Juni 2019 um 07:17
    • #11
    Zitat von dball

    Mal angenommen man holt sich den Stempel bei der Ausfuhr und fährt dann mit dem Gegenstand im Wert von 2000€ wieder zurück und führt in nicht offiziell ein. Dann bekommt man trotzdem die MwSt zurück?

    Unabhängig davon ist klar dass der Schweizer Zoll das wohl nicht gern hat...:/

    Gegenüber dem deutschen Zoll deklarierst Du dabei entweder eine Ausfuhr die nicht stattfindet oder Du unterlässt beim „Zurückfahren“ die Deklaration der Einfuhr. Beides sind Zollvergehen.

    Da die Behörden untereinander kommunizieren ist eine entsprechende Strafe wahrscheinlich. Im Ausfuhrformular sollte ja auch die Abnehmeradresse im Ausland stehen.

    Die Schweizer werden die Mehrwertsteuer plus das Doppelte als Strafe fordern, die Strafbemessung für die nicht deklarierte Einfuhr in Deutschland ist i.d.R. die Höhe der Mehrwertsteuer plus natürlich die Mehrwertsteuer. Also das Doppelte der „gesparten“ Summe. In diesem Fall hier wäre aber Vorsatz zu unterstellen, das wird dann vielleicht noch teurer.

  • MotU
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    • 3. Juni 2019 um 09:44
    • #12

    Hoi,

    ja, es ist ein Vergehen, wenn nicht sogar eine Straftat.

    • Du kriegst nur den Stempel, wenn Du eine ausländische Adresse angibst und auch nachweisen kannst, dass Du dort wohnst. Wenn ich den wöchentlichen Einkauf erledige zeige ich z.B. meinen Ausländerausweis.
    • Ich habe in der Zeitung von einem "ähnlichen" Fall, aber ohne Vorsatz gelesen: Ein Herr war in Deutschland einkaufen, holte sich den Stempel und wollte danach noch schnell in Deutschland tanken fahren. Sprich er ist nach dem Stempel nicht direkt über die Grenze gefahren, was der Grenzbeamte beobachtet hat. Die Folge war eine Anzeige wegen Zollvergehen und Steuerhinterziehung, dabei war das noch nicht einmal mit Vorsatz im Gegensatz zu den oben beschriebenen Fall!!
  • DoktorToni
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    • 27. November 2019 um 21:28
    • #13

    Hallo zusammen,

    dazu noch eine ganz praktische Frage: ich habe vor einen teureren Elektrogegenstand in Deutschland zu kaufen (Samstags) und dann Sonntags über die Grenze zu fahren. Dabei möchte ich mir die MwSt rückerstatten lassen, da es sich bei knapp 1000 Euro wirklich lohnen würde. Im Gegenzug würde ich natürlich auch die Schweizer MwSt von 7,7% zahlen. Nun habe ich geschaut und Sonntags scheinen tatsächlich alle (oder fast alle) Grenzübergänge geschlossen zu haben?! Selbst wenn der deutsche Zoll offen ist, dann sind z.T. die Schweizer Kollegen nicht vor Ort zu der Zeit. Nachträglich lässt sich da nach der Einfuhr nichts mehr machen, oder? Zumal ich dann ja über die Grenze fahren würde ohne die Schweizer MwSt zu entrichten...

    Wie macht ihr das bei Wochenendtrips?

  • Monika
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    • 28. November 2019 um 06:32
    • #14

    Der Grenzübergang bei Basel, also der auf der Autobahn (A5) hat auch sonntags auf für Mwst Rückerstattung.

  • lieberjott
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    • 28. November 2019 um 09:52
    • #15
    Zitat von DoktorToni

    .T. die Schweizer Kollegen nicht vor Ort zu der Zeit. Nachträglich lässt sich da nach der Einfuhr nichts mehr machen, oder? Zumal ich dann ja über die Grenze fahren würde ohne die Schweizer MwSt zu entrichten...


    Wie macht ihr das bei Wochenendtrips?

    Der Schweizer Zoll hat "Anmeldeboxen". Einfach Formular ausfüllen und einwerfen.
    https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/i…anmeldebox.html
    Ich glaube mittlerweile gibt's da sogar eine App für.

  • Markus Schulz
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    • 28. November 2019 um 11:44
    • #16

    Exakt, Einfuhrdeklaration kann im Eigenverfahren per App getätigt werden :smiling_face:

  • Maik
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    • 28. November 2019 um 18:02
    • #17

    Die App heisst Quickzoll. Mehr Infos dazu gibt es hier: "QuickZoll: Die Schweiz führt Zoll-App ein" und hier: "Verzollen via Smartphone".

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