1. Portal
  2. Schweiz Handbuch
    1. Arbeiten in der Schweiz
    2. Aufenthalts­­bewilligung
    3. Autoeinfuhr und Ummeldung
    4. Budgetplaner
    5. Checkliste Auswandern
    6. Einfuhr­bestimmungen
    7. Führerschein umschreiben
    8. Gehaltsabrechnung
    9. Grenzgänger
    10. Haustiere bei der Auswanderung
    11. Kranken­versicherung
    12. Öffentlicher Verkehr
    13. Steuern
    14. Telefon, Internet und TV
    15. Umzug in die Schweiz
    16. Verkehrsregeln
    17. Versicherungen
    18. Wohnungssuche
    19. Vorsorge - Das 3-Säulen-System einfach erklärt
  3. Schweiz Erleben
    1. Brauchtum und Feste
    2. Buchtipps
    3. Die schönsten Passstrassen
    4. Einbürgerung
    5. Ideen für 1. August
    6. Knigge für die Schweiz
    7. Rezepte aus der Schweizer Küche
    8. Schweizerdeutsch Wörterbuch
  4. Blog
  5. Forum
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Mitgliederliste
    3. Mitgliedersuche
    4. Wer ist online?
  6. Auswandererblogs
    1. Alle Blogartikel
  7. Beratung und Angebote
    1. Krankenversicherung
    2. Hausrat- und Haftpflichtversicherung
    3. Reiseversicherung
    4. Motorrad- und Autoversicherung
    5. Rechtsschutzversicherung
    6. Umzugsunternehmen finden
    7. Vorsorge (Säule 3a/3b)
  • Anmelden oder registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Blog-Artikel
  • Erweiterte Suche
  1. About Swiss Forum
  2. Forum
  3. Fragen und Antworten
  4. Auswanderung Allgemein

Familiennachzug & Doppelwohnsitz

  • erikg
  • 10. August 2020 um 13:52
  • erikg
    2
    erikg
    Beiträge
    1
    • 10. August 2020 um 13:52
    • #1

    Hoi Zäme!

    Ich bräuchte zu folgender Thematik mal einen qualifizierten Rat.

    Seit etwa zwei Jahren wohne und arbeite ich im Kanton Zürich und verfüge als deutscher (und ungarischer) Staatsbürger über eine Aufenthaltsbewilligung B. In Deutschland bin ich nicht mehr gemeldet.

    Meine Ehefrau wohnt und arbeitet in Deutschland. Insbesondere durch die Coronakrise und die für einige Wochen verwährte einreise meiner Frau, aber auch durch unsere weitere Lebensplanung, wir verbringen die Wochenenden grösstenteils in der Schweiz, haben wir beschlossen, dass meine Ehefrau auch zu mir in die Schweiz ziehen wird bzw. die Aufenthaltsbewilligung B als Familiennachzug bei der zuständigen Gemeinde beantragen möchte. Ihren Erstwohnsitz, als auch ihre langjährige Arbeitsstelle in Baden-Württemberg, soll sie allerdings behalten. Nun ist mir bekannt, dass die Schweiz einen "Doppelwohnsitz" grundsätzlich nicht kennt, daher ergeben sich folgende Fragen:

    - Welche Bewilligungsform ist in der Schweiz für diesen Fall die richtige? B?
    - Ist für den Fall der Aufenthaltsbewilligung B eine Bestätigung der deutschen gesetzlichen Krankenkasse über den Status der Versicherung ausreichend, oder müsste man eine zweite Krankenversicherung und ggf. Unfallversicherung in der Schweiz abschliessen?
    - Wäre durch die deutsche gesetzliche Krankenkasse Arztbesuche in der Schweiz möglich? Insbesondere die Betreuung bei Schwangerschaft bzw. die Entbindung in der Schweiz, oder müsste man hierfür eine eine zweite Krankenversicherung in der Schweiz abschliessen?
    - Sie würde gerne weiterhin in D gemeldet und sozialversicherungs- sowie steuerpflichtig bleiben. Muss sie zusätzlich in der Schweiz Steuern zahlen?

