Ein herzliches Hallo
ich habe mich in den letzten Wochen fleissig auf der Webseite und im Forum durchgelesen und möchte vorab sagen, dass ihr eine wirklich offene, nette und kompetente Community seid.
Ich würde gerne euren Rat zur meiner Situation fragen.
Aktuell wohne ich in Stuttgart, bin verheiratet und habe eine kleine Tochter (2 Jahre alt).
Meine Ehefrau arbeitet aktuell in DE und die Kleine geht in die Kita.
Nun habe ich ein lukratives Angebot auf CH bekommen (Einkäufer, ~100k Brutto).
Nach einem längeren Gespräch mit meiner Frau haben wir uns gedacht, dass wir es zunächst als Grenzgänger versuchen, wo ich aber i.d.R nur am Wochenende oder an Home Office nach DE zurück fahre. An Bürotagen darf ich dann bei einem sehr guten Freund in CH, nahe meiner Arbeitsstelle wohnen.
Mein aktueller Wohnort wäre weiter als die geforderten 115 km und es werden auch mehr als 60 Tage im Jahr Bürotage sein.
Daher habe ich es so verstanden, dass ich meine Einnahmen nicht in DE versteuern muss, sondern nur in CH. Wird hierzu dann die Quellensteuersätze (Kanton) vom Wohnort oder vom Arbeitgeber genommen? Beim CH Wohnort wäre fraglich ob es einen offiziellen (Unter-)Mietvertrag geben wird.
Muss ich meine Einnahmen in DE sonst in irgend einer Form versteuern?
Welche Aufenthaltsbewilligung bräuchte ich dann? G oder B? Und falls es mit dem CH langfristig wird, kann ich dann die Zeit bei dem Antrag auf eine C (mind. 5 Jahre gefordert) anrechnen lassen?
Hatten den Gedanken, dass wir es zunächst mal auf diese Version ausprobieren, weil Kita-Kosten und die anfängliche Ungewissheit für einen Probelauf via Grenzgänger gesprochen haben.
Vielen Dank vorab für eure Antworten.
VG,
Volkan