Hallo zusammen
Ich beginne am 1. Oktober 2020 ein Arbeitsverhältnis in der Schweiz. Die Beantragung der Aufenthaltsbewilligung B gestaltet sich etwas schwieriger als gedacht.
Wie ich erfahren habe, kann ich meine Versicherungen (Fahrzeug, Rechtsschutz, Haftpflicht etc.) erst nach Erhalt der Aufenthaltsbewilligung abschließen. Laut Migrationsamt ist der Tag der Arbeitsaufnahme zunächst abzuwarten, bevor die Bewilligung erteilt wird. Daher erhalte ich diese wohl frühestens im Oktober / November.
Vor etwa zwei Wochen war ich auf der Gemeinde, wo ich meinen Wohnsitz beantragen möchte (bereits vorhandene Wohnung meines Freundes). Dort hat man den 11.08. eingetragen (an diesem Tag habe ich die Aufenthaltsbewilligung auf der Gemeinde beantragt), was sich im Nachhinein als nicht korrekt und Missverständnis herausgestellt hat, da ich ja erst zum 01.10. beginne in der Schweiz zu arbeiten und noch bis zum 30.09. in Deutschland angestellt und krankenversichert bin. Entsprechend ist der 11.08. auch bereits dem Migrationsamt gemeldet. Kann mir jemand sagen, wie ich dieses Datum nachträglich korrigieren lassen kann? Das Problem an der Sache ist mitunter, dass die Schweizer Grundversicherung/Krankenversicherung den Einreisetag für die Berechnung der Beiträge heranzieht (Rückdatierung des KV-Beginns auf den 11.08.). Dadurch wäre ich zwei Monate in beiden Ländern doppelt versichert und es würde sehr teuer werden.
Hat jemand Erfahrungen damit, wie es mit den deutschen Versicherungen weiter gelaufen ist, wenn die Aufenthaltsbewilligung nach dem Tag der Einreise (also Wochen später) eintrifft? Konntet ihr diese einfach weiter laufen lassen, bis ihr die Aufenthaltsbewilligung in der Hand gehalten habt? Man möchte ja keine Versicherungslücke..
Für Infos wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank schon im Voraus.
Freundliche Grüsse
Lina