    Ich hoffe jemand kann uns weiterhelfen. :smiling_face:

    Gruss
    Erik

  • Maik
    43
    Maik
    Administrator
    Reaktionen
    897
    Beiträge
    1.989
    Wohnort
    Luzern
    In der Schweiz seit
    August 2011
    Herkunft
    Dresden
    • 10. August 2020 um 18:04
    • #2

    Hallo Erik

    • Als Familiennachzug hängt die Aufenthaltsbewilligung in eurem Fall von dir ab. Da du die Aufenthaltsbewilligung B hast, wird diese auch deine Frau bekommen. Da deine Frau aber, so wie es aussieht, weiterhin in Deutschland arbeiten möchte, wäre sie ein Grenzgänger im umgekehrten Fall. Was es natürlich komplizierter macht. Das sollte ihr vorher mit dem Amt für Migration und mit einem Steuerberater mit Kenntnissen in beiden Staaten anschauen.
    • Da in der Schweiz Krankenversicherungspflicht gilt muss deine Frau in der Schweiz versichert sein. Ausnahmen gibt es nur wenige. Ob das bei euch vorliegt, kann ich nicht beurteilen: https://www.kvg.org/de/versicherun…---1--1034.html
    • Wenn ihr in Deutschland privat versichert seid, wahrscheinlich schon, würde ich aber unbedingt vorher mit der Versicherung klären.
    • Die Sozialversicherungspflicht liegt dort wo die Arbeit getätigt wird. Bei der Besteuerung müsstet ihr in dieser Konstellation vorher mit einem Steuerberater drüber schauen.

    Schöne Grüsse
    Maik

    Profitiere von exklusiven Angeboten und Beratung:

    • Umzugsunternehmen finden
    • Krankenversicherung
    • Hausrat- und Haftpflichtversicherung
    • Motorrad- und Autoversicherung
    • Persönliche Vorsorge (Säule 3a/3b)

    Unterhaltsame Videos zum Thema Schweiz

    :flag_Switzerland: >>> About Swiss auf YouTube <<< :flag_Switzerland:

  • aufStand
    5
    aufStand
    Reaktionen
    3
    Beiträge
    17
    • 11. August 2020 um 08:25
    • #3

    Hallo zusammen,

    ich bin derzeit an etwas ähnlichem dran: ich bin seit mehreren Jahren Grenzgänger und ziehe mit meiner Frau nach Schaffhausen. Meine Frau wird ihre Arbeitsstelle in DE behalten.

    Im Gegensatz zu deinem Fall geben wir aber unseren Wohnsitz in DE auf.

    Zur Krankenversicherung habe ich derzeit folgende Infos: du bist in dem Land KV, in dem du arbeitest und deine Abgaben bezahlst. Da meine Frau in DE arbeitet, bleibt sie ganz normal in der GKV. In der Schweiz kannst du das Formular S1 in Olten oder Solothurn einreichen und damit auch in der CH KV sein, ohne etwas dafür zu bezahlen.

    Derzeitiges schwarzes Loch: private Unfallversicherung für meine Frau.

    Vielleicht hilft dir das ein bisschen.

    Viele Grüsse
    Matthias

  • Markus Schulz
    26
    Markus Schulz
    Reaktionen
    525
    Beiträge
    709
    Wohnort
    Winikon, LU
    In der Schweiz seit
    03.2019
    • 14. August 2020 um 16:24
    • #4

    Natürlich kennt die Schweiz einen Doppelwohnsitz. Allerdings findet bei internationaler Verteilung keine Unterscheidung in Erst- oder Hauptwohnsitz statt. Es sind für beide Staaten "Hauptwohnsitze". Und das ist in Eurem Fall sicherlich ein Knackpunkt.

