Hoi Zäme!
Ich bräuchte zu folgender Thematik mal einen qualifizierten Rat.
Seit etwa zwei Jahren wohne und arbeite ich im Kanton Zürich und verfüge als deutscher (und ungarischer) Staatsbürger über eine Aufenthaltsbewilligung B. In Deutschland bin ich nicht mehr gemeldet.
Meine Ehefrau wohnt und arbeitet in Deutschland. Insbesondere durch die Coronakrise und die für einige Wochen verwährte einreise meiner Frau, aber auch durch unsere weitere Lebensplanung, wir verbringen die Wochenenden grösstenteils in der Schweiz, haben wir beschlossen, dass meine Ehefrau auch zu mir in die Schweiz ziehen wird bzw. die Aufenthaltsbewilligung B als Familiennachzug bei der zuständigen Gemeinde beantragen möchte. Ihren Erstwohnsitz, als auch ihre langjährige Arbeitsstelle in Baden-Württemberg, soll sie allerdings behalten. Nun ist mir bekannt, dass die Schweiz einen "Doppelwohnsitz" grundsätzlich nicht kennt, daher ergeben sich folgende Fragen:
- Welche Bewilligungsform ist in der Schweiz für diesen Fall die richtige? B?
- Ist für den Fall der Aufenthaltsbewilligung B eine Bestätigung der deutschen gesetzlichen Krankenkasse über den Status der Versicherung ausreichend, oder müsste man eine zweite Krankenversicherung und ggf. Unfallversicherung in der Schweiz abschliessen?
- Wäre durch die deutsche gesetzliche Krankenkasse Arztbesuche in der Schweiz möglich? Insbesondere die Betreuung bei Schwangerschaft bzw. die Entbindung in der Schweiz, oder müsste man hierfür eine eine zweite Krankenversicherung in der Schweiz abschliessen?
- Sie würde gerne weiterhin in D gemeldet und sozialversicherungs- sowie steuerpflichtig bleiben. Muss sie zusätzlich in der Schweiz Steuern zahlen?
Ich hoffe jemand kann uns weiterhelfen.
Gruss
Erik