    Denn nach dem was Du schreibst soll Deine Frau zu Dir ziehen, aber irgendwie dann doch nicht, weil der "Erstwohnsitz" in D bleiben soll. Auf der Basis lässt sich wohl kein Familiennachzug begründen, der würde ja genau den Umzug in die Schweiz voraussetzen. Und das wäre dann in der Tat die Bewilligung B.

    Insofern wäre das erst einmal zu klären.

    (Ab jetzt Prämisse "Frau mit B in der Schweiz wohnhaft)

    Die SV und damit auch die KV wird, wie hier schon mehrfach gesagt, europäisch harmonisiert an den Ort der abhängigen Beschäftigung gekoppelt, in dem Fall kann die KV also in Deutschland verbleiben und über das S1 Formular ist diese dann in der Schweiz anerkannt.

    Aber: so wie es anklingt ist Nachwachst geplant, der wird in diesem Konstrukt (Frau und Kind in der Schweiz ansässig, angestellt in Deutschland) nicht über die (günstigere) Familienversicherung der Frau laufen können. Allerdings würde ich bereits für die Schwangerschaft und Entbindung auf eine höhenwertige Versicherung in der Schweiz setzen. Freie Arzt wähl ist nicht wirklich teuer, kann aber Zusatztermine sparen. Ebenso wäre damit halbprivat oder privat für die klinische Versorgung wählbar, ohne gross mit Zusatzversicherungen im ohnehin nicht ganz einfachen S1-Konstrukt herumwerkeln zu müssen.

    Steuerlich droht unter dieser Prämisse übrigens die fiktive Besteuerung in Deutschland, genaueres dazu kann der Steuerberater des Vertrauens erklären. Beschränkte Steuerpflicht wäre aber noch schlimmer :grinning_squinting_face:

    Fazit: Gerade unter dem Eindruck der aktuellen Krise sollten "Zwei-Staaten-Lösungen" sehr genau überlegt sein. Dinge die bis vor einem Jahr als "sicher", "standard" oder "handlebar" galten sind über Nacht zu teilweise ernsten Problemen geworden. Vor allem wenn dann Kinder involviert sind sollte man vorher lieber etwas länger nachdenken und planen.

  • jan82
    32
    jan82
    Reaktionen
    687
    Beiträge
    1.117
    Wohnort
    Baar (CH) und Ozorków (PL)
    In der Schweiz seit
    2007
    Herkunft
    Niedersachsen
    • 14. August 2020 um 20:30
    • #5
    Zitat von Markus Schulz

    Natürlich kennt die Schweiz einen Doppelwohnsitz.

    https://www.admin.ch/opc/de/classif…/index.html#a23

  • Markus Schulz
    26
    Markus Schulz
    Reaktionen
    525
    Beiträge
    709
    Wohnort
    Winikon, LU
    In der Schweiz seit
    03.2019
    • 16. August 2020 um 20:32
    • #6

    "VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE STEUERENTLASTUNGEN AUFGRUND VON DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN" Absatz 2.3.1 ist dem Thema "Doppelwohnsitz" gewidmet. Autor ist das EDF.

    https://www.google.de/url?sa=t&rct=j…IJotQw5RWaJ4AKS

    Innerhalb der Schweiz gibt es das tatsächlich nicht, dort wird wie in Deinem Link auch nach 1. und 2. Wohnsitz unterschieden.

  • jan82
    32
    jan82
    Reaktionen
    687
    Beiträge
    1.117
    Wohnort
    Baar (CH) und Ozorków (PL)
    In der Schweiz seit
    2007
    Herkunft
    Niedersachsen
    • 16. August 2020 um 20:37
    • #7

    Gemäss CH-Gesetz gibt es das nicht.

    Von einer Ausnahme steht im Gesetz nichts. Vollkommen egal was eine Reinigungskraft beim EFD schreibt. Das war dann offenbar falsch.

Registrierung

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen
  1. Datenschutzerklärung
  2. Nutzungsbedingungen
  3. Impressum
  4. * Affiliate Links
  5. Kontakt
  6. Webseite erstellt durch Webagentur Maik
Community-Software: WoltLab Suite™